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Darmstadt, 21. Jan. Die Darmstädter Zeitung meldet die heute erfolgte Auflösung des zwölften Landtags deö Gr oßherzogth um S Hessen. Die einseitige Er­klärung einer von den Großherzoglichen Gerichten innerhalb ihrer Kompetenz ausgegangenen Verfügung für Verfassungs- Verletzung, so wie die unverantwortliche Verschleppung der deutschen Frage beives durch die zweite Kammer, dürften als Beweggründe dieser Auflösung betrachtet werden. Der Hr. Ministerpräsident verkündete dieselbe in beiden Kammern durch Vorlesung nachstehenden allerhöchsten EviktS:

Ludwig re. Wir haben auf den Grund der Art. 63, 64 und 65 der Vers.-Urkunde deS Großherzogthums verordnet und verordnen wie folgt: Art. 1. Die dermalige Versammlung der Stände des Großherzogthums ist aufgelöst und die Wirksamkeit jeder der beiden Kammern der Lanvsiände hört mit der Ver­kündigung dieses Edikts in derselben auf. Art. 2. Alle Rechte der in Beziehung auf den zwölften Landtag stattgefundenen Wahlen sind erloschen. Art. 3. Es sollen sobald als thunlich neue Wahlen für beide Kammern der Landstände deS Groß­herzogthums angeordnet werden. Art. 4. Unser Ministerium deS Innern ist mit der Vollziehung dieses Edikts beauftragt. Urkundlich rc. Darmstadr, den 20. Januar 1850. Ludwig. Jaup.

Die Kammer Hörle schweigend die Vorlesung an, worauf sich die RegierungSkommiffäre rasch entfernten, der Präsident Hillebrand aber verfassungswidrig noch eine Rede an die auf­gelöste Kammer hielt. Er bedauere, daß sie so plötzlich ihrem Wirkungskreise entzogen worden; jeder werde aber daS Be­wußtseyn in sich tragen, nach Recht und Pflicht gehandelt zu haben, dieses Bewußtseyn werde ihn vor seinen Wählern recht­fertigen und dazu beitragen eine neue Kammer zu schaffen, welche der Aufgabe genüge, der sie nicht hätten genügen kön­nen. Er wünsche ihnen ein herzliches Lebewohl. Auf der Gal- lerie ließ ein Drucker der Leske'schen Offizin einEs lebe die zweite Kammer!" erschallen, in welches Gleichgesinnte einstimm- len, während andere Nicht! riefen oder zischten. DaS Pub­likum verlief sich hierauf ruhig und die Mitglieder der Kammer entfernten sich schweigend.

Karlsruhe, 20. Januar. Herr Wilhelm Eisenlohr er­klärt in der Augsb. Allgem., daß sich die Ursachen, auS denen Herr v. Jtzstein in den Verdacht der Theilnahme an der badischen Revolution gekommen sey, ganz allein daraus beschränkten, daß er in der Nacht vom 13. zum 14. Mai in Karlsruhe gewesen sey, nm an der Kammersttzung deS andern TageS Theil zu nehmen. Auf die Bitte mehrerer besorgter Personen, worunter seine hier wohnende Tochter, sey er ge­blieben!, um seinen Einfluß zur Verhütung größerer Gewalt­thätigkeiten anzuwenden. Er hatte demnach eine Besprechung mit dem Stadtdirektor und Bürgermeister über die zu ergrei­fenden Maßregeln, schlug dem LandeSauSschuß jede Mitwirkung ab und kehrte dann nach Frankfurt zurück. Auf kurze Zeit nur sey er später noch einmal (11. Juni) nach Karlsruhe gekom­men und dann nach Stuttgart zum Rumpfparlament gegan­gen, wo er sich an der Wahl der Reichsregenten nicht be- theiligt habe. (Dies sieht dem schlauen Fuchs allerdings ähn­lich. Die Red.) Nach der Sprengung deS Rumpfparlaments habe er über Durlach nach Hellgarten reifen wollen. Die Preußen hatten aber schon die Eisenbahn in ihrer Gewalt, weßhalb sich Jtzstein nach Karlsruhe begab, wo er nur in Pri­vatangelegenheiten verkehrt habe. Der Verdacht, daß er an der Wegschaffung der großherzogl. Kasse belheiligt sey, könne nur dadurch entstanden seyn, dass er sich zufällig zweimal auch am Bahnhöfe befand, als Kassen entführt wurden. Seine Flucht sey daher nicht die Wirkung eines schuldbeladenen Ge­wissens, sondern nur der Besorgniß vor monatelanger Unter­suchungshaft des 75jährigen Greifes. Indessen habe Jtzstein daS Hofgericht ersucht, nach den Akten zu entscheiden, ob darin Grund zu dem wider ihn erlassenen entehrenden Ausschreiben vorhanden sey. Die öffentliche Meinung möge vor der Hand daS Urtheil noch verschieben.

Dresden. (Dresdn. I.) Die ersten Straferkennt­nisse gegen die auf dem Königstein verwahrten drei Haupt­schuldigen Heubner, Bakunnin und Röckel sind nunmehr einge­gangen und werden denselben heute publizirt werden. Was man über den Inhalt vorausgesagt hat (daß sie auf Tod lauten), bestätigt sich.

