Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

M SS Sonntag den 3. März 1850*

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prünume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt granfjurt 2 fl., m ven übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 1O kr. Jnserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellen» b er g' schon Hof- Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Die Kriegsschule betreffend.

Nichtamtlicher Theil.

Das Ministerium Hassenpflug.

Deutschland. Gießen (Professor Schmidt). Heidelberg (Vater Winter). Magdeburg (Unruhen in Quedlinburg). Berlin Radowitz und Bodelschwingh. Haffenpflug. Wahlen für die erste Kam­mer. Der König. Der dänische Waffenstillstand). Greifs Walde (Haffenpflug). Bremen (Neuer Abfall). Wien (Nachrichten aus

Griechenland und dem Orient).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Nachschrift.

Amtlicher Theil.

Die Kriegsschule betreffend.

(Fortsetzung und Schluß.)

8. 9. Eine von Herzoglichem StaatSministerium ernannte Kommission, welcher ein Offizier zuge>ellt ist, prüft die Aspi­ranten in folgenden Gegenständen: I. Deutsche Sprache. A. Deutsch er Aufsatz. Der Examinand muß im Stande seyn, einen grammatisch und orthographisch richtigen, logisch geordneten und gut stylisirten Aufsatz über ein im Bereiche seines Wissens liegendes Thema zu liefern. B, Deutsche Literatur. wird eine allgemeine Uebersicht über den Entwickelungsgang der deutschen Literatur gefordert; insbeson­dere muß der Examinand mit den wichtigsten Erzeugnissen der­selben, namentlich der deutschen Klassiker neuerer Zeit bekannt seyn. II. Lateinische Sprache. Geläufiges Lesen und Uebersetzen des Julius Cäsar, leichter Stücke des Cicero und des Sallust. III Französische Sprache. Geläufiges Lesen und Uebersetzen der classischen Prosaiker und der moder­nen Geschichtschreiber wie z. B. Segur, Guizot , Thiers, w. Ein Pensum von mittlerer Schwierigkeit, das einem französi­schen Schriftsteller entnommen ist, aus dem Deutschen ins Französische ohne erhebliche grammatische Fehler zu übersetzen. Iv. Geschichte. Uebersichtliche Kenntniß der Geschichte der kultivirten europäischen Völker und der hierzu erforderlichen alten Geographie. Genauere Bekanntschaft mit der deutschen Ge­schichte. V. Geographie. A. Mathematische Geo­graphie. Bekanntschaft mit den geometrischen Verhältnissen der Erdkugel an sich und als Planeten unseres Sonnensystems.

Phys ische Geographie. Uebersichtliche Kenntniß der gesammten Erdoberfläche in orographischer und hydrographischer Beziehung insbesondere von Europa, namentlich von Deutschland und den angrenzenden Ländern. C. Politische Geographie. Uebersichtliche Kenntniß der Hauptstaaten aller Erdtheile. Genauere Bekanntschaft mit der politischen Einteilung Europas und Deutschlands insbesondere. VI. Ma, thematik. ^.Arithmetik. I) Fertigkeit und Sicherheit im praktischen Rechnen. 2) Kenntniß der vier Grundopera,

tionen mit den Polynomen und Decimalbrüchen mit Rücksicht auf Fehlergrenzbestimmung; der Lehre von den Potenzen, Wur­zeln, und den Briggischen und Gaußischen Logarithmen; der Auflösung einfacher Gleichungen mit beliebig vielen und der quadratischen Gleichungen mit Einer unbekannten Größe; der Ausziehung von Quadratwurzeln aus vollständigen und abgekürzten Zahlen; endlich der Grundcigcnschaften der ein­fachen Kettenbrüche, sowie der arithmetischen und geometrischen Reihen erster Ordnung. B. Geomctrie. 1) Fertigkeit in der Konstruktion der geometrischen Fundamental - Aufgaben. 2) Die gesammte elementare Planimetrie und Stereometrie, sowie die Genometric und ebene Trigonometrie, verbunden mit der Fertigkeit in der logarithmischen Auflösung numerischer trigonometrischer Aufgaben. MI. N a tur w i s se n sch aft e n. Soweit fick der Unterricht darin in dem hiesigen Realgymnasium erstreckt. VIII. Zeichnen. Fertigkeit im freien Handzeichnen und in den Fundamenten des Linearzeichnens.

§. 16. Um die Leistungen der Examinanden schärfer zu charaktcrisiren, werden die Examinatoren die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung mit Nnmcrn bezeichnen, aus denen unter Berücksichtigung der Hauptobjekte zuletzt das Gesammturtheil ebenso festgesetzt wird.

§. 11. Nachdem das Examen beendigt ist, werden die Akten der Direktion der Kriegsschule übergeben und von dieser an daS Kriegsdepartement eingereicht. Jeder Aspirant wird durch diese Behörde von dem Resultat des Examens soweit eS ihn angeht, in Kenntniß gesetzt, und die Bestandenen einem KorpS zugetheilt, um den praktischen Dienst zu erlernen.

8. 12. Bei den Korps werden diese künftigen Kriegs­schüler ganz besonders im Auge behalten, zu dem Ende aner, sannt soliden Unteroffizieren zur Aufsicht anvertraut, nach Möglichkeit in besonderen Zimmern kasernirt und in allen Zweigen des Dienstes fleißig geübt.

8. 13. Im Herbste, etwa sechs Monate nach dem statt­gehabten Eramen, werden die Aspiranten einberufen und in einem besonderen Lokale kasernirt, worauf der militärische Kursus in der Kriegsschule beginnt, wecher in der Regel zwei Jahre dauert; während dieser Zeit werden sie von den KorpS kommandirt geführt. - -

8. 14. Es wird ein Offizier mit dem Kommando über die Kriegsschüler beauftragt, welcher ebenfalls der Kriegsschul­direktion untergeordnet ist. Dieser Offizier hat nach der ihm mitzutheilenden Instruktion die Hausordnung in der Anstalt zu handhaben, die Kriegsschüler außer den Lehrstunden zu be, aufsichtigen, ihnen Unterricht in den verschiedenen Militär- Reglements zu geben und sie im praktischen Dienste zu üben.

8. 15. Die Kriegsschüler find in eine oder mehrere Sergeantschaften getheilt; die Vorsteher derselben werden auf Vorschlag deS Kommandanten, je nach der Nummer des Eia, mens, der Anciennetät oder Tüchtigkeit, ernannt und wechseln halbjährig, damit die jungen Leute Gelegentheit haben, die Wechselwirkung von Befehlen und Gehorchen kennen zu lernen.

8. 16. In der Kriegsschule wird in den im folgenden Paragraph aufgeführten Fächern Unterricht ertheilt nach einem dem Kriegsdepartement halbjährig vorzulegenden und von die, sem zu genehmigenden Lehrplan. Halbjählich finden Prüfungen