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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^ â. Samstag den 3. Januar 1850»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 3 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 fl. 1O fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelleir, berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Militärfunktionsgehalte betreffend.

Die Bezeichnung des Staatsministeriums und der Ministe­rin labtheilungen in der Dienstkorrespondenz betreffend.

Erhebung eines Simplums direkter Steuern für das Jahr 1850.

Nichtamtlicher Theil.

Der Reichstag zu Erfurt.

Deutschland. Koblenz (Tagesbefehl des Prinzen von Preußen). Stuttgart (Die deutsche Frage. Friedliche Stimmung im Lande). Berlin (Die Steuerverweigerer). Posen (Das angebliche Einrücken in Sachsen. Der Streit der Nationalitäten). Flensburg (Die Nachstellung nach schleswig - holsteinischen Uniformen. Mangel an See­mannschaft bei den Dänen). Wien (Die Verhältnisse der ungarischen Geistlichkeit. Vermischtes).

Schweiz. Genf (Die Manersprengungen).

Siebenbürgen. Hermann stabt (Eröffnung der sächsischen Nations­universität).

Persien. (Unruhen).

Amtlicher Theil.

Gesetz.

(Militärfunktionsgehalte betreffend.)

In der Absicht, eine Ausgleichung in den Besoldungen der Offiziere und der Zivilstaatsbeamten, nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. Oktober dieses Jahres, einzuleitcn, haben Wir mit Zustimmung Unserer Landstände beschlossen und ver­ordnen wie folgt:

Die Obristen oder Obristlieutenants, welche mit dem Be­fehl oder der Inspektion größerer Abtheilungen Unserer Truppen beauftragt werden, können neben ihrem Dienstgehalt einen Funktionsgehalt von 500 fl. beziehen.

ES werden nicht mehr als zwei solcher Funktionsgehalte bewilligt werden.

Der 8. 2 deS Edikts vom 9. Juni 1841 ist aufgehoben.

Gegeben Biebrich den 28. Dezember 1849.

(L. S.) Adolph vdt. Wintzingerode.

(Die Bezeichnung deS Staatsministe­riums und der Ministenalabtheilungen in der Dienstkorrcspondenz betreffend.)

Zur Verhütung eines verschievenartigen Verfahrens in der Dienstkorrespondenz mit dem durch das Gesetz vom 17. Oktober laufenden Jahres als oberen Staatöverwaltungsstelle konsti- tuirten Staatöministerium und dessen einzelnen Abtheilungen wird bekannt gemacht, daß das Gesammtministerium die Bezeich, nung:Herzogliches Staatsministerium", die Ministcrialabthei- lung für die Justiz die Bezeichnung:Herzogliches Staats­ministerium, Abtheilung der Justiz", die Ministerialabtheilung

für das Innere die Bezeichnung:Herzogliches Staatsmini­sterium, Abtheilung des Innern", die Ministerialabtheilung für das Militärwesen die Bezeichnung:Herzogliches Staats, Ministerium, Kriegsdepartement" unv die Ministerialabtheilung der Finanzen die Bezeichnung:Herzogliches Staatsministe­rium, Abtheilung der Finanzen" führen wird.

Da nach 8. 19 des Gesetzes vom 17. Oktober laufenden Jahres die Zolldirektion als besondere Stelle fortbesteht, so bleibt die dienstliche Bezeichnung in deren Ausfertigungen und den Zuschriften an dieselbe die bisherige.

Wiesbaden, den 28. Dezember 1849.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Wintzingerode.

vdt. Stein.

(Erhebung eines Simplums direkter Steuern für das Jahr 1850.)

Zur Bestreitung deS StaatSaufwanves des laufenden Jah­res haben Wir mit Zustimmung der Ständeversammlung einst­weilen die Erhebung eines Simplums direkter Steuern ein- treten zu lassen beschlossen, und verordnen wie folgt:

8. 1. Ein Simplum Grund-, Gebäude, und Gewerb- Steuer soll am 24. Januar 1850 erhoben werden.

8. 2. Die Recepturbeamten haben die Erhebung nach der von Unserem Staatsministerium, Abtheilung der Finanzen, er, gehenden Instruktion den bestehenden Vorschriften gemäß zu besorgen.

8. 3. Gegenwärtiger Beschluß soll durch das Derordnungs- blatt bekannt gemacht werden.

Gegeben Biebrich, den 2. Januar 1850.

(L. 8 ) Adolph.

Wintzingerode. Ler. G. Castell. Vollpracht.

Todesfall. Der Badearzt Geheimerath Fenner von Fenneberg zu Langenschwalbach ist am 16. Dezember mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

K Der Reichstag zu Erfurt.

Ems, 30. Dez. Um den Wahlbestrebungen in Nassau eine feste Richtung zu geben, damit nicht Alles dem Spiele deS Zufalls zuletzt anheimfällt, wäre cs gut, wenn der lei, tende Wahlausschuß in Wiesbaden vier Männer als Kandi­daten für unser Land aufstellte und so der vielfach zerrissenen konstitutionellen Partei eine Fahne verliehe, worunter sie fort» kämpfen könnte. Denn nicht nur die Demokraten, welche in weitesten Kreisen sich der Wahl enthalten wollen, sondern auch viele Konstitutionelle scheinen der Wahlangelegenheit mit Un­recht wenig Bedeutung beizulege». Kommt ein Anfang zum