Jetzt aber und indem Ich die Verfassungsurkunde kraft Königlicher Machtvollkommenheit hiermit bestätige, gelobe Ich feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Menschen, die Verfassung Meines Landes und Reiches fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit ihr und den Gesetzen zu regieren. — Ja! Ja! — das will Ich, so Gott Mir helfe!
Und nun befehle Ich das bestätigte Gesetz in die Hände des allmächtigen Gottes, dessen Walten in der Geschichte Preußens handgreiflich zu erkennen ist, auf daß Er aus diesem Menschenwerke ein Werkzeug des Heils machen wolle für unser theures Vaterland: nämlich der Geltendmachung Seiner heiligen Rechte und Ordnungen! Also sey es!
Hierauf folgte die Beeidigung der Verfassung durch die Mitglieder des StaatsministeriumS, die beiden Kammerpräsidenten und die sämmtlich erschienenen Mitglieder der ersten And zweiten Kammer.
Deutschland.
* Wiesbaden, 9. Februar. Gestern begann bei einem großen Andrange von Zuhörern der Prozeß gegen die Männer deS „Idsteiner Kongresses" und „Landesausschusses". Die Verhandlungen beschränkten sich für den ersten Tag wesentlich auf die Erledigung der Formalitäten und die Abhör des Hauptzeugen (im Ganzen sind 60 Zeugen abzuhören), deS Stenographen Port, welcher die Debatten des Kongresses stenographirt hatte. Da sich Port in seinen Aussagen verwickelte, indem er bei der Voruntersuchung behauptet hatte, blos auf eigenen Antrieb nach Idstein gegangen zu seyn, jetzt aber angab, dies auf Veranlassung zweier Regierungsbeamten gethan zu haben, so gab dies zu einem interessanten Zwischenfall Veranlassung, indem ein Vertheidiger beantragte, die An- klage des falschen Zeugeneides gegen den Zeugen zu erheben. Der Assisenhof entschied sich dahin, daß, wenn die Vertheidigung auf ihrem Anträge beharre, der ganze Prozeß bis zu dem nächsten Assisenquartal verschoben werden müsse, worauf jener Vertheidiger seinen Antrag zurückzog. Da uns der Raum heute noch nicht gestattet, in das Detail der Verhandlungen einzugehen, so beschränken wir uns vorläufig darauf, in Folgendem die Anklagepunkte, über welche die Geschwornen ihr Urtheil abzugeben haben, mitzutheilen:
Es werden Karl S ch a p p e r von Weinbach, Dr. Meyer von Katzenelnbogen, Dr. Gerau von Weilburg, der quieS- zirte HofgerichtS -Präsident und Abgeordnete Raht von Dillenburg, der Amtssekretär und Abgeordnete Hehner von Rennerod, der Prokurator und Abgeordnete Lang von Langenschwalbach, der Pfarrer und Abgeordnete Snell von Langenbach, der frühere Amtsaccesstst und Abgeordnete Müller von Nastätten, der Liquerfabrikant und Abgeordnete Justi von Idstein, der Redakteur Oppermann von Wiesbaden , angeklagt , daß
1) Justi, Lang, Müller, Raht, Snell, Wen- . üe n bach und Hehner, nachdem auf der am 10. Juni v.
3. zu Idstein stattgefundenen Versammlung die Ausführung eines Angriffs gegen die Verfassung des Herzogthums beschlosen worden war, diese Ausführung dadurch übernommen Hawn, daß sie in den auf gedachter Versammlung gebildeten »genannten Landesausschuß, als dessen Zweck auch gewalt- ame Durchführung der von der Versammlung gefaßten Be- chlüffe bestimmt war, eingetreten sind, auch die Angeschul, digten Justi, Lang, Müller, Raht, Snell und Wenckenbach, den die nassauische Regierung als eine pflichtvergessene und volksfeindliche bezeichnenden Aufruf an das nassauische Volk de dato Wiesbaden den 13. Juni erlassen, und die Angeklagten Raht, Müller, Snell, Lang und Justi diesen aufreizenden Aufruf in hochverräterischer Absicht verbreitet haben;
2) daß die Angeklagten Schapper, Gerau, Meyer a. den oben bezeichneten Angriff auf die Verfassung des Herzogthums mit beschlossen und demselben zugestimmt haben, auch b. in der Versammlung in Idstein öffentlich zu hochverräthe- rischen Handlungen und zwar die Angeklagten S chapp er und Meyer zur Vertreibung der deutschen Fürsten und Beide, sowie der Angeklagte Gerau zu Gewaltmaßregeln gegen die Herzogliche Regierung zum Zweck der Durchsetzung der von der Versammlung gefaßten Beschlüsse aufgefordert haben;
3) daß der Angeklagte Meyer außerdem a. in jener Versammlung öffentlich die Person Sr. Hoheit des Herzogs
dadurch geschmäht, daß er denselben mit entehrenden Schimpfworten belegt hat, auch gleichzeitig b. gegen seine Majestät den König von Preußen und Se. königliche Hoheit den Prinzen von Preußen öffentlich Beleidigungen ausgestoßen hat;
4) daß aber auch der Angeklagte Raht an den sub 2 erwähnten hochverrätherischen Aufforderungen der Angeklagten Schapper, Gerau und Meyer dadurch Theil genommen, daß er die darauf hinzielenden Anträge zur öffentlichen Berathung und beziehungsweise zur Abstimmung gebracht hat;
5) daß der Angeklagte Oppermann an den von den Angeklagte» Justi, Lang, Müller, Raht, Snell, Wenckenbach und Hehner begangenen sub pos. 1 näher bezeichneten, strafbaren Handlungen dadurch Theil genommen hat, daß derselbe wissend, daß der Landesausschuß zur Ergreifung gewaltsamer Maßregeln gegen die Herzog!. Regierung erwählt war, den von diesem Ausschusse erlassenen Aufruf vom 13. Juni v. I. in die von ihm redigirte Freie Zeitung ausgenommen und dadurch verbreitet, auch diese Zeitung zum Organ für die Mittheilungen der weiteren Thätigkeit des LandesauS- schuffes hergegeben hat.
