Nassauische
Allgemeine Zeitung.
.M 38. Donnerstag den 1L Februar 1850»
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânume« rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der è. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Die Resultate der Verwaltung der Hcrzogl. Landesbank am Schlüsse des Zaâs 181».
Nichtamtlicher Theil.
Deutschland. Aus Rheinhessen (Kartenschlägerei. Betteln und
Vagabundiren). — Schotten (Eine freie Gemeinde). — Ersurt (Par-
lamentSgäste). — Aus Thüringen (Pastor Baltzec. Kirchenraub).— Berlin (Die Renten-Ablösung).
Frankreich. Par i s (Vermischtes).
Großbritannien. London (Der Winter in den südlichen Ländern).
Italien. (Der Papst). — Florenz (Der Vertrag zwischen Toskana nnb Oesterreich).
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die Resultate der Verwaltung der Herzoglichen Landesbank am Schluffe des Jahres 1849 betreffend.
Wir veröffentlichen die Resultate des Geschäftsbetriebs der Landesbank aus dem 2ten Semester 1849 in der hier folgenden Nachweise über den Stand der Landesbank am 31. Dezember 1849.
Activa.
Passiva.
1, Darlehen durch Annuitäten rückzahlbar:
a. zu Ablösung von Reallasten .... 6,378,746 fl. 51 fr.
b. an Private gegen Schuld- und Pfand
verschreibungen ....... 842,047 „ 22 „
c. an Gemeinden........ 186,488 „ 45 „
d. Activruckstände an Annuitäten . . . 301,007 „ 48 „
2. Vorschüsse an Private und Gewerbtreibende in laufender Rechnung........ 188,056 „ 50 „
3. Grundeigenthum ........... 714 „ 1 „
4. Guthaben bei Bankhäusern....... 192,162 „ 55 „
5. Guthaben an Herzogl. StaatScassen-Direction . 1,910,810 „ 23 „
10,000,034 fl. 55 fr.
und bemerken dazu nachfolgendes:
1) Die Landesbank hat im 2. Semester 1849 wieder begonnen, Darlehen durch Annuitäten tilgbar zu verwilligen.
Der Zinsfuß solcher Darlehen ist durch die Bekanntma- chung vom 14. Dez. 1849 mit Rücksicht auf die damaligen Verhältnisse auf 4% % festgesetzt worden.
2) Die auö der Landesbank an Handel- und Gewerbtreibende auf kürzere Zeit erfolgten Vorschüsse und Kreditvcrwil- ligungen betrugen am Schlüsse des Jahres 1849
r 211,306 fl. 27 kr.
sind also durch Ab- und Zugänge seit dem
1. Juli v. I. um beiläufig 2600 fl. ge.
stiegen. Diese Summe steht bei 210
Siebenten aus. Hievon gehen ab die
von Handelsleuten in laufender Rechnung
bei der Landesbank angelegten . . . 23,249 fl. 37 kr.
und es ergibt sich demnach die in der obigen
Nachweise sub pos. 2 als Aktiv-Saldo
aufgcführte Summe von ..... 188,056 fl. 50 fr.
1. Anlehen durch Annuitäten rückzahlbar:
a. gegen Schuldscheine auf Inhaber . . 2,728,200 fl. — kr.
Passiv-Rückstände....... 39,800 „ — „
b. gegen Schuldscheine auf den Namen . 4,234,063 „ 22 „
Passiv-Rückstände....... 789 „ 49 „
2. Anlehen auf kurze Zeit......... 1,795,845 „ 29 „
3. Sparkasse -Capitalien ......... 87,973 „ — „
4. Depositen............. 125,917 „ 38 „
5. LaiideScrediteassenscheinc einschließlich der noch einzulöscnden Scheine der älteren Ausgabe im Betrage von 6,414 fl....... 756,388 „ — „
6. Zinsen:
Vorgetragene Passiv-Rückstände von An- lehcn gegen Schuldscheine auf den Namen, von Depositen , Sparcaffe - Capitalien und Anlehen auf kurze Zeit....... 18,083 „ 18 „
7. Saldo als Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb bis Ende 1849 ........... 212,974 „ 19 „
10,000,034 fl. 55 kr.
An den zur Erleichterung des Verkehrs für das Handeltreibende Publikum von Der Landesbank feit dem 1. April v. I. eröffneten Geschäften, welche bis zum Schluffe des Jahres in Einnahme auf 48,865 fl. 17 kr. und in Ausgabe auf 32,768 fl. 48 kr. sich belaufen haben, hat sich bisher nur eine ver- hältnißmäßig geringe Betheiligung gezeigt.
Im Interesse des Publikums finden wir es angemessen, folgende Andeutungen in Beziehung auf diesen Geschäftszweig zu geben.
Der Verkehr der Landesbank mit Handeltreibenden erstreckt sich
A. auf Kreditgewährungen und
B. „ Annahme von Geldern, beides in laufender verzinslicher Abrechnung.
Während
unter A bei Creditgewährungen über die Sicherstellung, welche nach den Vorschriften des 8. 10 btt durch das Verordnungsblatt veröffentlichten Dienstinstruction für die Landesbank zu leisten ist, eine vorherige Vereinbarung nöthig erscheint, reicht für das Geschäft,