Ausführung der ihr verfassungsmäßig übertragenen Befug- rrisse und zum Schutze der ihr überlassenen Anstalten erforderlich ist; dagegen die weitere Bestimmung (§. 63), daß sie befugt sey, wenn sie im Gcsammtinteresse Deutschlands gemeinsame Einrichtungen und Maßregeln nothwendig finde, die zur Begründung derselben erforderlichen Gesetze in der für die Veränderung der Verfassung vorgeschriebenen Form zu erlassen, Weggcblieben.
' Durch die Abänderung des Reichsoberhauptes als Kaiser in einen Reichsvorstand und die Anordnung eines Fürstenkolle- glums (§. 76) ist statt des Kaisers allein nicht nur diesem letzteren unter dem Vorsitze des Reichsvorstandes, oder in dessen Verhinderung unter dem Vorsitze Bayerns, das Recht des Gesetzvorschlags und die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt in Gemeinschaft mit dem Reichstage unter den verfassungsmäßigen Beschränkungen übertragen, das Fürstenkollegium aber seine Beschlüsse durch absolute Majorität der anwesenden Bevollmächtigten faßt, und bei gleicher Stimmenzahl die Stimme des Vorsitzenden entscheidet, sondern auch bestimmt (§. 82), daß der Reichsvorstanv die Regierungsgewalt als Theilhaber an der gesetzgebenden Gewalt nur unter Zustimmung und in Ver- Lindung mit dem Fürstenkollegium auSübt. (Forts, folgt.)
Deutsch i a K D.
AA Vom Westerwalde. Die zweite Ausgabe von Nr. 11 der dießjährigen Nass. Allg. Zeitung bringt unS von Hadamar aus die Mittheilung, daß der dortige Kreisbezirkörath auf den Antrag des Grafen v. Walderdorff sich bei Herzoglichem Staatsministerium gegen die Gebührenerhöhung, namentlich "die sogenannten Weggelder und Nachtsgebühren der Aerzte aus, gesprochen habe. — Wir wollen die volksfreundlichen Beweg- gründe des Antrages und Beschlusses nicht in Zweifel ziehen, können aber doch die Bemerkung nicht zurückhalten, daß die Billigkeit gegen den Einen das Recht des Andern nicht beeinträchtigen darf; Veranlassung zu frommen Wünschen für Er« leichterung des Volkes, und viel dringendere, gibt es sonst genug. Ohne den schon öfter in diesen Blättern mehrseitig geführten Streit über die Zweckmäßigkeit der Weggelder erneuern zu wollen, stellen wir nur das oberste Prinzip einer vernünftigen Medizinaltare auf: daß nämlich einmal die Gebühren, Einsätze für die verschiedenen Verrichtungen dem Aufwande an Zeit, Mühe und Kunst entsprechen, und zweitens dieselben nicht so niedrig gegriffen sind, daß sie zu Mißbrauch Veranlassung geben können. — Legen wir diesen Maßstab an unsere bisher bestehende Medizinaltare, so läßt sich gewiß nicht bestreiten, daß dieselbe keiner dieser Anforderungen entspricht, und daß durch dieselbe, ganz abgesehen von der sonstigen, zur Zeit sehr ungünstigen und nichts weniger als bencidenSwerthen ärztlichen Stellung, welche gerade der Herr Graf v. Walder- dorfs in seiner unmittelbarsten Nähe Gelegenheit hätte, hinlänglich kennen zu lernen, der Arzt nicht selten den rücksichts, losesten Ansprüchen der Bequemlichkeit und Laune preisgegeben ist. Wir brauchen dem unbefangenen Beobachter nicht erst zu wiederholen, daß die Gebühren für Besuche nicht einmal dem üblichen Botenlohn gleichkommen; wir brauchen nicht erst daran zu erinnern, wie oft der Arzt NachtS in Anspruch genommen wird, weil der Bauer bei Tag keine Zeit hatte oder zu indolent war. Und gegen solche Zumuthungen sollte Jener nicht den geringsten Schutz haben? Ist es einmal ein unglücklicher Zufall, wenn überhaupt Jemand erkrankt, so ist die Erkrankung zur Nachtszeil um so unangenehmer; es kann jedoch vernünftiger Weise Niemand Anderes darunter leiden, als der Kranke selbst, resp, sein Geldbeutel. Wahrhaft lächerlich ist aber die in obigem Anträge ausgesprochene Furcht, „daß durch die Erhöhung der Gebühren die Lage eines Kranken wegen der aus mißverstandener Ersparniß zur Nachtszeit versäumten Hilfe gefährlich werden könnte." Wer bei wirklicher Gefahr, um ein paar Kreuzer zu sparen, die unter entsprechenden Umständen jeder Arzt auch gern Nachlassen wird, die Anwendung von Hilfe bis zum andern Tage verschiebt, verdient dieselbe wirklich nicht; einem Solchen dürfte man die ärztliche Hilfe umsonst offeriren, er > ürde sie „aus mißverstandener Vorsicht ober Theilnahme" auch versäumen. — Nein, hätten wir die Taxe zu reformiren, wir würden eher auf eine Erhöhung der Besoldungen als der Gebühren Verzicht leisten, weil diese nach dem neuen Regierungsvorschlage durchaus nicht drückend sind und unserer Ansicht nach dem fleißigen Ärzte auch eine entspre
chende Belohnung seiner Thätigkeit und Aufopferung gebührt; jedenfalls aber hoffen wir von der Einsicht unserer höchsten Behörde, daß sie solchen wohlgemeinten, aber übelberathenen Anträgen keine Folge geben werde.
