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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N 37» Mittwoch den LL Februar 1850*

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenlhums Hessen, der Landgrafschafl Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen- >er g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Die Asstsenverhandlnngen zu Wiesbaden.

Deutschland. Wiesbaden (Der Fasching und der LandeSkongreß). Mainz (Der Rhein. Wiedereröffung der Schifffahrt). Frankfurt (Der Prozeß gegen Auerswald's und Lichnowsky'S Mörder. Pläne d-r Demokratie). Heidelberg (Winter). Stuttgart (Ueberwa- Wachung der Presse). Berlin (Die Montmorency's aus der Ucker­mark). Wien (Der Kaiser).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Großbritannien. London (Parlamentsverhandlungen).

Amtlicher Theil.

Heinrich Dippel von Limburg, Carl Otto von Mon­tabaur, August Hepmach von Niedernhausen sind nach be­standener Prüfung in die Zahl der geprüften Kandidaten der Rechts-und übrigen Staatswissenschaften aufgenommen worden.

Nichtamtlicher Theil.

Die Asfisenverhandlungen zu Wiesbaden.

Die Anklage gegen den Lehrer Anton Horn aus Dahlheim wegen Meineids.

%* Wiesbaden, 11. Febr. Auf die Klage des Kallmann Kahn aus Frauenstein wegen seiner ihm von seinem Schwie­gervater, dem Handelsmann Isaak Frank zu Flacht zcdirten Forderung von 47 fl. sollte dem damals in Frauenstein ange­stellten Lehrer Anton Horn der wegen dieser Forderung ge­pfändete Wein am 7. März 1848 versteigert werben. Am Mor- gen dieses Tages schrieb der Angeklagte an den wohlhabenden Oekonomen Joseph Reitz zu Frauenstein den wörtlich folgen­den Brief:

Werthester Herr Reitz!

Ich bin dem Kallmann Kahn 40 fl. schuldig, er hat mich verklagt, meinen Wein pfänden lassen und möchte nun heute denselben für 3 Heller an sich steigern. Helfen Sie mir gütigst aus dieser Verlegenheit. Binnen 14 Tagen längstens erhalten Sie den Betrag wieder; denn ich weiß, daß Sie Ihr Geld zum Bauen brauchen.

Den Juden hätte ich längstens befriediget, wenn mich !mein Sohn in Idstein nicht daran gehindert hätte. Erweisen Sie mir diesen Gefallen und Sie können sicher auf die pünkt- liche Rückzahlung rechnen. Kann ich Ihnen irgend einen Gefallen dagegen erweisen, so bedarf es Ihrerseits nur des Winkes und gewiß werden Sie immer dazu bereit finden

Ihren ergebensten

Frauenstein, den 7. März 1848.Ho rn."

Die Ehefrau des Horn, verfügte sich mit diesem Briefe alsbald in die Behausung des Joseph Reitz, übergab ihn in dessen Abwesenheit seiner Ehefrau, stellte dieser ihre bedrängte, in dem Briefe geschilderte Lage vor und bat solche, sich doch bei ihrem Ehemann für Horn zu verwenden. Die Ehefrau Reitz sicherte der Ehefrau Horn diese Verwendung nicht nur zu, sondern brachte ihren alsbald darauf nach HauS gekommenen und anfänglich abgeneigten Ehemann auch wirklich dazu, daß solcher dem Horn aus der gedachten Verlegenheit half. Reitz verfügte sich nämlich auf den Weg nach der Wohnung deS Kahn, um bei diesem die Sistirung der gedachten Versteigerung zu bewirken. Unterwegs auf der Straße begegnete ihm Kahn. Dieser war dem Reitz damals mehrere hundert Gulden schul­dig und sehr bereit, die Offerte des Reitz:40 fl. von der Schuld des Horn an Kahn zu übernehmen und solche an seiner Reitzens Forderung an Kahn in Abzug zu bringen," anzunehmen. Nachdem dieß Geschäft zwischen Reitz und Kahn zu Stande gekommen war, verfügte sich dieser zu dem h. Schultheißen und nahm die Versteigerung des gepfän­deten Weines zurück, worauf diese denn auch unterblieb.

Am 9. März 1848 stellte Reitz auf den Grund'des mit Kahn abgeschlossenen und so eben thatsächlich gedachten RechtS- geschäftes eine Quittung aus, worin er bescheinigte, daß Kall» mann Kahn ihm 40 fl. auf die ihm schuldige Summe bezahlt habe, Kahn behändigte dagegen dem Reitz zwei Urkunden, die wörtlich also lauten:

Herr Joseph Reitz von hier übernimmt heute meine Schuld von Herrn Lehrer Horn von hier ad vierzig Gul- den an baar und hat nun von heute das besagte Geld an Lehrer Horn zu gut. Lehrer Horn kann diese Quittung zu Rechnung bringen bei der meinigen Abrechnung. Bescheinige Frauenstein den 9. März 1848. Kallmann Kah n."

Herr Joseph Reitz von hier verrechnete mir heute als baar von Herrn Lehrer Horn vierzig Gulden, worüber mir heute Herr R e i tz eine Quittung cinhândigte. Bescheinige Frauenstein den 9. März 1848. Kallmann Kahn."

Rach Ablauf der 14 Tage, innerhalb welcher Anton Horn inhaltlich seines mitgetheilten Briefes die fraglichen 40 fl. bezahlen wollte, versprach sowohl er, als auch seine von der Eh.frau Reitz auf Bezahlung angegangene Frau deren Berichtigung an Reitz. Da Horn bis in den Monat Juli 1848 säumig blieb ; so erwirkte Reitz um diese Zeit bei dem h. Justizamle dahier ein die gedachten 40 fl. betreffendes Kla­gedekret , welches der Ehefrau des inmittelst nach Dalheim übergezogenen Lehrers Horn insinuirt wurde. Auf dringendes Bitten der Ehefrau Horn, und deren Zusage, daß ihr Ehe­mann alsbald nach Frauenstein kommen und für die Befriedi­gung deS Reitz Sorge tragen würde; setzte dieser seine Klage nicht fort.

Im Herbste desselbigen Jahres beauftragte Reitz den Rechtspraktikanten Mäurer zu St. Goarshausen den Lehrer Horn auf die fraglichen 40 fl. bei dem dasigen Amte zu ver­klagen. Am 4. August 1848 gab Mäurer zur Begründung der Klage gegen Anton Horn außer Anderem, hier nicht wesentlichem Folgendes zu Protokoll:in Folge Auftrags des Beklagten bezahlte Kläger am 6. März 1848 an Kallmann