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Nassauische

M SO.

Dienstag den 3. Februar

1850»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrLnume- rationSpreiS ist in WieSbaven, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzoqthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen­der gaschen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Asstsenverhandlungen zu Wiesbaden.

Deutschland. Limburg (Versammlung in Sachen der Lahneisenbahn).

Marienberg und Dillenburg (Stimmen über die Wahl). Mainz (Der Rhein). Berlin (Der Vollpracht'sche Vortrag über die Erfurter Vorlagen. Telegraphische Depesche). Aus Masuren (Gräuelthat).

Schweiz. Zürich (Kriegsdampfer auf dem Langen-See).

Niederlande. Haag (Die Verbindung der Prinzessin Luise mit dem

Kronprinzen von Schweden).

Großbritannien. London (Der Großmogul).

Amerika. Neuyork (Der Handel).

Die Assisenverhandlungen zu Wiesbaden.

Die Anklage gegen Konrad Kraft von Bierstadt wegen Töd- tung des Christian Hart von da.

(Fortsetzung.)

*** Wiesbaden, 2. Febr. Nach dem Verhöre mit dem Angeklagten wurde vorgestern zur Vorlesung der Protokolle über die Aussagen deS verstorbenen Christian Hart, deS Jn- spektions, und Sektions-Protokolls unv der Krankengeschichte geschritten.

Aus der Krankengeschichte ging hervor, daß der Verwun, bete bis zum 12. Sept. v. I. sich nach Umständen wohl be­fand, an diesem Tage aber zur Befriedigung eines natürlichen Bedürfnisses sich in den Hof begab, sich von da an sein Zu­stand bedeutend verschlimmerte und endlich am 31. Oklbr. mit dem Tode des Hart ausging. Nach der Krankengeschichte fand zuerst am 17. Sept. I. I. die erste Eiterentleerung statt, während die Stiefmutter des Hart deponirte, daß sie bereits am 13. Septbr. eine Eiterentlcerung wahrgenommen habe. Mit Geschick suchte die Vertheidigung die Ursache deS Todes deS Hart dem Erzesse desselben am 12. September zuzu­schreiben.

Es waren zum Verhöre als Zeugen geladen worden: die behandelt habenden Aerzte, Mebizinalrath Dr. Reuter, Me- dizinälassistent Dr. Jäger und Medizinalakzessist Dr. Jl g en von hier, die obduzirt habenden Aerzte Obermedizinalrath Dr. Vogler und vi. Huth von hier, und als Entlastungs­zeugen hatte ver Vertheiviger des Angeklagten den Medizinal­rath Dr. Müller und den Dr. Braun, beide ebenwohl von hier, vorladen lassen. Dr. Jäger allein blieb auS und wurde als krank entschuldiget.

Wir übertreiben nicht im Mindesten, wenn wir behaupten, daß der Asstsenpräsident Trepka die Abhör der gedachten Aerzte mit ebenso tiefer Sachkenntniß als gewissenhafter Gründ­lichkeit und vollständiger Bewältigung des deponirten, nicht leichten Stoffes vernommen hat. Mit dem besten Gewissen können wir dieses sehr schwierige Zeugenverhör als ein wahr­haft musterhaftes bezeichnen, und versichern, daß wir bei rheinländischen Assisen an verschiedenen Orten mehreren Ver­

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hören der Art beigewohnt haben, welche auch nicht den gering­sten Vergleich mit dem deS Herrn Trepka aushalten.

Herr Obermedizinalrath Dr. Vogler deponirte: daß die dem Hart beigebrachte Wunde nicht nur die nächste, sondern auch die alleinige Ursache des Todes deS Christian Hart ge­wesen sey und der gedachte Erzeß keinen Einfluß auf den Ver­lauf seiner Krankheit gehabt habet

Herr Mcdizinalrath Dr. Reuter deponirte: daß Wun­den, wie die dem Hart beigebrachte, nicht gerade absolut tödtlich seyen und er Die Frage über den Erzeß nur negativ beantworten und sagen könne, daß der Ausgang des Hart möglicher Weise den bereits begonnenen Heilungsprozeß beein­trächtiget und dadurch seinen Tod herbei geführt haben könne.

Herr Dr Huth' stimmt in seinem Gutachten fast ganz mit dem des Herrn Vogler überein, hält cs zwar nicht für wahrscheinlich, aber doch auch nicht für unmöglich, daß der Erzeß des Hart den unglücklichen Verlauf unb' Ausgang sei­ner Verwundung herbeigeführt haben könne.

Herr Medizinalrath Müller begutachtet: daß nach der vorliegenden Krankengeschichte in dem Zustande deS bis zum 12. Septbr. in der Besserung begriffenen Har^ alsbald nach seinem Ausgange eine Verschlimmerung, namentlich erst von da an eine Entzündung der Hirnhäute eingetreten sey und er deßhalb diesem .Exzesse die Ursache des Todes zuschreiben müsse.

Herr Dr. Braun legte auf den fraglichen Erzeß eben# wohl erhebliches Gewicht, sprach jedoch nicht mit Bestimmheit aus, daß solcher Die nächste Ursache des Todes gewesen sey.

Herr Dr. Ilgen hat nach seiner Aussage den Christian Hart alsbald nach seiner Verwundung, aber nicht mehr nach dem 12. Sept, gesehen. Er beschrieb die Wunde, wie Herr Reuter, genau und war gleich diesem der Ansicht, daß solche mit dem schneidenden Theile der Hacke geschlagen worden seyn müsse. Er hielt die von ihm gesehene Wunde nicht für absolut tödtlich und berief sich zur Unterstützung seiner Behauptung auf die in den Annalen der Medizin niedergelegten Beispiele.

Es wurden bei Abgabe der Gutachten auf Veranlassung des Assiscnpräsidcnten von mehreren der genannten Aerzte auch die verschiedenen Meinungen der verschiedenen chirurgischen Schulen darüber, wann eine Trepanation indizirl sey, ange­führt. Für den praktischen Juristen nicht allein, sondern selber auch für den Mann vom Fache, den Mediziner, waren alle diese verschiedenen Gutachten sehr lehrreich. Am tiefgehendsten schienen uns die der Herren Vog er und Reuter zu seyn.

Eine sehr große Autorität, M. Orfila, sagt in seinem Lehrbuche der gerichtlichen Medizin:Zuweilen erfolge der Tod unmittelbar auf die Einwirkung des verletzenden Werk­zeuges und bei der Sektion finde man keine Veränderung der Gewebe, die eine so furchtbare Wirkung erklären könnten. "Dies sey der Fall bei der Hirnerschütterung. Zuweilen erkenne man bei aufmerksamer Untersuchung der Organe in der Schädel­höhle die Ursache des Todes, allein cs sey außerordentlich schwer zu entscheiden, ob man nach manchen Symptomen Ocff- nungen hätte machen müssen, um den Exsudaten einen Aus­weg zu bahnen, oder mit andern Worten, ob man den Tod hätte verhindern können."