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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

.M 38. Donnerstag den 1L Februar 1850»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume« rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der è. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Die Resultate der Verwaltung der Hcrzogl. Landesbank am Schlüsse des Zaâs 181».

Nichtamtlicher Theil.

Deutschland. Aus Rheinhessen (Kartenschlägerei. Betteln und

Vagabundiren). Schotten (Eine freie Gemeinde). Ersurt (Par-

lamentSgäste). Aus Thüringen (Pastor Baltzec. Kirchenraub). Berlin (Die Renten-Ablösung).

Frankreich. Par i s (Vermischtes).

Großbritannien. London (Der Winter in den südlichen Ländern).

Italien. (Der Papst). Florenz (Der Vertrag zwischen Toskana nnb Oesterreich).

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Die Resultate der Verwaltung der Herzoglichen Landesbank am Schluffe des Jahres 1849 betreffend.

Wir veröffentlichen die Resultate des Geschäftsbetriebs der Landesbank aus dem 2ten Semester 1849 in der hier folgenden Nachweise über den Stand der Landesbank am 31. Dezember 1849.

Activa.

Passiva.

1, Darlehen durch Annuitäten rückzahlbar:

a. zu Ablösung von Reallasten .... 6,378,746 fl. 51 fr.

b. an Private gegen Schuld- und Pfand­

verschreibungen ....... 842,047 22

c. an Gemeinden........ 186,488 45

d. Activruckstände an Annuitäten . . . 301,007 48

2. Vorschüsse an Private und Gewerbtreibende in laufender Rechnung........ 188,056 50

3. Grundeigenthum ........... 714 1

4. Guthaben bei Bankhäusern....... 192,162 55

5. Guthaben an Herzogl. StaatScassen-Direction . 1,910,810 23

10,000,034 fl. 55 fr.

und bemerken dazu nachfolgendes:

1) Die Landesbank hat im 2. Semester 1849 wieder be­gonnen, Darlehen durch Annuitäten tilgbar zu verwilligen.

Der Zinsfuß solcher Darlehen ist durch die Bekanntma- chung vom 14. Dez. 1849 mit Rücksicht auf die damaligen Ver­hältnisse auf 4% % festgesetzt worden.

2) Die auö der Landesbank an Handel- und Gewerbtrei­bende auf kürzere Zeit erfolgten Vorschüsse und Kreditvcrwil- ligungen betrugen am Schlüsse des Jahres 1849

r 211,306 fl. 27 kr.

sind also durch Ab- und Zugänge seit dem

1. Juli v. I. um beiläufig 2600 fl. ge.

stiegen. Diese Summe steht bei 210

Siebenten aus. Hievon gehen ab die

von Handelsleuten in laufender Rechnung

bei der Landesbank angelegten . . . 23,249 fl. 37 kr.

und es ergibt sich demnach die in der obigen

Nachweise sub pos. 2 als Aktiv-Saldo

aufgcführte Summe von ..... 188,056 fl. 50 fr.

1. Anlehen durch Annuitäten rückzahlbar:

a. gegen Schuldscheine auf Inhaber . . 2,728,200 fl. kr.

Passiv-Rückstände....... 39,800

b. gegen Schuldscheine auf den Namen . 4,234,063 22

Passiv-Rückstände....... 789 49

2. Anlehen auf kurze Zeit......... 1,795,845 29

3. Sparkasse -Capitalien ......... 87,973

4. Depositen............. 125,917 38

5. LaiideScrediteassenscheinc einschließlich der noch einzulöscnden Scheine der älteren Ausgabe im Betrage von 6,414 fl....... 756,388

6. Zinsen:

Vorgetragene Passiv-Rückstände von An- lehcn gegen Schuldscheine auf den Namen, von Depositen , Sparcaffe - Capitalien und Anlehen auf kurze Zeit....... 18,083 18

7. Saldo als Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb bis Ende 1849 ........... 212,974 19

10,000,034 fl. 55 kr.

An den zur Erleichterung des Verkehrs für das Handel­treibende Publikum von Der Landesbank feit dem 1. April v. I. eröffneten Geschäften, welche bis zum Schluffe des Jahres in Einnahme auf 48,865 fl. 17 kr. und in Ausgabe auf 32,768 fl. 48 kr. sich belaufen haben, hat sich bisher nur eine ver- hältnißmäßig geringe Betheiligung gezeigt.

Im Interesse des Publikums finden wir es angemessen, folgende Andeutungen in Beziehung auf diesen Geschäftszweig zu geben.

Der Verkehr der Landesbank mit Handeltreibenden er­streckt sich

A. auf Kreditgewährungen und

B. Annahme von Geldern, beides in laufender verzinslicher Abrechnung.

Während

unter A bei Creditgewährungen über die Sicherstellung, welche nach den Vorschriften des 8. 10 btt durch das Verord­nungsblatt veröffentlichten Dienstinstruction für die Landes­bank zu leisten ist, eine vorherige Vereinbarung nöthig erscheint, reicht für das Geschäft,