Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^ 23,
Sonntag den 27, Januar
1850
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSfchen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Assisenverhandlungcn zu Wiesbaden.
Europa und das Germanenthum.
Deutschland. Wiesbaden (Hofnachricht. Kaffenraub. Selbstmord).
— H o chheim (Die Wahlen. Schlechte Wege). — Von der Aar
(Tragischer Konflikt). — Dillenburg (Die Kandidatur Heydenreich's).
— Mainz (Der Rhein). — Frankfurt (Die Streitsache zwischen Würtemberg und Taris). — Stuttgart (Ein des Mordes an Lich- nowSky Angeklagter. Rösler von OelS). — Berlin (Der Verfassungs- Konflikt). — Wien (Telegraphische Depesche). Ertheilung des Bürgerrechts an einen Israeliten).
Frankreich. Paris (Vermischtes).
Großbritannien. London (Portugieflsche Zustände).
Sprechsaal für Stadt und Land.
Die Afsifenverhandlungen zu Wiesbaden.
*** Wiesbaden, 26. Januar. In der heutigen Sitzung der Assisen ist die Anklage gegen Wilhelm Hucke aus Ober- ursel wegen Brandstiftung zur Verhandlung gekommen. Der Assisenhof ist gebildet, wie folgt: Präsident, Hofgerichtsrath Forst; Richter, die Hofgcriäusräthe v. Bierbrauer, v. Löw und Stahl und Hofgerichtsassessor Vigelius; Ergänzungsrichter, Justizamtsverwalter Cramer aus Nassau: Staatsanwalt, Substitut Flach; Sekretär, Hofgerichtsakzessist Ammann. Der.Angeklagte wird von dem Oberappelations- Gerichts-Prokurator Dr. Großmann vertheidiget. Die Verhandlungen begannen des Morgens um 9 Uhr.
AuS dem auf den Ergebnissen in der Voruntersuchung basirenden, vortrefflich abgefaßten und heute vorgelesenen Anklageakt , haben wir folgende Thatsachen verkommen. Am 9. März 1845 des Abends um 9 Uhr brach in der Scheune des Philipp Kappus zu Oberursel Feuer aus, das nach dem Feuerlärm und darauf erfolgtem Stürmen mit den Glocken von den Einwohnern Oberursels so schnell gelöscht wurde, daß eS nur men geringen, nur 16 Gulden betragenden Schaden anrichten ante. Es war nämlich nur etwas Stroh in der Scheuer- e und etwas Kleeheu auf dem Gerüste theils verbrannt, verdorben worden. Die von dem herzoglichen Amte ^ein am folgenden Tage in Oberursel eingeleitete Unter, indizirte eine Brandstiftung. Daö gedachte herzgl. Amt
1 die Jnformativakten alsbald an Herzogl. Kriminal- b er ab, und dieses setzte unverweilt die Untersuchung
14 ' an Ort und Stelle fort. Da aller Mühe unge- acht ren eines Thäters damals nicht ermittelt werden könne urde von dem herzogl. Hof- und Appellations- gericht n auf den Antrag deS gedachten Herzogl. Kri« minalgè. April 1845 verfügt, daß diese Untersuchung zu beruhe
Der n rbundirenS schon öfters bestrafte, dermalen dreiundzwan. alte Wilhelm Hucke wurde am
5. August viX. rS bei dem herzogl. Amte Königstein nach Verbüßun. ^ängnißstrafe wegen gleichen Vergehens
gefänglich eingebracht und in dem dortigen Amtsgefängniffe verwahrt. An dem Tage darauf ließ er sich bei Amt melden, um eine Mittheilung zu machen, und gestand demnächst vor besetztem Gerichte ein, daß er den Brand in der Scheuer deS Philipp Kappus gestiftet habe. DaS herzogl. Amt Königstein nahm den Angeklagten mit seinem Eingeständnisse sofort zu Protokoll und ließ ihn demnächst mit dem Jnformativproto- koll dem herzogl. Kriminalgericht dahier vorführen. Wilhelm Hucke hatte bei Amt angegeben, daß er durch ein Loch in einem nahe an der Erde befindlichen Wandgefache das auf dem Gerüst in der Scheuer des Kappus gelegene Klecheu und Stroh mittelst chemischer Zündhölzchen angezündet habe, um demnächst im Verlause des Brandes in dem Laden deS Philipp Kappus, der damals Krämcrei trieb, etwas Geld aus der Theke stehlen zu können.
Am 11. August v. I. wurde Wilh. Hucke von dem herzoglichen Kriminalgericht zuerst verhört, und nahm sein bei dem herzogl. Amte Königstein abgelegtes Eingeständniß zurück. Er gestand nur zu, daß ihm seine Zigarre, welche er bei Befriedigung eines natürlichen Bedürfnisses auf den Riegel an dem durchlöcherten Wandgefach gelegt habe, um sie demnächst wieder zu nehmen, ohne sein Verschulden in die Scheuer deS Kappus gefallen sey , und stellte cS in Abrede, daß er das Futter und das Geströh in der gedachten Scheuer geflissentlich angcsteckt und die Absicht gehabt habe, nach Ausbruch deS Brandes den Philipp KappuS oder sonst Jemanden zu bestehlen, sowie daß er dieß bei dem Herzogl. Amte Königstein eingestanden habe.
Nach mehreren mit ihm von dem herzogl. Kriminalgerichte vorgenommenen Verhören wiederholte Wilhelm Hucke am I I.' Sept, letzthin nicht nur sein früheres, bei dem herzoglichen Amte Königstein abgelegtes Eingeständniß, sondern er gab auch alle Thatumstände und die Motive zur That ausdrücklicher und genauer an. (Forts. folgt.)
Europa und das Germanenthum.
(Schluß.)
O* Vom 22. Januar.
Ob sonach Italien für immer bei Oesterreich bleiben wird, läßt sich zwar nicht bestimmen; aber eö muß dem Ethnologen nach den Thatsachen der Geschichte vor unS und bei den gegenwärtigen Entwickelungen und Verwickelungen für die Dauer von Jahrhunderten zweifelhaft erscheinen. Nichts desto weniger würde die europäische Weltstellung der österreichischen Monarchie, auch ohne Italien, immer noch eine einflußreiche und imposante seyn und bleiben für immer, und die Aufgabe der Zivilisation, welche eö nach Süden und Südosten hat, ist eine unbegränzte nach Zeit und Ort, sowohl für Arbeit und Gewinn, als für Ruhm und Verdienst. Die Donau mit ihren Ufern bis zu den Mündungen ist das unbegränzte Feld, welches Oesterreich demnächst mittelst der europäischen Zivilisation deS GermanenthumS zu kultiviren hat. Wer diese hohe und edle Aufgabe ermißt, der wird allen seinen Thronerben die Birgt-