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zogen worden , stempeln. Im Laufe vergangenen Summers war eine junge Bauerntochter erschlagen und ertränkt gefunden worden. Der Besitz von Silbergeräthen, welche derselben bei Lebzeiten unzweifelhaft zu eigen gewesen waren, führte bald die Spur auf jene Koch, welche jedoch im gütlichen Verhör den-Verdacht so geschickt auf einen jungen Mann, ihrenGe­liebten", zu lenken wußte, daß dieser auf Verweigerung des Geständnisses hin der Folter unterworfen ward (in unsern Bergen hat sich die Tortur neben vielen andern Justizgräueln bis aus den heutigen Tag fortgecrbt). Dieser, ein starker Bursche, bestand die Probe, wogegen dasselbe Mittel der schwä> chern Jungfrau sehr bald das (unzweifelhaft richtige) Geständ­nis ihrer That abzwang. Sie hatte, wohl hauptsächlich von Eifersucht bethörl, ihr unglückliches Opfer unter heuchlerischer Freundlichkeit an einen Teich verlockt, dort durch einen Streich betäubt und die Ohnmächtige sofort im Teiche ertränkt. Nach erfolgtem Gcstänbniß konnte es einem Zweifel nicht mehr un­terliegen , daß der Mörderin das Leben werde abgesprochen werben. Sie wurde daher von der hiesigen Geistlichkeit fleißig besucht, um auf ihr nahes Ende vorbereitet zu werden. Allein die Unselige, weniges über zwanzig Jahre alt, konnte sich mit dem Gedanken, sterben zu müssen, fo gar nicht vertraut machen, daß sic alle Tröstungen der Religion verzweifelnd von sich wies und erklärte, nicht sterben zu können. Der große Rath, gestern versammelt, um über Begnadigung oder Unheilsvollzug end­gültig zu entscheiden, verwarf die erste und ordnete nach Landes­sitte auch ohne weitern Verzug die Hinrichtung an, zu welcher eventuell schon alle Vorkehrungen getroffen waren. Die dem Tode Geweihte nahm die Nachricht ihres Schicksals so auf, wie nach allem Vorhergehenden zu erwarten gewesen. Sie wider, setzte sich den Bütteln, welche sie in die öffentlichen Schranken vor das hochnothpeinliche Gericht führen sollten, mit Aufbie­tung aller Kräfte, mußte daher von vier Männern aus der Gefangenschaft auf den Markt hinuntergeschleppt werden, und wurde dort bei fortgesetztem Widerstand unter herzzerreißendem Geschrei, welches die Vorlesung des Urtheils völlig unverständ­lich machte, auf einen Schlitten gebunden.

Unter gleichem Tumult und Ablehnung alles Beistandes eines Pfarrers ward sie nunmehr, nachdem der Stab über sie gebrochen worden, fortwährend betheuernd , daß sie nicht ster­ben könne und wolle, auf den Rabenstein geschafft , wo ein junger Scharfrichter seinMeisterstück" an ihr verrichten sollte. Allein dies machten ihm die unablässigen leidenschaftlichen, ja verzweiflungsvollen Bewegungen der Armen unmöglich, so daß endlich berRcichsvogt (auch diese uralthergebrachte Benennung des Blutgerichtsvorsitzers hat sich selbst offiziell erhalten) an an den Rath berichten mußte, mit der Frage, was unter sol­chen Umständen zu thun sey. Der Bescheid lautet lakonisch : der Nachrichter solle sehen, wie er mit ihr fertig werbe. Also neue Versuche, neues Sträuben und betäubendes Geschrei des Justizopfers; bis endlich ein alter grauer Mann hinzutrat, rathend, es sollte der Zopf der Unglücklichen um eine lange Stange gebunden, vermittelst derselben ihr Kopf straff empor­gerissen, zugleich aber unten der Körper festgehalten werden. Gesagt, gethan! Unter solchen Anstalten warb im Jahr 1849 ein schwaches Mädchen glücklich enthauptet. Was soll man zu einer solchen Geschichte sagen? Soll man mit Boz vor allem wenigstens darauf bringen, daß dergleichen empörende, entmenschende S chauspiele nicht, wie gestern geschah, vor vie­len Tausenden jedes Alters und Geschlechts ausgeführt wer­den? Oder soll man zur wahrlich nicht nöthigen Verstärkung dieses neuesten Warnungscrempels alle frühern von mißglück­ten Enthauptungen wieder hervorziehen ? Ober endlich seinem entrüsteten Erstaunen Worte leihen, baß ein Rath (zumal ein katholischer) es wagt unv über sich nimmt, einen Menschen ohne Bekehrung, ohne Trost, ohne alle Vorbereitung unter tumultuarischen Formen erbarmungslos hinrichten zu lassen? Ich gestehe, daß mir bei Anhörung solcher Erzählung die Haare gen Berge gestanden und die Worte im Hals erfroren sind. Und welche Rohheit muß dazu gehören, oder dadurch erzeugt werden, wenn einem Todeskampf, wie der gestern aus- gekâmpfte war, während anberthalb Stunden zugeschaut wer­ben kann! Gehört das vielleicht zur sittlichen Erziehung des Volks, oder kann ein derartiger Auftritt dazu bienen, seinen Abscheu vor bem Verbrechen zu vermehren? Zu einiger Ge­nugthuung habe ich denn auch vernommen, daß sich alle nicht ganz allem Gefühl Abgestorbene vielmehr mit Abscheu vor der Unmenschlichkeil menschlicher Satzungen hinweggewenbet haben. Braucht es, um aus diesem neuen unv erschütternden Beitrag zur Geschichte der öffentlichen Hinrichtungen eine Geschichte zu

machen, wohlgeeignet, daS Blut im Herzen zu erstarren und Gesetzgeber aus ihrer schauderhaften Indolenz aufzuschrecken, noch des Beisatzes : daß der unschuldig gefolterte Jüngling in einen Zustand sich versetzt sieht, der seine Wiederherstellung bil­ligen Zweifeln unterstellt! Machen Sie, wenn Sie wollen, zu diesem Aufsatz die Ueberschrift:Ein Stück Kultur des löten Jahrhunderts!"

