Heilung desselben dem Gerichtshöfe, machte jedoch darauf auf» merksam , daß er, wenn wider Erwarten eine solche Unter, suchung verfügt werden sollte, auf Vertagung der ganzen Ver, Handlung antragen müsse. Dieses Vorhaben der Staatsbehörde schien den Angeklagten und ihren Vertheidigern nicht zu munden und Prokurator Braun gab darauf zu vernehmen: eine solche Vertagung sei nicht dem Gesetze gemäß. Staatsprokurator Reichmann verlas hierauf den Artikel 157 — gerade Len ersten nach dem von Braun eben erst angerufenen Artikel — und wurde der Vertheidiger dadurch eines Bessern belehrt. Der Gerichtshof zog sich hierauf zurück und wies demnächst in einem sehr gut motivirten Urtheil den Antrag deS Defensors Braun als ganz unbegründet zurück.
Sehr urtheilsfâhige und in jeder Beziehung ganz unbefangene Männer, welche dem langen Verhöre mit dem Stenographen Port von Anfang bis zu Ende beigewohnt haben, sind der übereinstimmenden Ansicht : daß dieser Zeuge bei allen seinen Aussagen mit einer wahrhaft ängstlichen Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen sey und seine Depositionen das Gepräge der innern Glaubwürdigkeit an der Stirne trügen. Stenograph Port soll, wie man überdieß allgemein vernimmt, ein durchaus braver junger Mann seyn. Ich halte es daher für eine Pflicht der Presse, ihn gegen Lug, Trug und moralischen Todtschlag zu schützen.
△ Wiesbaden, 10. Februar. Der von Ihrer königlichen Hoheit der Frau Herzogin vor einigen Tagen erlassene Aufruf an die Frauen Nassaus wegen Veranstaltung einer Lotterie, deren Ertrag zur Unterstützung der verunglückten Uferbewohner des Rheins und der Lahn verwendet werden soll, findet allgemein den erwünschten Anklang, indem nicht nur zahlreiche Geschenke aller Art eingehen, welche die Gegenstände der Lotterie bilden, sondern auch die Loose zu 24 fr. das Stück raschen Abgang finden. Es haben sich hier 18 Frauen bereit erklärt, die Gaben in Empfang zu nehmen und die Loose zu verbreiten.
Auswärtige, welche sich an dem wohlthätigen Unternehmen zu betheiligen und Geschenke einzusenben oder Loose zu erhallen wünschen, können sich daher an eine der in dem Aufrufe genannten Frauen wenden, welche sich der Sache mit dem schönsten Eifer annehmen.
Die Redaktion dieses Blattes ist gewiß erbötig, Auswärtigen, welche sich bei dem wohlthätigen Unternehmen zu betheiligen und Geschenke einzusenden oder Loose zu erhalten wünschen, als Vermittlerin zu dienen.*)
* Wiesbaden, den. 10. Febr. Als vierte Ablieferung deS deutschen Vereins sind heute 77 fl. 48 kr. für die Verunglückten am Rheinufer dem Kreisamte zu Rübesheim über, sandt worden.
□ Lorch, 9. Febr. Ihre Königliche Hoheit unsere Frau Herzogin haben unS und unseren durch die Fluthen und den Eisgang des Rheins in Noth gerathenen unbemittelten Mitbürgern in unseren Nachbargemeinden, eine reichliche Unter- stützungSgabe an Geld zugedacht und durch unsern Herrn Kreisamtmann zu zweckdienlicher Vertheilung disponibel gestellt.
Das nicht allein. Heute sehen wir, daß Höchstdieselben gnädigst einen Aufruf an die Frauen Nassaus Selbst erlassen, und darin zur Sammlung von Gaben aufgesordert haben.
Das hat der hohen Frau der schöne und gute Geist eingegeben, den wir an Ihr längst kennen.
Sie hat die Rückkehr Seiner Hoheit unseres Herzogs nicht abgewartet, um Gutes an uns zu thnn; die Noth drängte, das war Ihrem edlen Gemüth genug.
Dank, Ihr, tausendmal Dank, aufrichtig und von Herzen. Solche Züge werden bei uns nicht vergessen.
□ Weilburg, 18. Febr. In einer der letzten Nummern deS hiesigen Kreisblattes erklären C. Wimpf und G. Wimpf von hier, daß trotz des bekannten Leumundsberichts und trotz des Berichtes des Hrn. Amimann v. Reichenau wegen des am 3. Septbr. v. Js. dahier mit preußischem Militär vorgefallenen Konfliktes (sic!) laut Urtheil des Hofgerichts vom 12. Jan. 1850 Karl Wimpf, Wilhelm Wimpf, Heinr. Ad. Lommel und Georg Barth mit Niederschlagung der Kosten von der Untersuchung freigesprochcn worden seyen. Die Sache
*) Die Redaktion Kat sich hierzu bereits bereit erklärt, indem sie sich von vornherein zur Uebermittelung von Beiträgen aller Art zur Disposition stellte.
verhält sich indessen — wie wir, gestützt auf zuverlässige Mit, theilung Ihnen melden können — nicht ganz so, oder vielmehr: sie verhält sich ganz anders!
