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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 2N.

Sonntag den 3. Februar

1850»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume­rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 fl. 1O fr. Jnferate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» lerg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die deutsche Zentral-Bundes-Kommission.

Deutschland. Wiesbaden (3ur Abwehr. Die Medizinalbeamten- Gebühren). Lorch (Ueberschwemmung). Vo m Elbbach e (Die Westerwälder Eisenbahn). Mainz (Der Eisgang). Frankfurt (Telegraphische Depesche aus Berlin). Bingen (Der Weinstock). Köln, Aachen, sse ld or f und Elberfeld (Wahlresultate). Münster (Temme). Weimar (Landtag). Dresden (Bakunin).

Berlin (Steuerverweigerungsprozeß).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Italien. (Raubanfälle in der Romagna). Flo renz (Der Winter).

! Sprechsaal für Stadt und Land.

Die deutsche Zentral-Bundes-Kommission.

0* Vom 31t Januar. Daß die rechtliche Bedeutung deS Interims, der jetzigen österreichisch-preußischen Kommission deS deutschen Bundes, Gegenstand mancher Bedenken und De­duktionen werden würde, ließ sich denken. Auch diese Blätter haben zu Anfänge des L I. darüber sich ausgesprochen. Die deutsche Zeitung, nach ihrer ganzen Stellung, ist besonders in dem Falle gewesen, sich darüber zu äußern. Es geschah zu Anfänge des Dezember 1849. Jetzt erscheinen mit dem Zeichen Fr. O. wieder neue Artikel mit der (Überschrift:Die Zustän­digkeit der Bundes-Kommission." Wir dürfen sie unseren Lesern nicht erst zur Beachtung empfehlen, wegen ihrer Schärfe in der Konsequenz nach rechtlichen und thatsächlichen Prämissen.

Nur scheinen uns die Benennungen:der deutsche Bund ' im weiteren Sinne d. h. der völkerrechtliche Vertrag zwischen den verschiedenen Staaten von 1815, der Inbegriff von Rech­ten und Verbindlichkeiten der einzelnen Bundesglieder aus der Bundesakte re.", welcher noch bestehe, undder Bund im engeren und eigentlichen Sinne, d. h. die durch die Ver­träge von 1815 gebildete völkerrechtliche und staatliche Einheit, die eigenthümliche politische Körperschaft und staatliche Persön- , lichkeit", welcher untergegangen sei, nicht recht geeignet, um die Begriffe aufzuhellen und scharf zu scheiden.' Wir haben daher früher in diesen Blättern gesagt, daß der Bund, das Wesen, wie in Vorstehendem gut definirt und distinguirt wird, getrennt gedacht werden müsse von seinen Organen, welche in Vorstehendem ganz richtig die Körperschaft, die Persönlich­keit genannt werden.

Klarer und gesicherter gegen Mißverständnisse wird im Verfolge des genannten Aufsatzes Nro. 1 das Wort Organ auch gebraucht und, es wäre zu wünschen gewesin , daß man fest gehalten hätte.Als das Verfassungswerk scheiterte, alö die Nationalversammlung sich trennte, ohne die beschlossene Verfassung in Ausführung gebracht zu sehen, da konnte nicht ^twa der vernichtete Bund (hier erscheint die Benennung wie« «er unklar) wieder inS Leben treten, sondern der provisorische Instand zerfiel nur, und aus der staatlichen Oberhoheit traten einzelnen Staaten wieder, als selbstständige und unab- U - hervor. Es konnte nicht der alte Bundestag beschickt sondern es war eine neue (Übereinkunft nach freiem

Ermessen aller Einzelstaaten erforderlich, um wieder eine poli­tische Gesammtheit, ein gemeinschaftliches Organ für Deutsch­land zu bilden."

Weiter heißt es daselbst:Durch den Vertrag vom 30. September zwischen Preußen und Oesterreich und durch die Beitrittserklärungen der übrigen Regierungen ist ein neuer Bund, ein neuer politischer Organismus gebildet worden." Der Ausdruckneuer Bund" ist auch hier wieder der Mißdeu­tung unterworfen. Der alte deutsche Bund bestehet fest, fest und unverrückt, für alle Belheiligten; nur das Organ des­selben ist ein anderes; mißlich ist es, dieß Organ selbst einen neuen Bund" zu nennen. Auch später kehrt dort der geeig­netere Ausdruck Organismus neben den anderen wieder, und mit Recht wird dabei gesagt:Dieser (früher bestandene) bestimmte staatliche Organismus ist untergegangen."

Insofern ist das Interim auch mit vollster Befugniß zu nennen: eine neue provisorische Bundes - Zentralgewalt, eine neue Zentralleitung der Angelegenheiten des deutschen Bundes, eine neue Zentralgewalt.

Darum haben wir aber auch früher behauchtet, daß die Hauptaufgabe, nicht die einzige, aber die vorzüglichste, für diese neue provisorische Zentralgewalt darin bestehen würde, ein Definitivum vorzubereilen zur Annahme für alle Betheiligte, dem alten unantastbar bestehenden deutschen Bunde ein neues Organ zu bilden an die Stelle des früheren, im Laufe der Jahre 1848 und 1849 untergegangenen, zur Erhaltung deS alten Bundes, d. h. eben nur zur Erhaltung seines Wesens, seines Geistes einen neuen Körper zu konstruiren.

Deutschland.

*A* Wiesbaden, 2. Febc. Das Verfahren deS hiesigen konstitutionellen Wahlkomite's" ist anerkanntermaßen ein so offenes, so wenig aufdringliches und von allen unwürdigen Wahlumtrieben sich entfernt haltendes gewesen, daß wir nicht geglaubt hätten, dasselbe gegen solche Seitenhiebe, wie sic der Artikel im Sprechsaal der ersten Ausgabe Ihres heutigen Blat­tes enthält, vertheidigen zu müssen. Wir würben dies auch nicht thun, wenn nicht die in diesem Artikel enthaltenen Insi­nuationen in Verbindung gebracht wären mit einem Angriff gegen einen so allgemein geachteten Mann, wie Herr Präsident Vollpracht ist. Daß wir aber indem fraglichen Artikel Seitenhiebe gegen das hiesige Wahlkomite finden müssen, ist natürlich, da derselbe sehr geflissentlich hervorhebt, daß der be­sprochene Artikelaus dem Rheingau" in demjenigen Blatte, in welchemals in seinem Organe das konstitutionelle Wahl­komite seine Kandidaten zu empfehlen pflege," und noch dazu an vorzüglicher Stelle stehe.

Nun bitten wir zunächst den Herrn Einsender, uns einen einzigen von dem hiesigen Wahlkomite ausgegangenen Artikel aufzuzeigen, in welchem dasselbe einen Reichstagskandidaten empfohlen oder die Kandidatur eines Andern bekämpft hätte! Alle Veröffentlichungen deS hiesigen Wahlkomite's sind unter demselben Korrespondenzzeichen erschienen (wie die Redaktion