Zuerst erscheint eine lahme fünfzigjährige Frau, Elisabethe KredS von Oberohmen, Schwester deS Mitangeklagten Hein- rich Slauff, also Tante der beiden angeklagten Brüder. DaS zurückhaltende Benehmen derselben bei ihrer Vernehmung veranlaßt den Präsidenten, die Vorlesung des Protokolls über ihre früheren landgerichtlichen Aussagen zu verfügen. Diese waren dahin lautend, daß ihr Bruder gegen seine Eltern ungehorsam gewesen sey und ihr Vater ihm „ein böses Ende" prophezeit habe. Einmal habe er vier Jahre lang bei ihr gewohnt, und während dieser Zeil habe er sie oft mißhandelt. Von der goldenen Schnalle, welche ihr Bruder vor dreißig Jahren erhalten und woraus er das bei ihm gefundene geschmolzene Gold gewonnen haben will, ist der Zeugin nichts bekannt, ebenso wenig von dem Ring, in dessen Besitz er sich befand. Auch der Zeuge Samuel Melchior, SchnaUenmacher in Oberohmen, weiß hierüber nichts anzugeden.
Der Präsident fordert nun den Professor Bischoff auf, den Geschwornen den von ihm in dem Anatomiegebäude in Gießen mit einer Leiche vorgenommenen Verbrennungsversuch zu schildern, jedoch von seinem Vortrag alles auszuschließen, was den Charakter eines Gutachtens, das er später zu erstatt ten habe, trage. Zeuge thut dieses in einem ausführlichen, in einer Reihe von Einzelheiten bestehenden Vortrag, dem das Publikum, besonders der gebildete Theil desselben, mit Interesse folgt. Am Schlüsse seiner Rede zeigt Professor Bischoff den Geschwornen, unter näheren Erläuterungen , den verkohlten Kopf der Gräfin Görlitz. Der Versuch hat den Zweck, zur Beantwortung der Frage beizu, tragen, ob anzunehmen sey, daß Die zwei Fuß von dem in Brand stehenden Caunitz liegende Leiche der Gräfin durch diesen Brand in den Zustand versetzt worden, in dem sie gefunden ward. Hierauf forderte der Präsident den Dr. Graff auf, den Geschwornen eine Mittheilung über den von ihm hier an einer Leiche eingestellten Versuch (durch Verbrennung des Kopfes mit angezündelem Weingeist) zu machen. Dies geschieht, und Zeuge bekundet das Ergebniß feines Versuchs an Dem verkohlten Kopfe. Dieses Erperunent hat Den Zweck, zur Ermittelung deS Umstandes beantragen, ob die Leiche der Gräfin durch eine besondere Operation in den bekannten Zustand versetzt worden sey. Es erscheint dies jetzt als wahrscheinlich , weil Die erperimenlircnde Verkohlung deS KopfeS große Ähnlichkeit hat mit der des Kopfes der Leiche der Gräfin , und Dr. Graff hervorhob , die von ihm vorgenommene Operation nöthige nicht, sich zu entfernen; er nebst andern Personen habe Dem ganzen Verbrennungsprozeß beiwohnen können, der nur fünf Viertelstunden gedauert habe (der von Professor Bischoff eingestellte Versuch hatte mehrere Stunden in Anspruch genommen). Dr. Heumann, welcher die Leiche der Gräfin in der ersten Zeit gesehen, stellte, aufgefordert, Vergleichungen zwischen dem von Dr. Graff vorgezeigten Kopfe und Dem jener Leiche an. WaS menschlicher Wille und Scharfsinn vermag, um der Wahrheit näher zu kommen, geschieht. Welches Ergebniß auch der Prozeß haben wird, so viel ist gewiß, daß er daS Wissen vermehrt.
Kassel, 19. März. Die Herren Obervorsteher der kurhessischen Ritterschaft haben eine Adresse zu Gunsten des Ministeriums Haffenpfiug an sämmtliche Strom-Deputirte geschickt, um solche bei den betreffenden Mitgliedern Der Ritterschaft in Umlauf zu setzen. Diesem löblichen Unternehmen hat Der Strom-Deputirte von der Lahn (Oberhessen) Herr Hermann Schenck zu Schweinsberg einen Strich durch Die Rechnung gemacht, indem er geradezu Die Beförderung deS Zirkulars verweigerte und sich dahin erklärte, daß im wahren Interesse deS Volkes und deS Fürsten gerade eine gegenteilige Adresse der Ritterschaft am Orte seyn würde.
Erfurt, 22. März, 3% Uhr Nachmittags. (Frankf. Bl.) Im Staatenhause ist v. Auerswald mit 62 von 67 Stimmen zum definitiven Präsidenten erwählt. Erster Vizepräsident ist v. Matzdorff mit 61 Stimmen, zweiter Graf Solms-Laubach mit 43 Stimmen.