Preußens Antwort auf die österreich. Note

Die Erwiderung des königl. preußischen Kabinets, auf die von dem kaiserl. königl. österreichische Kabinet an ihren Ge­sandten in Berlin unter dem 12. Nov. ergangene Weisung lautet nach derDeutschen Ztg." wie folgt:

Vertraulicher Erlatz deS Hrn. Freiherrn v. Schleinitz Erzellenz, an den k. Gesandten, Hrn. Grafen v. Bernstorff zu Wien, - b. d Berlin, 21. Nov. 1849.

Der kaiserl. königl. Gesandte am hiesigen Hof, Freiherr v. Prokesch-Osten, hat mir eine Depesche seiner Regierung vor­gelesen, begleitet von dem Entwurf eines eventuellen Protestes gegen die Bildung des engeren Bundesstaates wie gegen die Berufung eines Parlaments aus den dem Bündnisse vom 26. Mai beigetretenen deutschen Ländern.

Der kaiserl. königl. Ministerpräsident hegt nach dem In­halte dieser Depesche noch Zveifel, ob es die ernste und ent­schiedene Absicht der königl. Regierung sey, schon jetzt mit den betreffenden Maßregeln vorzugehen. Wir haben indessen nie­mals aus dieser Absicht ein Hehl gemacht, und wird dem kaiserl. königl. Kabinet nicht entgehen können, daß die Regie­rung Sr. Majestät des Königs, sowohl dem eignen Lande als ihren verbündeten Regierungen gegenüber sich durch feierliche Erklärnngen in einer Weise gebunden hat, welche ein Zurück­weichen als einen Treubruch uns erscheinen lassen müßte, dessen keine Regierung sich schuldig machen kann. Auch hat die kgl. Regierung ihre eigene Ueberzeugung nicht geändert, daß der von ihr betretene Weg den dringenden Erfordernissen und Be­dürfnissen der Gegenwart sowohl, wie der rechtlichen Lage Ver- Verhältnisse entsprechend sey.

Es wird daher auch den Herrn Ministerpräsidenten nicht überraschen können, daß ver VerwaltungSrath in seiner 60. Sitzung vom 17. d. M. den definitiven Beschluß auf Antrag des Vorsitzenden königl. Bevollmächtigten gefaßt hat, daß die Wahlen für die zu Erfurt abzuhaltende Versammlung, deren Einberufungstermin weiterer Berathung noch vorbehalten bleibt, den 31. Januar k. J. statlfinden sollen.

Angesichts dieser Lage der Dinge wird der k. k. Minister- ; Präsident sich die Bedeutung und den Ernst des von ihm in ' Aussicht gestellten Schrittes nicht verhehlen. Auch wir ver- ; kennen dieselbe nicht; um so mehr aber muß ich eS für Pflicht I erachten, mich demselben gegenüber klar und deutlich auszu- i sprechen, damit kein Zweifel über Ke Ansicht der k. Regierung ; von der gegenwärtigen Sachlage bleibe. Nur durch eine offene und ehrliche Sprache, welche ohne Nebenrücksichten die Sache , selbst ins Auge faßt, werden Mißverständnisse und Verwicke- ; luugen vermieden, und eine Verstänbigung möglich erhalten i werden. Die letztere wird erreicht werden, wenn daS k. k. i Kabinet sich nicht täuscht über das, was Pflicht und Ehre so- I wohl, wie die eigene Ueberzeugung von dem unabweiSlichen Gebot der Nothwenvigkeit von uns forbern.

Wenn Oesterreich dagegen Verwahrung einlegen will, daß aus der Vereinbarung des Parlaments mit den verbündeten Regierungen irgend eine Verletzung der Pflichten gegen den deutschen Bunb von 1815 erwachse, so können unv wollen wir , nichts dagegen einwenden. Wir gestehen Oesterreich die volle j Berechtigung zu einer solchen Forderung zn und werden unse- ; rerseits darauf erwidern, vaß es unsere Aufgabe und Sorge ! sey, die Verfassung deS engeren Vereins zu ordnen, daß sie nirgends mit einer Reorganisation der Bundesverfassung in ! Widerspruch trete. Wir glauben auch, daß durch eine solche ; Verwahrung Oesterreich (einem Bedürfnisse vollkommen gc- nügen würde, unv baß auch das Interesse der übrigen dem ; Bunbesstaale nicht beitretenden Deutschen Staaten keinen wei- i tergehenden Anspruch begründen könne.

Wenn Oesterreich dagegen wie es jener Entwurf in Aussicht stellt einen Protest gegen die Bildung eines engeren Vereins überhaupt und gegen die Zusammenberufung eines Parlaments aus ben verbündeten Staaten einlegen wollte, so - müßten wir diesen entschieven ablehnen, gestützt auf eine Be- jrechtigung, welche wir nicht ausgeben können.