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ihm einen guten Bürger und Familienvater voraussehen las­sen; er hat Geld, und der Mammon ist leider noch immer der Gott der Welt. Ganz anders verhält es sich indessen mit dem Armen, und hier ist die Klippe, an welcher die Weis­heit schon so manchen Gemeinderaths gescheitert ist. Sucht in mancher Gemeinde ein Armer um seine Rezeption nach, so ist er eines abschläglichen Bescheides gewiß, mag er noch so brav und noch so fleißig seyn, er ist arm, und damit sind alle Be­denken des Gemeinderaths gehoben. Scheingründe, um den abschläglichen Bescheid zu motiviren, finden sich immer einige, und diese werden dann auch benutzt, um den KreiSbezirksrath gegen daS Gesuch zu stimmen. In Gemeinden, wo dieses geschieht, hat der Arme das nicht beneidenswerthe Vergnügen, für den Reichen, welcher sich loskaufen kann, Soldat zu wer­den, um ein Vaterland beschützen zu helfen, in welchem er nichts besitzt, als die allgemeine Sonne, und wo ihn seine eigene Gemeinde hartherzig von sich stößt. Sehen indessen die Gemeinderäthe solcher Gemeinden nicht ein, daß sie dadurch den Haß des Proletariats gegen die Besitzenden mit Gewalt Hervorrufen und dem Kommunismus geradezu in die Hände arbeiten, oder sind sie verkappte oder öffentliche Wühler, welche daS Gefürchtete wünschen? Sehen sie nicht ein, daß der hart­herzige Pflanzer in Batavia die Grausamkeit nicht so weit treibt, um seinen Sklaven zum Zölibat zu verdammen, und soll in dem zivilisirten Deutschland, wo es zur Modesache ge­worden ist, von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu predigen, der Arme weniger gelten, als der Sklave in Ost- Indien?

Aendert deßhalb eure seitherige Handlungsweise, ihr Dorfregenten, die ihr euch bisher Härte gegen eueren armen Mitbruver habt zu Schulden kommen lassen, laßt ihn unter euch wohnen, und Bürger und Gatte werden, und bedenkt, daß die Zeiten vorüber sind, wo der Herr zu Abraham sprach : Ziehe in ein anderes Land!" und daß ihr dem Armen Alles raubet, wenn ihr ihm auch noch sein Vaterland nehmt.

II. Dem Gemeinderath steht das ausschließ­liche Recht der Vergebung der Dienste des Tag- und Nachtwächters, des Feldschützen und Ge­meinderechners zu.

Auch in Besetzung dieser Dienststellen wird manchmal so verfahren, daß man sich gestehen muß: eS war in dieser Be­ziehung bei dem frühern Regiment besser. Einsender kennt eine Gemeinde, wo der Tagwächterdienst an den Wenigstfor- dernden vergeben und mit einem 70jährigen Mann besetzt wurde, welcher nicht eine Sylbe lesen, mithin nicht eine einzige Bekanntmachung ordnungsmäßig vollziehen kann, und überdies Mühe hat, seinen siechen Körper fortzuschleppen und in diesem Dorfe sönnen jetzt Sirohmer und Vagabunden ihren festen Wohnsitz ungescheut aufschlagen.

Ferner sind uns Gemeinden bekannt, wo der Feldschützen­dienst, welcher sich durchaus nicht zur Vergebung an den Wenigstfordernden eignet, auf Leute gefallen ist, die selbst der Aufsicht in Feldern und Wiesen bedürfen, und durch dieses ver­kehrte Sparsystem der Gemeinderäthe die Feldgewächse jeglichem Raube blosgestellt bleiben.

Auch der Rechnersdienst wird hier und da bis auf P/12 Prozent Heruntergetrieben, und jedes Jahr ein neuer Rechner bestellt; und so entsteht der Nachtheil, daß wieder ein Mann ohne Erfahrung an den Dienst kommt, und eine Arbeit dem Lohne gemäß liefert. Die herrliche Zeit, wo die Gemeindeaus- stände bis zu Tausenden anwuchsen und um die Bedürfnisse zu decken, Kapitalien ausgenommen wurden, steht uns nicht allein wieder in naher Aussicht, sondern sie ist wirklich schon da, indem man Gemeinden namhaft machen kann, in welchen die Ausstände aus 1847 und 1848 durch nachlässige Rechner fortgeschleppt sind, und von 1849 noch beinahe nichts beige* trieben wurde, dagegen von den Rechnern auf eigene Faust Kapitalien ausgenommen wurden. Sind dies nicht ganz herr­liche Aussichten für die Zukunft? Unsere Voreltern machten die Schulden doch nur meistens in den Kriegsjahren, und wir, die wir in Friedenszeiten dergleichen kontrahiren, waS sollte aus unS werben, wenn Kriegöereignisse über uns herein­brächen?

Mehr als hohe Zeit wäre es daher, wenn von Seiten der Kreisämter zuweilen Rundreisen gemacht, und der Zustand der Gemeinden an Ort und Stelle untersucht würde, damit der Segen, welcher sich aus einer geregelten freien Gemeinde- Verwaltung ergibt, nicht bei dem Gegentheil sich in ein ChaoS ; verwandelt, welches zu entwirren später eine Herkulesarbeit I( erfordern dürfte. 1

Deutschland.

