Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^ 309. Sonntag -en 30 Dezember 18419.
, Bestellungen auf das mit dem 1. Januar neu beginnende Quartal der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Expedition von vornherein in den Stand gesetzt ist,'vollständige Exemplare zu liefern.
Das Blatt wird nach wie vor seiner bekannten konstitutionellen Tendenz treu bleiben. Die bevorstehenden wichtigen Verhandlungen des Assisenhofes und desLandtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen die Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Da sich die „Nassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.
Die Naff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags.— Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthuniS und Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschafl Heffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich t^urn= und Tarisschen Verwaltungsgebietes * fl. W fr. — Jnserate werden die dreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellerr« herg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
L^ȟuaktirichten.
R i cht a in 1-t t ch e r L h e i' l. ' ' Bekenntnisse einer schönen Seele, Deutschland. Vom Rhein (Die Katholiken und die Reichstagswahlen).
— Darmstadt (Die Kammer). — Bechtheim (Vergiftung). —
Würz bürg (Obristlieutenant v. d. Tann). — Arolsen (Fürstin Auguste f). — Berlin (Wahlbewegung).
Großbritannien. London (Untergang eines Auswandererschiffs. Neue
Nachforschungen nach Sir I. Franken).
Italien. Venedig (Der Mord des Marine-Offiziers GrieSner).
Sprechsaal für Stadt und Land.
Amtlicher Theil.
Lehrer Schneyder in Lollschied ist auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt und die dasige Lehrvikarstelle dem Schul- kandidaien Kröck von Flacht in provisorischer Eigenschaft übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
* Bekenntnisse einer schönen Seele.
Der „Vorort des Vereins zur Wahrung der Wolksreckte in Wiesbaden als Vorort des Bundes der demokratischen Vereine Nassau'-" hat ein apostolisches Sendschreiben an die „freigesinnten und ehrlie. denden Männer Rasfau's" erlassen, in welchem er ein ganzes Regiment von Gründen aufmarschiren laßt, um sine Manner zu bewegen, sich an den Wahlen zum Erfurter „Stelldichein " ^^Wir ^glauben "in der That, daß diese apostolische Epistel einige Wirkung haben wird, nicht weil ihre BtwèiSfuhrung so
überaus schlagend wäre, sondern weil sie der natürlichen Faulheit abgespannter und dec Politik müder Leute eine gar bequeme Handhabe bietet. Denn das wissen wir Alle, daß der heut;«-- tage einen gar leichten Stand hat, der die Bürger aufsorvert »richt zu wählen sey es für welchen Zweck es sey» wolle— und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die demokratischen Hetzereien deS vorigen Jahres und das von der Demokratie mit aller Anstrengung herbeigeführte Uebermaß der Wahlakte eine solche Stumpfheit und Gleichgültigkeit in dieser Be, ziehung herbeigeführt hat, daß sie niemals größer gewesen ist. Wir erinnern uns noch recht gut, wie der Abg. Justi in unserer Kammer die Bemerkung machte, als von dem Uebermaß des Wählens in der Gemeindeordnung die Rede war, daß es gerade recht zuträglich sey, wenn die Leute so viel als möglich wählen müßten, weil solche Wahlakte die Leute munter erhielten. Wir sehen nun, was cs mit dieser „Munterkeit" auf sich hat.
Der apostolische Brief des „Bundes-Vororts der demokratischen Vereine Nassaus" geht von der Behauptung auS, baß die Beschlüsse des Stuttgarter Parlaments-Konvents vom 6. Juni noch immer volle Geltung hätten, daß zufolge desselben aber jeder, der sich an den Wahlen für Erfurt beiheilige, jede Regierung, die solche Wahlen ausschreibe, als Hochver» räther gegen die souveräne deutsche Nation zu betrachten sey. Ein einfältiger Mensch könnte meinen, es liege in dieser Argumentation die direkteste Aufwiegelung gegen die besternte Regierung, und diese bündige Anschuldigung des Hochveiraihs sey vielmehr selber ein strafbarer hochverräiherischer Akt. Allein wir wissen, daß es zwar bestraft wird, wenn man Privatpersonen injuriirt, daß ich also z. B. übel wegkäme, wenn ich den x, oder N. öffentlich als einen Hochverräther bezeichnete, daß es dagegen in Deutschland ziemlich ungefährlich ist, Ministerien und Regierungen, Könige und Fürsten zu injuriiren und als Hochverräther zu bezeichnen. Eines wundert uns nur, baß die Demokratie jetzt so stark an dem „Rechlsboden" des Stuttgarter Rumpfparlamentes hält, während sie früher diesen nämlichen Rechlsboden so arg verspottete. Wenn man damals aus einen ihr unbequemen Rechlsboden zurück wies, dann faßte sie das Recht der Revolution habe rcnfelben weggefegt, dagegen erwäg! sie nicht, daß mittlerweile der Rechlsboden der Stuttgarter Reitschule gleichfalls weggefegt worden ist und zwar von dem Rechte ter Konlrerevolution. Und das muffen