* Wiesbaden, 8. Febr. Als dritte Ablieferung sind heute von dem deutschen Verein 301 fl. 30 kr. an das KreiS- amt Rüdesheim für die Nothleidenden am Rheinufer abgesandt worden.
Mainz, 8. Febr, (Mainzer I.) Das Wasser weicht fortwährend in sein Bett zurück, und bis „auf die Rheinstraße, den größten Theil der Leergasse nebst einigen anderen niedrig gelegenen Straßen und Gäßchen zwischen dem Fischthore und dem Ludwigsbahnhofe kann man heute Morgen die meisten der gestern noch unter Wasser stehenden Gassen und Plätze trockenen Fußes passiren.
Frankfurt, 4. Febr. (K. Z.) Welcker hat sich jetzt definitiv entschieden, keine Wahl, weder zum badischen Landtage noch zum deutschen Volkshause, änzunehmen. Er hatte sich vom Wahlausschüsse in Mannheim bewegen lassen, sein erstes Absageschreiben zurück zu nehmen; er hat dasselbe aber, auf den dringenden Wunsch seines ArzteS, jetzt wiederholt, und wird sich einstweilen von aller Betheiligung an den politischen Kämpfen fern halten.
Frankfurt, 8. Febr. Se. kgl. Hoh. der Prinz von Preußen wird heute Nachmittag um 4 Uhr von Karlsruhe hier erwartet; höchstderselbe wird, wie gewöhnlich, sein Absteigequartier im russischen Hofe nehmen, und einem glänzenden Balle beiwohnen, den der hier residirende englische Gesandte Lord Cowley heute gibt, und wozu die großartigsten Vorbereitungen getroffen sind. Ueber die Dauer deS Aufenthaltes Sr. kgl. Hoheit verlautet noch nichts.
Vor einigen Tagen wollte ein angesehener Landmann auS der Umgegend von Magdeburg auf einem Schlitten mit Frau und Kindern über den noch zugefrornen Elbstrom fahren. Auf der Mitte angekommen, brach daS Eis, und die ganze Familie nebst Kutscher und Pferden verschwanden im Augenblicke unter der Eisdecke und ertranken unrettbar.
Berlin. Eine Notiz der Konst. Korr, in Betreff der von Oesterreich beabsichtigten Werbung von Matrosen in den norddeutschen Staaten lautet wie folgt: In öffentlichen Blättern geschah vor Kurzem einer Aufforderung Erwähnung, welche die österreichische Regierung an die Artillerie-Mannschaften batte ergehen lassen, um Freiwillige für den k. k. Marine-Dienste auf der adriatischen Flotte zu gewinnen. An, dererseits werden Anstalten getroffen, die österreichische Flotte mit Seeleuten aus den Nordseehäfen zu rekrutiren. Wir wollen glauben, daß es dabei mehr darauf abgesehen ist, die italienischen Seeleute durch zuverlässigere deutsche Matrosen zu ersetzen, als diese Schritte unmittelbar gegen die deutsche Flotte, wel, cher man die Seeleute entziehen wollte, gerichtet sind. Letztere Ansicht waltete allerdings in Triest vor, von wo uns folgende Thatsache berichtet wird:
„Die kaiserlich österreichische Kriegsfregatte Venus von 30 Kanonen, geführt vom Korvetten-Kapitän Louis Fantz, welche auf einer UebungSreise der Seekadelten im Mittelmeere Ibegriffen war, ist plötzlich von Gibraltar nach Triest zurückbe, rufen worden, und hat die Bestimmung erhalten, im Frühjahre sich zur Werbung einiger tausend Matrosen in