Bei Limburg hat sich daS Eis an einem Wehre gestellt, die Lahn ist dadurch aus ihrem Bette ausgebrochen und hat ein Dorf oberhalb Limburg, Dehrn, ganz überschwemmt.

Vom Westerwald. Wenn wir Sie ersuchen, durch den Artikel in Nr. 27 Ihres Blattes gegen Herrn Vollpracht hierzu veranlaßt, noch einige darauf bezügliche Worte aufzu­nehmen, so haben wir nicht die Absicht, den Verdiensten deS wohlbekannten Staatsmannes diesen Verdächtigungen gegen­über Lorbeeren zu streuen, dies verlangt und bedarf der Mann von Ehre und redlichem Bewußtseyn nicht. Wir wollen nur bei dieser Veranlassung jene Wahlmänner, welche in Rennerod durch dieselben fast wörtlich vernommenen An- griffe sich ohne Zweifel haben beirren laffen, um bei der 2ten Abstimmung den Mann ihrer ersten Wahl zu verleugnen, darauf wohlmeinend aufmerksam machen, in künftigen Fällen, (falls sie nämlich des Vertrauens ihrer Urwähler noch ferner ge­würdigt werden sollten) bei ihrer einmal ausgesprochenen Ueber­zeugung zu beharren, wie das nur allein, den vertrauenden Urwählern gegenüber, erwartet werden kann, und denen nicht mehr so unbedingt zu vertrauen, welche sich hinter den Kou- lissen mit glatten Worten aufdrängen, und Männer, denen sie bei anderer Gelegenheit den unterwürfigsten Freund und Diener heucheln, auf die unziemlichste Weise anzugreifen sich nicht entblöden. Vor jenen guten Freun den warnen wir Euch.

Karlsruhe, 27. Jan. (A.Z.) Noch immer fehlt eS nicht, selbst unter dem Militär, an Solchen, welche an einer Verle­gung der badischen Truppen nach Preußen zweifeln; sie glau­ben, Oesterreich und die Königreiche würden nicht gleichgültig zusehen, wie das achte deutsche Armeekorps von Baden eigen­mächtig zerrissen werde. Auch soll Würtemberg und Darm­stadt, welche mit Baden das achte Armeekorps bilden, bereits einen Protest eingelegt haben, weil Baden durch Annahme der preußischen Uniform und des preußischen Reglements für daS badische Militär die mit vieler Mühe und in unzähligen Kom- misstonssitzungen angestrebte Einheit im Armeekorps wieder verletzt habe. Man hatte sich nämlich über gleiches Kommando, gleiche Signale und gleiche Auszeichnungen für Offiziere und Unteroffiziere vereinigt gehabt; diese Errungenschaften eines mehr als dreißigjährigen Friedens sind nun dahin!

Berlin. DieA. G. Z." enthält folgende interessante Mittheilung: Die Anzahl der dem hiesigen Polizeipräsidium zugehenden falschen Kassenanweisungen wird so er­staunlich groß, daß die begründetsten Besorgnisse hervorgerufen werden. Es sind an einem Tage 15 solcher Kassenanweisungen, größtentheils über 5 Thaler lautend, eingegangen. Dabei sind diese Scheine mit so großer Geschicklichkeit ângefertigt , daß Jeder, der nicht ganz genau damit bekannt ist, getäuscht werden muß. Der Unterschied zwischen den echten und falschen besteht in fast unmerkbaren Kleinigkeiten, die wir nicht veröffentlichen zu dürfen glauben; es wird daher um so nothwendiger seyn, daß die größte Aufmerksamkeit bei Annahme von Kassenan­weisungen beobachtet wird. Die Polizeibehörden sind eifrig mit Forschungen nach den Fabriken dieses falschen Papiergeldes beschäftigt.

Berlin, 1. Febr. In dem heutigenStaatSanzeiger" wird die mit den Kammern vereinbarte endgiltig festgestellte Verfassung als Staatsgrundgesetz verkündigt. Das­selbe Blatt enthält sodann folgende königliche Botschaft:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen re. rc. haben aus den uns vorgelegten letzten Beschlüssen der Kammern mit Befriedigung ersehen, daß die­selben der großen Mehrzahl unserer auf die Verfassungsrevision bezüglichen Propositionen vom 7. d. M. beigetreten sind. In Ansehung der die Aufhebung der Familienfideikommisse betref­fenden Vorlagen ist zu unserem Bedauern eine gleiche Ueber­einstimmung nicht zu erreichen gewesen; wir werden daher, im Sinne dieser Vorlage, dem in der Verfassungsurkunde verheiße­nen Gesetze über die Familienfideikommisse sowohl die Wah­rung der erworbenen Rechte der Anwärter, als auch die Er­haltung einer der verfassungsmäßig gesicherten künftigen Bil­dung der ersten Kammer entsprechenden Grundlage vorbehalten. Die in der Verfassungsurkunde vom 5. Dez. 1848 vorbehaltene Revision derselben sehen wir jetzt als beendigt anhaben die Verfassung mit sämmtlichen von beiden Kammern übereinstim,