Großbritannien.
London, 21. Jan. Die heutige Times enthält die Nachricht, daß die Königin die bevorstehende Parlamentssitzung nicht in Person eröffnen wird, und sie fügt hinzu: „Wir haben Ursache zu glauben, daß Ihrer Majestät Abwesenheit bei dieser Gelegenheit einem nahe bevorstehenden Ereigniß, wodurch die königliche Familie allem Vermuthen nach um ein weiteres Mitglied vermehrt werden wird, zuzuschreiben ist."
Ungarn.
AuS Pesth werden unS neue Akte versöhnlicher Milde mitgetheilt. Es ist nämlich den Abgeordneten des revolutionären Reichstags, welche, wenn auch auf freiem Fuße, doch der Untersuchung wegen in Pesth bleiben mußten, nun gestattet worden, sich nach Hause zu begeben, sie sinv nur durch Ehrenwort verpflichtet, sich jeder an sie ergehenden Zitation zu stellen. Dem bekannten Komponisten Egressv Reny, einem der kompromittirten Komorner, ist der Aufenthalt ist Pesth gestattet worden. Dagegen ist der Redakteur des Figvelmezö, Herr Vida, angewiesen worden, Pesth binnen vier Tagen zu verlassen. Er ist ein geborner Szekler, seine Heimath demnach Siebenbürgen.
Kroatien.
Auf Verlangen des Generalkommandos in Agram wird gegen die Narodne Novme und gegen die Agramer Zeitung ein Preßprozeß eingeleitet, weil sie die „beunruhigende" Nachricht gebracht haben, daß in ver Mililärgränze die Pest ausgebrochen sey.*)
Rußland.
Petersburg, 12. Jan. Die hiesigen Zeitungen melden: „Wegen Verminderung des Vorraths an klingender Münze und wegen Anhäufung von Barren silberhaltigen Goldes in der Kasse der Expedition der Kredit -Billete war es für nöthig erachtet worden, bis auf 5 Millionen Rubel Silber baar aus dem in den Vorrathsgewölben der Petersburgischen Festung befindlichen Fonds der Expedition zu entnehmen; die Goldbarren dagegen zur Aufbewahrung in die Vorrathsgewölbe zu transportiren. An dem dazu festgesetzten Tage (5. Jan.) fand in Gegenwart des Gehülfen des Reichskontroleurs, der Mitglieder des Revisions'Komite's und der Abgeordneten Seitens der Börsen-Kaufmannschaft und der ausländischen Handelsgäste, die Beglaubigung der zum Transporte bestimmten Kapitalwerthe statt, nämlich: an Goldmünze (mit 3 pCt.) 2,060,000 Silber-Rubel, an Silbermünze 3,000,000 Rubel, und 126 Barren silberhaltigen Goldes, deren Gewicht 259 Pud 3 Pfund 20 Solotnik 72 Doli und deren Werth 3,294,765 Rubel 80*/4 Kopeken Silber beträgt. Darauf schritt man, im Beiseyn der nämlichen Personen, zum Transporte dieser Kapitalmerthe in vorgeschriebener Ordnung, unter Bedeckung eines besonders hierzu beorderten Infanterie- und Kavalerie- Convois mit einem Stabsoffizier. Nach Beendigung des Transportes an demselben Tage wurde hierüber eine Verhandlung ausgezeichnet, auS der unter Anderm hervorgeht, baß der in den Vorrathsgewölben der Petersburgischen Festung aufbewahrte Fonds der Reichs- Kredit-Billete, die hinzugefügten Goldbarren im Werthe von 3,294,765 Rubel 80 V§ Kopeken mit-, und die an Gold- und Silbermünze entnommenen Summen abgerechnet, sich auf 99,763,360 R. S. 99^ K. S. beläuft. Diese Verhandlung ist in der Sitzung des Raths der Reichs-Kredit-Anstalten, welche am 5. Januar unter dem Vorsitze des Hrn. Präsidenten des Reichs-Raths, Sr. Erlaucht des General-Adjutanten Fürsten Alexander Iwanowitsch Tschernyschew Statt hatte, von den Mitgliedern des genannten Raths, so wie von den Abgeordneten der Börsen-Kaufmannschaft und der ausländischen Handelsgäste unterzeichnet worden."
*) Demnach steht das nassauische Verfahren, wörnach der Redakteur auch für die Wahrheit der ihm von außen her berichteten Thatsachen gerichtlich haftbar ist, nicht mehr vereinzelt da, sondern findet seine Analogie — in Kroatien. Ob man in Kroatien wohl auch die Redaktion für die Zahlungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter haftbar erklärt? und denselben znmuthet, die Mitarbeiter nicht nur nöthigen Falles den, Gerichte zu stellen, sondern sie auch bis zur Beendigung des Prozesses festzuhalten?
