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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^ 307» Freitag den 28. Dezember 1849»

Zweite Ausgabe.

Uebersicht.

Zur Armenpflege im Herzogthum Nassau.

Lübeck.

Oesterreichs Stellung zu Frankreich und England.

Deutschland. Frankfurt (Erzherzog Johann. Geschäftsordnung der Buudeâkommission). Augsburg (Freilassungen). Berlin (Der Trenbund). Wien (Selbstmord. Der Banus Jellachich. Die Men- schenvcrluste in Kroatien. Das polyglotte Gesetzblatt).

Ungarn. Pesth (Die Verkündigung der Neichsverfassung).

Italien. Turin (Eröffnung der Kammern). Venedig (Radetzky).

Amerika. Boston (Gräßlicher Mord).

*§* Zur Armenpflege im Herzogthum Nassau,

IV.

Andeutungen über Hebung des ArmenwesenS.

Davon, daß bereits vor der Bewegung des Jahres 1848 und den auf sie gefolgten Verhandlungen der neuen Landstände dcsselbigen JahreS die Mißstände der früheren Einrichtungen und Thätigkeit der AmlSarmenkommisstonen erkannt wurden, liefern die Verhandlungen der Depulirten-Ver- sammlung deS JahreS 18 47 sprechenden Beweis. Bei Anlaß der Abstimmung über die Zuschüsse zu milden Fonds ergriff der Abgeordnete Wilhelmi das Wort, wies auf die Abnahme deS mildthätigen Sinnes unter dem Volke hin und zeigte, wie bei der bestehenden Ordnung der Armenpflege die Betheiligung der Gemeinde zu sehr verkürzt, auch die Wirk­samkeit der AmtSarmenkommissionen viel zu sehr eine blos äußerliche, rein geschäftliche sey, nicht selten hier und da alS lästige Nebenarbeit betrachtet werde, anstatt im liebenden Leben und in der unmittelbaren Anregung deS Volkes zu stehen und mit eifriger Hingabe betrieben zu werden. Daß bei diesem Verfahren die zu Unterstützenden selber in eine schiefe und schnöde Stellung gerathen seyen, dürfe nicht befremden. Oro» ßeiilheilS ohne theilnchmeube Ermunterung und tröstende Mah­nung gelassen, hätten sich die Armen gewähnt, die ihnen zu­kommenden Unterstützungen nicht mehr als Gaben helfender Liebe zu betrachten, sondern in denselben nur ein ihnen zustc- hendeS Recht, das sie nötigenfalls ertrotzen könnten, zu er­blicken. Wie nachtheilig dies, abgesehen von den Mißbräuchen und persönlichen Begünstigungen, über welche hier und da geklagt werde, wirke, dürfe nicht länger übersehen werden.

Eine Abhülse der fraglichen Uebelstände glaubte der be, zeichnete Abgeordnete von der Errichtung kleiner Lokal- Ar me nko m in ission en, aus dem oder den Geistlichen be­stehend , sodann auS dem Schultheißen und mehreren freistes wählten Gemeindegliedern erwarten zu dürfen und dieser ört­lichen Armenbehörde die Handhabung der gesammten unmittel# baren Armenversorgung überweisen zu müssen. Hierbei wurde

insbesondere noch an die zweckmäßige, fast ganz unbeachtet ge­bliebene Bestimmung des früheren Armenedikts erinnert,daß die Beiträge nicht blos in Geld, sondern auch in Natura­lien gezeichnet werden möchten." Die Amtsarmenkommission solle alsdann nur die obere Aufsicht führen, in ihrer Hand die Leitung der Gesammtarmenpflege deS Bezirks auf die Weise liegen, daß jährlich zwei Sitzungen behufs Entgegen» chme der Rechenschaft Seitens der einzelnen Lokalkonimissionen, sowie zur Berathung allgemeiner Maßregeln für Hebung deS Armen­wesens gehalten würden und den einzelnen Armen, welche sich beschwert fühlten, das Recht des Hülfesuchens bei dieser oberen Behörde zustäube.

Diese Andeutung, welche in jenen landständischen Proto, kollen (Verhbl. d. Deput.-Vers. 1847, S. 205212) zu lesen ist und nach der Zustimmung der ganzen Versammlung der Regierung als zu berücksichtigender Wunsch mitgetheilt wurje, war gewiß ein sehr zweckmäßiger Versuch, unter den früheren Verhältnissen die Bedürfnisse und die Selbständigkeit der Ein­zelgemeinde mit der Richtschnur und dem Schutze der Gesammt, Heil zu vermitteln. Es hätte nur noch entschiedener, obgleich der damalige Regierungsbevollmächtigte gegen die Anwartschaft der Kirche auf die Armenpflege einige vorbauende Worte sprach und den sittlichen Geist der vom Staate in die Hand genom­menen Armenpflege zu vertheidigen suchte, hcrvorgeboben werden sollen, daß der gesammten Armenpflege nur durch die unge- schmälerte Betheiligung der Kirche an derselben ein besserer Erfolg in der Liebe zu dem großen Versorger aller Armen ge­sichert werden könne. So verlief denn, nachdem der Abgeord­nete der katholischen Geistlichkeit mit ehrendem Zeugnisse die Angelegenheit unterstützt hatte, und nachdem über die Trägheit und Undankbarkeit der entarteten Armenbevölkerung Klage ge­führt und auf baldige Errichtung der Arbeitsanstalt zu Ma­rienstadt war gedrungen worden, die Verhandlung ohne be, sonderes Ergebniß.

Es war damals noch nicht bestimmt genug in das Be, wußtseyn getreten, wie ohne Festhalten der Stiftungs- Verhältnisse alle derartigen Streitfragen über die Grenzen der Berechtigung und Verpflichtung von Staat und Kirche zu keinem befriedigenden Austrag gebracht werden können. West- pfaienS Beispiel, wo damals schon die milden FondS an die Stifter derselben, die Kirche, an deren Vertreter, die Presby­terien und Kirchenbehörden durch umsichtige StaatSregierung waren zurückgegeben worden, stand noch zu vereinzelt und un­verstanden. Das Auseinanderreißen aller Verhältnisse, wie cS im Jahre 1848 geschah, sollte erst ein schärferes Verständniß herdeiführen. (Forts, folgt.)

K ü b e ck.

Ueber den als österreichischen BundeSkommiffâr nach Frank­furt a. M. abgegangenen Karl Friedrich Freiherr v. K u b e ck kommt uns folgende Lebensbeschreibung zu: Kübeck wurde am 28. Oktober 1780 zu Jglau in Mähren geboren. Seine Stu­dien begann er zu Znaim und vollendete sie an der Wiener