Aus Oberheffen, 15. Januar. (Mainz. I.) In der vierten Sitzung der Assisen stand vor den Schranken eine Frau aus Büdingen, die d.r Majestätsbeleidigung angeklagt war. Am 6. Juni 1849 nämlich wurde ein Soldat, der sich nicht bereitwillig zu seinem Regimente gestellt hatte, von einem Gensd'armen über den Marktplatz in Büdingen geführt, die Angeklagte befand sich da an dem Brunnen und sagte nach der Aussage des Gensv'darmen: „Der arme Mensch soll auch I auf die Schlachtbank geführt werden für den Spitzbub, den Großherzog, den Dieb." Der Soldat war auch als Zeuge geladen und bestätigte im Ganzen die Aussage des Gensd'armen, nur konnte seine Aussage insofern beanstandet werden, weil er früher, von der Angeklagten zum Kaffee eingeladen, in Gegenwart zweier Zeugen gesagt haben soll: „er wisse nichts von der ganzen Sache und er müsse einen falschen Eiff leisten, wenn er etwas gegen sie aussagen wolle." Nach der Vertheidigung wurde den Geschwornen die Frage vorgelegt: „Ist die Angeklagte schulig, durch die angeführte Aeußerung die Person des Großherzogs öffentlich geschmäht zu haben?" Nach ' anderthalbstündiger Berathung gab die Jury zur Antwort: „Ja I sie ist schuldig, die Person des Großherzogs öffentlich geschmäht ; zu haben, doch ist es nicht erwiesen, daß die Beleidigung in I dieser Wortfassung verübt worden ist." Dem Gerichtshof er# «schien dieser Ausspruch zu undeutlich und unvollständig, weß- i halb er die Geschwornen sich noch einmal zurückzichen hieß, j um eine bestimmtere und vollständigere Antwort zu geben. Die s Geschwornen erklärten sich nun dahin: „Ja, sie ist schuldig, die Person des Großherzogs öffentlich geschmäht zu haben, aber es ist nicht erwiesen, daß die Angeklagte die Worte gebraucht habe: „für den Spitzbub, den Großherzog, den Dieb." Auf diesen sich widersprechenden Ausspruch hin ward die Angeklagte freigesprochen.
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Trier, 10. Jan. (D. Z.) Durch die Freijprechung des , Hrn. Bermbach in Köln hat sich die Hoffnung der demokra- : tischen Partei befestigt, daß auch der Prozeß gegen Hrn. Grün ; und 23 Genossen, der seit dem 8. Jan. hier verhandelt wird, j einen für die Angeklagten günstigen Ausgang nehmen werde. ; Die Verlesung der Anklageakte dauerte anderthalb Stunden, ; die Erörterung des Thatbestands und die Verhöre der Zeugen, j deren im Ganzen 275 vorgeladen sind, füllten die bisherigen . Sitzungen aus. Die Anklage lautet auf ein Komplott zum ; Umsturz des Staates und zur Einführung der Republik, als ; dessen Hauptanstifter Grün bezeichnet wird. Belastungszeugen I sind 197 bekannt.
Berlin. Die Vossische Zeitung erzählt von Gerüchten, ^welche im Publikum zirkuliren und nach denen ein k a tho- s lisch es Kloster in einer unweit des Aleranderplatzes ge- legencn Straße erbaut werden soll. Die Anregung soll von I einer hohen Dame gegeben seyn und von dieser auch die AuS- I führung patronirt werden. Es wird hinzugefügt, daß noch in i mehreren protestantischen Theilen der Monarchie die Errichtung ; von katholischen Klöstern projektirt werde.
Berlin, 15. Januar. Die Nationalzeitung berichtet Die jüngst vergangene Woche war überaus reich an Verhaftungen wegen gemeiner Verbrechen, so daß die Zahl der Kriminalge, fangenen in der Stadtvoigtei eine seltene Höhe erreicht hat. , Vorzugsweise sind viele Diebstähle verübt worden, wie dies in - der Regel um diese Jahreszeit der Fall zu seyn pflegt, wo der : Handarbeiter keine Beschäftigung hat und die Bedürfnisse grö- : ßer sind, als im Sommer. Auch ein Raubanfall ist vor eini# j gen Nächten in einer der belebtesten Straßen der Stadt vor- ' gekommen, bei dem einem Manne von vier Personen eine Uhr aus der Tasche geraubt worden ist. Die Thäter sind zur Haft gebracht worden.
Gestern stand beim hiesigen Schwurgerichte eine alte Frau vor den Schranken, die bereits sieben Mal wegen Diebstahls " bestraft worden war, und zuletzt wegen Einbruchs eine zehy- I jährige Strafarbeit verbüßt halte. Vor Kurzem erst aus dem Zuchthause entlassen, stahl sie am 10. Oktober v. I. im Laden ■ eines hiesigen Kaufmanns, während der Commis ihr auf einen Augenblick den Rücken zugewendet hatte, 3 messingene Gewichte, im Werthe von nur 17'/, Sgr. Die gegenwärtige Anklage