Amerika.
Auf Hayti wüthet der Krieg zwischen der Republik San Domingo und den Bewohnern des neuen Kaiserreichs. Bis zur Zeit unserer letzten Nachrichten (15. Dez.) hatte Soulouque Unglück gehabt. Seine Flotte, oder wenigstens ein großer Theil derselben, war den Dominikanern in die Hände gefallen. Auch scheint der kaiserliche Schatz leer zu seyn. Der Kaiser hatte nämlich etwa 4000 Musketen von den Vereinigten Staa, ten bestellt, und ein amerikanisches Schiff hatte diese nach Port-au-Prince gebracht. Als sie dort angekommen waren, zeigte es sich jedoch, daß die Regierung von Hayti nicht im Stande war, sie zu bezahlen. Der Kapitän des Schiffes nahm sie darauf mit nach St. Thomas, und sobald die dominikanische Regierung dies erfuhr, kaufte sie die Gewehre sogleich an, so daß Soulouque die Kränkung hatte, Waffen bestellt zu haben, die gegen ihn gekehrt werben sollten.
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Sprechet
für Stadt und Land
* II * Wiesbaden, im Januar. Eine erfreuliche und dankwürdige Gabe ist die soeben bei Chr. W. Kreidel dahier erschienene Darstellung der ersten Quartalverhandlungen in den öffentlichen und mündlichen Schwurgerichten des HofgerichtS- bezirks Wiesbaden von Dr. Robert Haas.
Der bereits auf anderen Gebieten der wissenschaftlichen Literatur rühmlich bekannte Verfasser hat durch diese objektiv getreue und mit interessanten eigenen Bemerkungen theils über das Institut des Schwurgerichts, theils über die einzelnen vorgekommenen Rechtsfälle bekleidete Darstellung ein dringendes Bedürfniß glücklich zu befriedigen versucht, welches dem Juristen aus dem Streben nach einer Auffassung des neuen Rechtsorganes in dem fortgehenden Zusammenhänge seiner Erweisungen und Wirkungen, dem Volke aber aus der mit der Betheiligung an dem fraglichen Rechtsinstiiute zugleich ihm gewordenen Verpflichtung, jenes hochwichtige Institut in seiner rechten und vollen Bedeutung kennen zu lernen und sich selbst zu dessen rechter Verwirklichung zu befähigen, nothwendig entspringe« mußte.
Einsender erachtet sich daher verpflichtet, das Publikum auf diese nützliche Schrift aufmerksam zu machen, damit durch deren weiteste Verbreitung die Rechtsbildung und die RechtS- Übung auf einem der wichtigsten und jedenfalls auf dem ernstesten RechtSzweige möglichst aefördert und zugleich dem Verfasser die Fortsetzung eines Werkes möglich gemacht werden möge, dem kein ähnliches zur Seite steht und für das die flüchtigen Nachrichten unserer politischen Blätter über denselben Gegenstand nicht im Entferntesten einen Ersatz gewähren könnten.
Herr Redakteur!
Sie haben in Nr. 16 der Nass. Allg. Ztg. zweite AuS, gäbe vom 19. Jan. einem auf Herabwürdigung meiner Person und auf Vernichtung meiner dienstlichen Stellung berechnèk Artikel aus Herborn die Spalten Ihres Blattes eröffnet» -Erlauben Sie nun auch dem Angegriffenen zur Abwehr eine einfache Erklärung. — Der Sachverhalt, worauf- Ihr Berichterstatter sich hätte beschränken sollen, ist der, daß ich bei der gedachten Berathung in Herborn auf Ersuchen einiger Anwesenden den Versammelten, in ganz leidenschaftslosen Worten, dann und wann vom Stuhle aufstehend, die wichtigsten Gesichtspunkte aus einander zu setzen suchte, aus denen für die Anhänger der noch heute bei uns zu Recht bestehenden Reichs, Verfassung nebst Reichswahlgesetz vom 28. März eine Bethei, ligung an den Wahlen nach Erfurt unzulässig erscheinen müsse, und daß am Schluß die Versammlung sich einhellig dahin er, klärte, nicht wählen zu wollen.
Alle Ausschmückungen und persönlichen Zuthaten in jenem Artikel find Erfindungen Jhres.Korrespondenten, die ich hiermit für Verleumdungen erkläre. Zur Herstellung meiner ge, kränkten Ehre habe ich heute bereits den Schutz der Gerichte angerufen und werde das Ergebniß seiner Zeit veröffentlichen.
Dillenburg, 22. Jan. 1850. Dr- Rössel.
Verantwortlicher Redakteur: W. H. Riehl.