Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M S Montag den 7. Januar 1SSO*
Dritte Ausgabe.
i
Uebersicht.
Zur Genealogie der europäischen Regentenfamilien.
Deutschland. Mainz (Muthwillen ehemaliger Freischärler). — Frankfurt (Die Verfaffungsmaßregel). — Aus dem Großherzogthum Weimar (Mord. Die Herzogin von Orleans). — Erfurt (Der Neichstagssitz). — Münster (Die katholischen Vereine und die Reichstagswahlen). — Augsburg (Fallmerayer und Titus). — Rudol- sta dt (Die Demokraten). — Berlin (Die Entschädigungsansprüche Preußens an Bayern. Der König und die Kammervorschläge). — Wien
(Die ungarischen Invaliden).
Frankreich. Paris (Vermischtes).
Zur Genealogie der europäischen Regentenfamilien.
Die Zahl der europäischen Souveräne beläuft sich — mit Einrechnung des Kaisers von Brasilien, der einer europäischen Dynastie angehört, sowie der beiden Fürsten von Hohenzollern, deren Mediatisirung zwar im Werk, aber noch immer keine vollendete Thatsache ist, jedoch ohne den nur halb souveränen Fürsten von Monaco — auf 48, worunter 33 Deutschland angehören und 3 weiblichen Geschlechts sind. Von diesen ist der König von Hannover der älteste, nämlich 78'/r Jahre alt; von den übrigen ist (am 1. Jan. 1850) noch einer über 70 Jahre alt, der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz; außerdem sind 7 zwischen 60 und 70 Jahren, 14 zwischen 50 und 60 Jahren, 8 zwischen 40 und 50 Jahren, 9 zwischen 30 und 40 Jahren, 5 zwischen 20 und 30 Jahren, 3 noch nicht 20 Jahre alt, nämlich der Kaiser von Oesterreich, die Königin von Spanien und der noch unter Vormundschaft stehende Fürst von Waldeck, welcher Letztere, von allen der jüngste, erst am 14. Jan. sein 19tes Jahr vollendet. Als Durchschnittsalter ergibt sich (fast genau wie im vorigen Jahre) 46 Jahre 7% Monate. Am längsten regiert der Fürst von Schaumburg-Lippe, nämlich seit fast 63 Jahren (er ist der einzige Souverän, dessen Regierungsantritt noch in das vorige Jahrhundert fällt) oder, wenn die Jahre der Minderheit nicht gerechnet werden, seit 42% Jahren; dagegen sind drei Fürsten, nämlich der Herzog von Parma, der König der Niederlande und der König von Sardinien, erst im verflossenen Jahre (sämmtlich int März) zur Regierung gekommen, und im Ganzen 17 Fürsten erst im letz- ten Jahrzehnd. Unverheirathet und nie verheiratet gewesen sind im Ganzen nur 6 Souveräne, nämlich der Pabst, der Kaiser von Oesterreich, der Herzog von Braunschweig, die Fürsten von Reuß-Schleiz und Walbeck und der Landgraf von Hessen-Homburg; von den übrigen sind 4 (d« König von Hannover, der Großherzog von Oldenburg, der Herzog von Nassau, und der Fürst von Hohenzollern-Hechingen) Wittwer, einer (der König von Dänemark) ist geschieden, und zwar von zwei Frauen, einer (der Kurfürst von Hessen) lebt in morganatischer Ehe, einer (der Großsultan) in Polygamie.
Von den hiernach sich ergebenden 35 ebenbürtigen Ge- mahlinen (und Gemahlen) regierender Souveräne ist die Großherzogin von Sachsen-Weimar die älteste, die Königin von Bayern die jüngste, jene fast 64, diese noch nicht 24Jahre alt; erstere ist zugleich am längsten verheirathet, nämlich seit 45 Jahren 5 Monaten. Von den verheiratheten und verhei- rathet gewesenen Souveränen — wobei indeß der nur morganatisch vermählte Kurfürst von Hessen nicht mitgerechnet ist — sind 13 kinderlos; die übrigen 28 haben Kinder und zwar Söhne als präsumtive Regierungsnachfolger. Von diesen Erbprinzen sind 6 vermählt ; der älteste ist der von Schaum- burg-Lippe, der jüngste von Brasilien. Von den 20 Souveränen ohne erbberechtigte Descendenten haben 11 Brüder, 4 aber andere Seitenverwandte (der König von Dänemark und der Herzog von Modena einen Oheim, der Kurfürst von Hessen einen Vetter, die Königin von Spanien, die sich übrigens gegenwärtig in gesegneten LeibeSumstänben befindet, ihre Schwester) zu präsumtiven Nachfolgern; 4 Souveräne (der Landgraf von Hessen-Homburg, der Fürst von Hohenzollern-Hechingen und dle Herzoge von Anhalt-Bernburg und Braunschweig) haben keinen oder doch (so viel den zuletzt genannten betrifft) keinen sukzessionsfähigen Nachfolger ihrer eigenen Linie. Die Häuser der drei zuerst genannten stehen auf nur zwei Augen, die Häuser Braunschweig, Dänemark und Sachsen-Meiningen aber auf vier Augen.
Im verflossenen Jahre sind folgende Veränderungen im Personalbestände der regierenden Häuser bekannt geworden. 1) Todesfälle: Wilhelmi!., König der Niederlande; Karl Albert, König von Sardinien (4 Monate nach feiner Thron, entsagung); die verwittweten Königinnen von Sardinien und Großbrittanien; die verwittweten Fürstinnen Marie Anna von Liechtenstein und Henriette von Reuß-Schleiz; Großfürst Michael (Bruder des Kaisers) und Großfürstin Alexandra (En, kelin des Kaisers) von Rußland; Erzherzog Ferdinand von Oesterreich-Este, Bruder und präsumtiver Nachfolger des Herzogs von Modena; Prinz Waldemar von Preußen; Marie Elisabeth, Herzogin von Bayern, verwittwete Fürstin von Wagram; Prinzessin Marie Christine von Toskana (nur 11 und ein halbes Jahr alt) ; Prinz Wilhelm von Schwarzburg, Rudolstadt; Prinz Nikolaus von Holstein-Glücksburg; Prinzessin Klementine von Reuß.Köstritz, Gemahlin Heinrichs LXXIV, geborne Gräfin von Reichenbach; Landgraf Ernst Konstantin von Hessen-Philippsthal; Prinzessin Auguste von Waldeck; Graf Karl von Waldeck-Bergheim. Hierzu kommen noch die Kardinäle Ostini, Mezzofanti und Ehizzi. 2) Ge. burten: Söhne des Herzogs Mar in Bayern und des Groß- fürsten-Thronfolgers von Rußland, Töchter des Königs von Neapel, des Kronprinzen von Hannover, des ErbgroßherzogS von Sachsen-Weimar, des Erzherzogs Albrecht von Oesterreich und des bald nachher mit Tode abgegangenen Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich-Este (Modena), zusammen also nur 7 (gegen 15 im Jahre 1848). 3 Vermählungen : Großherzog von Mecklenburg-Schwerin mit Prinzessin Auguste von Reuß. Köstritz, und seine Schwester Louise von Mecklenburg - Schwerin mit Prinz Hugo von Windisch-Grätz. Außerdem wurde der Erbprinz von Sachsen-Weimar mit Prlnzesstn Charlotte