Darmstadt, 21. Jan. Die Darmstädter Zeitung meldet die heute erfolgte Auflösung des zwölften Landtags deö Gr oßherzogth um S Hessen. Die einseitige Erklärung einer von den Großherzoglichen Gerichten innerhalb ihrer Kompetenz ausgegangenen Verfügung für Verfassungs- Verletzung, so wie die unverantwortliche Verschleppung der deutschen Frage — beives durch die zweite Kammer, dürften als Beweggründe dieser Auflösung betrachtet werden. Der Hr. Ministerpräsident verkündete dieselbe in beiden Kammern durch Vorlesung nachstehenden allerhöchsten EviktS:
Ludwig re. Wir haben auf den Grund der Art. 63, 64 und 65 der Vers.-Urkunde deS Großherzogthums verordnet und verordnen wie folgt: Art. 1. Die dermalige Versammlung der Stände des Großherzogthums ist aufgelöst und die Wirksamkeit jeder der beiden Kammern der Lanvsiände hört mit der Verkündigung dieses Edikts in derselben auf. Art. 2. Alle Rechte der in Beziehung auf den zwölften Landtag stattgefundenen Wahlen sind erloschen. Art. 3. Es sollen sobald als thunlich neue Wahlen für beide Kammern der Landstände deS Großherzogthums angeordnet werden. Art. 4. Unser Ministerium deS Innern ist mit der Vollziehung dieses Edikts beauftragt. Urkundlich rc. Darmstadr, den 20. Januar 1850. Ludwig. Jaup.
Die Kammer Hörle schweigend die Vorlesung an, worauf sich die RegierungSkommiffäre rasch entfernten, der Präsident Hillebrand aber verfassungswidrig noch eine Rede an die aufgelöste Kammer hielt. Er bedauere, daß sie so plötzlich ihrem Wirkungskreise entzogen worden; jeder werde aber daS Bewußtseyn in sich tragen, nach Recht und Pflicht gehandelt zu haben, dieses Bewußtseyn werde ihn vor seinen Wählern rechtfertigen und dazu beitragen eine neue Kammer zu schaffen, welche der Aufgabe genüge, der sie nicht hätten genügen können. Er wünsche ihnen ein herzliches Lebewohl. Auf der Gal- lerie ließ ein Drucker der Leske'schen Offizin ein „Es lebe die zweite Kammer!" erschallen, in welches Gleichgesinnte einstimm- len, während andere Nicht! riefen oder zischten. DaS Publikum verlief sich hierauf ruhig und die Mitglieder der Kammer entfernten sich schweigend.
Karlsruhe, 20. Januar. Herr Wilhelm Eisenlohr erklärt in der Augsb. Allgem., daß sich die Ursachen, auS denen Herr v. Jtzstein in den Verdacht der Theilnahme an der badischen Revolution gekommen sey, ganz allein daraus beschränkten, daß er in der Nacht vom 13. zum 14. Mai in Karlsruhe gewesen sey, nm an der Kammersttzung deS andern TageS Theil zu nehmen. Auf die Bitte mehrerer besorgter Personen, worunter seine hier wohnende Tochter, sey er geblieben!, um seinen Einfluß zur Verhütung größerer Gewaltthätigkeiten anzuwenden. Er hatte demnach eine Besprechung mit dem Stadtdirektor und Bürgermeister über die zu ergreifenden Maßregeln, schlug dem LandeSauSschuß jede Mitwirkung ab und kehrte dann nach Frankfurt zurück. Auf kurze Zeit nur sey er später noch einmal (11. Juni) nach Karlsruhe gekommen und dann nach Stuttgart zum Rumpfparlament gegangen, wo er sich an der Wahl der Reichsregenten nicht be- theiligt habe. (Dies sieht dem schlauen Fuchs allerdings ähnlich. Die Red.) Nach der Sprengung deS Rumpfparlaments habe er über Durlach nach Hellgarten reifen wollen. Die Preußen hatten aber schon die Eisenbahn in ihrer Gewalt, weßhalb sich Jtzstein nach Karlsruhe begab, wo er nur in Privatangelegenheiten verkehrt habe. Der Verdacht, daß er an der Wegschaffung der großherzogl. Kasse belheiligt sey, könne nur dadurch entstanden seyn, dass er sich zufällig zweimal auch am Bahnhöfe befand, als Kassen entführt wurden. Seine Flucht sey daher nicht die Wirkung eines schuldbeladenen Gewissens, sondern nur der Besorgniß vor monatelanger Untersuchungshaft des 75jährigen Greifes. Indessen habe Jtzstein daS Hofgericht ersucht, nach den Akten zu entscheiden, ob darin Grund zu dem wider ihn erlassenen entehrenden Ausschreiben vorhanden sey. Die öffentliche Meinung möge vor der Hand daS Urtheil noch verschieben.
Dresden. (Dresdn. I.) Die ersten Straferkenntnisse gegen die auf dem Königstein verwahrten drei Hauptschuldigen Heubner, Bakunnin und Röckel sind nunmehr eingegangen und werden denselben heute publizirt werden. Was man über den Inhalt vorausgesagt hat (daß sie auf Tod lauten), bestätigt sich.