Das Hofgericht hat den sogenannten Konflikt, den man bisher hier Straßenunfug und Prügelei zu nennen pflegte, Ehrenkränkung getauft und darauf hin, in Gemäßheit des Artikels 312 des Strafgesetzbuches, weil keine Anklage der durchgebläuten und sonst mißhandelten preußischen Militärs vorliege, das amtliche Erkenntniß in Bezug auf die Genannten aufgehoben. Wir wollen mit dem Hofgerichte über die Gründe seiner Entscheidung weiter nicht rechten, obwohl dieselbe manches Schütteln manches eben nicht vernagelten Kopfes hervorgerufen hat. Wir wollen vielmehr nur auf die „Üngenauigkeil" der Wimpf'schen Annonce im KreisamtSblatte aufmerksam machen, indem, wie auS dem soeben von uns Mitgetheilten folgt, die ganze angebliche Freisprechung sich auf eine Aufhebung deS amtlichen Urtheils auS rein formellen Gründen reduzirt, und das Obergericht in der Sache selbst noch gar nicht erkannt hat. Dieser nach der Ansicht des HofgerichtS vorliegende Formfehler kann indessen jeden Augenblick dadurch beseitigt werden, daß die „an ihrer Ehre gekränkten (!)" Preußen einen Antrag auf Bestrafung nachträglich stellen, was aller menschlichen Wahrscheinlichkeit nach zur Folge haben muß, daß die angeblich Freigesprochenen sich sofort wieder in Verurtheilte verwandeln. Ob die Preu- ßen, denen doch wohl jedenfalls von dem hiesigen Justizamte von dieser Sachlage zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten Kenntniß gegeben worden ist, sich beruhigen werden, wird wohl die nächste Zukunft lehren!
△ Vom Lande, 9. Febr. Gestern habe ich die Leute des Idsteiner LandeskongresseS und des Landesausschusses auf den Angeklagten-Stühlen in Wiesbaden sitzen sehen. Sie sahen munter und vergnügt aus. Auf dem ersten Stuhle saß der pensionirte Hofgerichtspräsivent Raht, ein alter Mann mit weißen Haaren und spitzem Gesichte. Wie dieser Mann unter die Demokraten gerathen ist, das begreife ich nicht. In seinen dünnen, übrigens scharf markirten Zügen liegt viel lauernder Verstand aber keine Gutmüthigkeit. Seine Haltung und sein ganzes Wesen lassen in ihm mehr den verbissenen Bureaukraten und feinen Salonsdilletlanten, als den naturwüchsigen Volksmann errathen. Auf ihn folgte Dr. Meyer aus Katzenellenbogen, ein Bergmann. Der dritte war Land- oberschuliheiß Wenckenbach. Beide konnte ich im Gesichte nicht sehen. Auf dem vierten Stuhle saß Redakteur Oppermann, ein noch ganz junger za.ter Mann, mit weich.keckem, im Ganzen schönen Gesichte, der als Demokrat nicht zu ster- den scheint. Auf ihn folgte der vierte und der letzte in der ersten Reihe; es war der Korrektor Karl Schapper auS Weinbach, zuletzt in Köln , eine kräftige Gestalt mit ächt demokratischer Haltung. In der zweiten Reihe saß rechts zuerst Amtssekretär Hehner mit einem gutmüthigen und zufriedenen Gesichte, dem die Welthänbel noch keinen sonderlichen Kummer verursacht zu haben scheinen. Nach ihm folgte Pfarrer Snell aus Langenbach, aus dessen verwitterten Zügen der zwar ehrliche, aber in dem Duft und in dem Nebel planlos herum schwebende religiöse und politische Schwärmer sich mit einiger Aufmerksamkeit erkennen läßt. Dann folgte Advokat Müller, der mir kein böser Mann, jedenfalls aufrichtig zu sein scheint. Der vierte in der zweiten Reihe war Gustav J usti aus Idstein. In seinem Gesichte lag ein Hohn, als wenn er so eben den Hegel auf einer Dummheit ertappt hätte. Zuletzt saß Prokurator Lang. Der scheint mir zu wissen, was er will und was er kann. Auch der, obwohl er noch etwas bissig ist, wird in 10 Jahren „Heio" genannt werden. Bei der Erklärung auf die Anklage haben Meyer und Schapper gerade nicht „todesmuthig" geantwortet. Justi'S Erklärung war so unangemessen üppig, daß dieser eher hierher zum Mitmachen der Fastnacht, als zum Gerichtstage gekommen zu seyn scheint. Ein Anderer könnte vielleicht Personen und Sache anders aufgefaßt haben.
Am 5. d. M. starb zu Dillenburg der frühere Kabnets- direktor Wilhelms I., Königs der Niederlande, E. Hofmann im 71ften LebeSjahr. Er war in die persönlichen Dienste Wik Helms I. getreten, als derselbe noch als Prinz von Dränier sich in Fulda aufhielt, und war seitdem beständig bis kurz voi dessen Abdankung, in der unmittelbaren Nähe desselben. Vor da an lebte Hofmann in seinem Geburtsorte Dillenburg. Ob