Hannover, 18. Jan. In der heutigen Sitzung hat die II. Kämmer den Windhorst'schen Antrag des Schiedsge­

richts (daß Stände sich ihre weitere Erklärung bis dahin vorbehalten, daß das Resultat der im Sinne der Herstellung eines mit der gehörigen Kompetenz ausgerüsteten Bundes­schiedsgerichts zu verfolgenden Verhandlungen zur verfassungs­mäßigen Erklärung ihnen vorgelegt seyn^ wird) definitiv) mit 38 gegen 30 Stimmen angenommen.

Berlin, 21. Jan. (Telegraphische Depesche der vereinig­ten Frankfurter Blätter.) Die Interpellation wegen Mecklen­burg ist beantwortet. Die kgl. Regierung erkennt die Kompe­tenz der Bundeskommission an, doch sollen die Befugnisse des Schiedsgerichts und VerwaltungsrathS gewahrt werden.

Berlin, 19. Jan. (D. Z.) Von mehreren Städten und Vereinen sind Zustimmungsadressen zu der königl. Botschaft und für das Novemberministerium eingegangen. Die Vosfische Zeitung enthält überdies zahlreicheEingesandts", welche dem Inhalte der Verfassungsvorlage den lebhaftesten Beifall spen­den und die Regierungsblätter weisen auf diese Kundgebungen mit der Bemerkung hin, daß die konstitutionelle Partei die Stimmung deS Landes nicht verkennen möge. Die Theilnahme der Berliner Bevölkerungsmasse an der Verfassungskrisis ist nach der Lith. Korrespondenz nur eine Spannung der Neu­gierde. Das genannte lithographirte Blatt erzählt und wir geben seine Schilderung wieder, da sie zugleich die Frivolität des Berliner Witzes charakterisirt: man ergötze sich an Anck. boten, deren jede Stunde neue gebäre, an Bonmots über die Verlegenheit der Abgeordneten, die sich wie dieAnarchisten" der Nationalversammlung von 1848 behandelt sehen; man er­heitere sich an der Bereitwilligkeit des Herrn Hansemann, un­aufgefordert der Krone einen Rath zu ertheilen, wie der Kon­flikt zu lösen sey, während man doch überall darüber einig ist, daß Nichts unerwünschter seyn würde, als eine Lösung des Konflikts. Der 7. Januar 1850 hat keine andere Bestimmung, als der 9. November 1848 gehabt hat, die Verfassungsbot­schaft keine andere, als bie Verlegung und Vertagung der Na­tionalversammlung, bie Bestimmung, nicht angenommen zu werden. Dieses Eindruckes vermag man auch in den Kreisen der Kammermitglieder sich nicht zu entschlagen, obschon man Anstand nimmt, sich denselben offen zu gestehen Als zu heute eine Sitzung der ersten Kammer angesagt wurde, erwartete man die Anzeige vom Rücktritt des Ministeriums. Der Druck, der auf den Gemüthern der Abgeordneten lastete, war in den Mienen zu lesen. Die Minister waren anwesend. Hr. v. Man­teuffel hatte lebhafte Unterredungen mit dem Grafen Jtzenplitz und sah bekümmert aus. Die Tribünen waren leer und eine dichte Schneedecke auf dem GlaSrache, durch welches diese Kammer ihr Licht empfängt, gab dem Sitzungsaale ein un­freundliches Ansehen.

Berlin, 17. Jan. (W. Z.) Der Schlachtruf der Partei lautet also jetzt:Anne h men und dann Revidiren!" Man meint mit der vorläufigen Annahme die Grundlage für den Bundesstaat zu gewinnen, gerade'wie die vorläufige An­nahme der Verfassung vom 5. Dezember die Grundlage der konstitutionellen und parlamentarischen Regierung für Preußen geworden ist.

Der Ge sammt ausschuß der demokratischen Partei wurde vorgestern Abend von der Polizei aufgelös't. Ebenso der zweite Volksverein, der unter der Leitung des frü­heren Abgeordneten Berends steht. Dieser Verein zeigt in den Blättern an: er habe gegen die Gesetzesüberschreitungen ver­geblich Schutz bei Gerichten und bei der Polizeibehörde nach, gesucht; von der letzteren habe er nicht einmal eine Antwort erhalten; er sehe sich in einem Zustande vollkommener Recht­losigkeit, für ihn sey das Vereinsrecht so gut wie aufgehoben, er werde seine Sitzungen deßhalb gänzlich suspendiren.

Scheidtmann (Peter Minus) hat seine ursprünglich in derConst. Ztg." veröffentlichtenRetrospektive Studien über daS Junkerthum in Preußen" jetzt besonders abdrucken und heute unter die Mitglieder der beiden Kammern vertheilen lassen. Er hat der Schrift eine die Grundsteuerfrage betref­fende Tafel beigefügt, in welcher er den Gewinn berechnet, welchen das Grundsteuerprivilegium an Kapital und Zinsen den Privilegirten seit 1811, also seitdem die Aufhebung bereits gesetzlich angeordnet ist, eingetragen und dem Lande entzogen hat. Wer also z. V. jährlich 1000 Rthlr. Grundsteuer zu zahlen hätte, wenn er nicht privilegirt wäre, per würde, da ihm dieser Betrag seit 1811 alljährlich geschenkt wird, mit den Zin­sen bis zum Jahrr 1849, die Zinsen alljährlich zum Kapital geschlagen, 114,039 Rthlr. gewonnen haben.