Hannover, 18. Jan. In der heutigen Sitzung hat die II. Kämmer den Windhorst'schen Antrag des Schiedsge
richts (daß Stände sich ihre weitere Erklärung bis dahin vorbehalten, daß das Resultat der im Sinne der Herstellung eines mit der gehörigen Kompetenz ausgerüsteten Bundesschiedsgerichts zu verfolgenden Verhandlungen zur verfassungsmäßigen Erklärung ihnen vorgelegt seyn^ wird) definitiv) mit 38 gegen 30 Stimmen angenommen.
Berlin, 21. Jan. (Telegraphische Depesche der vereinigten Frankfurter Blätter.) Die Interpellation wegen Mecklenburg ist beantwortet. Die kgl. Regierung erkennt die Kompetenz der Bundeskommission an, doch sollen die Befugnisse des Schiedsgerichts und VerwaltungsrathS gewahrt werden.
Berlin, 19. Jan. (D. Z.) Von mehreren Städten und Vereinen sind Zustimmungsadressen zu der königl. Botschaft und für das Novemberministerium eingegangen. Die Vosfische Zeitung enthält überdies zahlreiche „Eingesandts", welche dem Inhalte der Verfassungsvorlage den lebhaftesten Beifall spenden und die Regierungsblätter weisen auf diese Kundgebungen mit der Bemerkung hin, daß die konstitutionelle Partei die Stimmung deS Landes nicht verkennen möge. Die Theilnahme der Berliner Bevölkerungsmasse an der Verfassungskrisis ist nach der Lith. Korrespondenz nur eine Spannung der Neugierde. Das genannte lithographirte Blatt erzählt und wir geben seine Schilderung wieder, da sie zugleich die Frivolität des Berliner Witzes charakterisirt: man ergötze sich an Anck. boten, deren jede Stunde neue gebäre, an Bonmots über die Verlegenheit der Abgeordneten, die sich wie die „Anarchisten" der Nationalversammlung von 1848 behandelt sehen; man erheitere sich an der Bereitwilligkeit des Herrn Hansemann, unaufgefordert der Krone einen Rath zu ertheilen, wie der Konflikt zu lösen sey, während man doch überall darüber einig ist, daß Nichts unerwünschter seyn würde, als — eine Lösung des Konflikts. Der 7. Januar 1850 hat keine andere Bestimmung, als der 9. November 1848 gehabt hat, die Verfassungsbotschaft keine andere, als bie Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung, bie Bestimmung, nicht angenommen zu werden. Dieses Eindruckes vermag man auch in den Kreisen der Kammermitglieder sich nicht zu entschlagen, obschon man Anstand nimmt, sich denselben offen zu gestehen Als zu heute eine Sitzung der ersten Kammer angesagt wurde, erwartete man die Anzeige vom Rücktritt des Ministeriums. Der Druck, der auf den Gemüthern der Abgeordneten lastete, war in den Mienen zu lesen. Die Minister waren anwesend. Hr. v. Manteuffel hatte lebhafte Unterredungen mit dem Grafen Jtzenplitz und sah bekümmert aus. Die Tribünen waren leer und eine dichte Schneedecke auf dem GlaSrache, durch welches diese Kammer ihr Licht empfängt, gab dem Sitzungsaale ein unfreundliches Ansehen.
Berlin, 17. Jan. (W. Z.) Der Schlachtruf der Partei lautet also jetzt: „Anne h men und dann Revidiren!" Man meint mit der vorläufigen Annahme die Grundlage für den Bundesstaat zu gewinnen, gerade'wie die vorläufige Annahme der Verfassung vom 5. Dezember die Grundlage der konstitutionellen und parlamentarischen Regierung für Preußen geworden ist.
Der Ge sammt ausschuß der demokratischen Partei wurde vorgestern Abend von der Polizei aufgelös't. Ebenso der zweite Volksverein, der unter der Leitung des früheren Abgeordneten Berends steht. Dieser Verein zeigt in den Blättern an: er habe gegen die Gesetzesüberschreitungen vergeblich Schutz bei Gerichten und bei der Polizeibehörde nach, gesucht; von der letzteren habe er nicht einmal eine Antwort erhalten; er sehe sich in einem Zustande vollkommener Rechtlosigkeit, für ihn sey das Vereinsrecht so gut wie aufgehoben, er werde seine Sitzungen deßhalb gänzlich suspendiren.
Scheidtmann (Peter Minus) hat seine ursprünglich in der „Const. Ztg." veröffentlichten „Retrospektive Studien über daS Junkerthum in Preußen" jetzt besonders abdrucken und heute unter die Mitglieder der beiden Kammern vertheilen lassen. Er hat der Schrift eine die Grundsteuerfrage betreffende Tafel beigefügt, in welcher er den Gewinn berechnet, welchen das Grundsteuerprivilegium an Kapital und Zinsen den Privilegirten seit 1811, also seitdem die Aufhebung bereits gesetzlich angeordnet ist, eingetragen und dem Lande entzogen hat. Wer also z. V. jährlich 1000 Rthlr. Grundsteuer zu zahlen hätte, wenn er nicht privilegirt wäre, per würde, da ihm dieser Betrag seit 1811 alljährlich geschenkt wird, mit den Zinsen bis zum Jahrr 1849, die Zinsen alljährlich zum Kapital geschlagen, 114,039 Rthlr. gewonnen haben.