Frankreich.
Paris , 20. März. Die Hauptbestimmungen deS dieser Tage zur Vorlage kommenden Gesetzes in Betreff der Presse sind, der „Estafette" zufolge, Erhöhung der Kaution auf
50,000 Fr. für die Pariser Journale, und auf 12,000 Fr, für die Provinzblätter, so wie ein Stempel von 4 Cent für die Pariser Blätter, und ein niedrigerer Stempelsatz für die Journale der Provinz.
Die „Estaffette" meldet auch, daß die Haupt-Redakteure der gemäßigten Journale von Herrn Baroche über daS beab, sichtigle Gesetz gehört worden seyen. Sie hätten Abänderun, gen desselben begehrt, seyen aber vom Minister bedeutet worden, daß es, da daS Gesetz schon Gegenstand reiflicher Bereu Jungen des MinisterratheS gewesen, sehr schwierig sein werde, ihren Forderungen zu entsprechen. Einige der anwesenden Haupt-Revakteure verhehlten dem Minister nicht, daß sie daS Gesetz bekämpfen würden.
Paris, 21. März, Abends. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung legte die Regierung Die erwarteten Gesetzentwürfe in Betreff Der Presse und.der Klubbs wirklich vor. Nach einer sehr stürmischen Debatte wurde die Dringlichkeit von der Versammlung anerkannt. Die Stadt ist ruhig.
Sprechsaal für Stadt und Land.
Rechnungskammer und Landesarchiv betreffend.
(Schluß.)
X „Für Dillenburg bestand eine reichhaltige historische Bibliothek, über deren Zersplitterung nur eine Stimme der Sachkundigen herrscht. Auch zu Weilburg war eine besondere Archivbibliothek, welche der öffentlichen Bibliothek 1816 ganz einverleibt wurde. Das Archiv zu Idstein, obgleich schon feit 1731 gesammte Archiv der walramischen Linie besaß nie Bücher, und bei der erwähnten Bücher-Zentralisation hat das neue Zentra l-Staatsarchiv davon nichts erhalten. — Das Zenttal-StaatSarchiv zu Idstein, mit Einschluß der beiden Filialarchive zu Dillenburg und Weilburg, hat einen dreifachen Charakter. Dasselbe ist 1) Die w i ssen- schaftliche Hauptanstalt zur Aufbewahrung und Begr- beilung der historischen Urkunden für Die Landesgeschichte; 2) die General-Landes-Registratur für ältere Akten und Rechnungen aller Zentral- und Lokalbehörden des Landes in Justiz und Verwaltung ; 3) sogar theilweise Genera l -L a n d c s - R e g i st r a t u r für neuere und laufende Gegenstände bis 1844."
„Zu bedauern ist, daß daS 1829 zu Wiesbaden errichtete und mit den verschiedenen Sammlungen der LandeS- Bibliothek und deS A l t e r l h u m s - M u se u m S verbundene historische U r ku n den - Ar ch i» 1837 wieder aufgehoben und alle ausgeschiedenen Stücke nach Idstein zurückgebracht wurden. Zur literarischen Bearbeitung historischer Urkunden gehört nämlich ein literarischer Apparat, wie Dem Zen- tral-Archiv zu Idstein abgeht, dagegen bei Der Bibliothek zu Wiesbaden reichlich schon vorhanden ist."
Ob Der Korrespondent für Den ihm unerwünschten Fall, daß Die RechnungSkammer außerhalb, nach Usingen, Idstein oder sonst verlegt würde, auS Der ähnlichen Lage des von ihm erwähnten LandeS-Archives einen Trost gewinnen kann, muß ihm füglich selbst überlassen werden; wenigstens gilt immer noch der alte Spruch: Solamen miseris, socios habaisse malorum.
Verantwortlicher Revakteur : W. H. Riehl.
Fruchtpreise.
Namen der Städte.
Datum der
Pr eise.
Waizen vr. Malter
Wfl.lh'.
Korn pr. Malter
Gerste vr. Malter
’DtWIh".
Hafer vr. Malter
Psd
ff.
kr.
Pfd fl.
kr.
Bingen ....
13. März
260 6
46
266
4
27
147 3 45
129 2
47
Diez .....
15. März
310 10
38
290
6
52
260 5 30
— 3
44
Dillenburg . . .
16. März
300 11
30
300
9
—
260 6 40
190 5
—
Friedberg . . .
15. März
215 6
6
196
4
40
75 3 30
136 3
——
Hadamar....
21. Jul.
14
30
8
50
7 -
4
10
Herborn ....
17. März
320 !0
20
360
8
40
260 6 -
200 4
20
Mainz.....
15. März
200 6
49.200
4
39
200 4 23
200 6
24
Wiesbaden . . .
21. März
170 6
52 160
4
—
144 - -
96 2
15
Druck und Verlag der & Schelleuberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden,