Nassauische
Allgemeine Zeitung.
Jls. 291» Samstag den 8. Dezember 18LN
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthum« Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisichen Verwaltungsgebietes 3 fl. 1O kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« ierg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachricht.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Armenpflege im Herzogthume Nassau.
Deutschland. Eltville (Die Geschwornenwahlen). — Vom Rhein (Unterhandlungen zwischen Preußen und Frankreich über Handelâ- und Schifffahrts-Vertrag). — Darmstadt (Verurtheilung). — Stu tt- gar t (Der Seidenbau). — Vaihingen (Der Reichskanarienvogel). — Berlin (Gödsche und Ohm. Ehrengeschenk an Waldeck. Die Hofhaltung. Bakunin). — Wien (Jahrestag der Thronbesteigung des Kaisers. Das Armeekorps in Böhmen soll sich marschbereit halten. Der Reichstag und die Theater-Statisten).
Frankreich, Pari« (Vermischtes).
Italien. Mailand (Aeußerung Radetzkyss).
Großbritannien. London (Die Kap-Kolonisten. Karl Heinzen. Der kephalonische Aufstand).
Amtlicher Theil.
Der Elementarlehrer Barih zu Hachenburg hat feipe Dienstentlassung erhalten.
Nichtamtlicher Theil.
*§* Zur Armenpflege im Herzogthume Nassau.
I.
Die vor einigen Wochen veröffentlichte „Nachricht über die allgemeine Waisenpflege im Herzogthum Nassau" hat in erfreulicher Weise die allgemeine Aufmerksamkeit der nassauischen Bevölkerung auf diesen Zweig helfender Nächstenliebe und inniger Christenbarmherzigkeit hingelenkt und bringt sehr ansprechende, herzliche und einfache Worte über die zwiefache Beziehung, worin ein Waisenkind zunächst als ein armes, verlassenes Kind, sodann aber auch zugleich als ein theuer geachtetes Gotteskind betrachtet werden müsse. Auch gewährt es nicht wenig Befriedigung, wahrzunchmen, daß trotz der Störungen und Zuckungen deS Jahres 1848 gleichwohl im Laufe desselben 5204 fl. Kollektengelder und 385 fl. Vermächtnisse zur Waisenkasse eingegangen sind. Zum Andern bestätigt dieser Jahresbericht recht überzeugend die in der Unklarheit und Aufregung des vergangenen Jahres hart bedrängte und vielfach verkannte Wahrheit, daß nur durch Aufrechthaltung der überlieferten S t iftungen und durch genaueste Verwendung ihrer Erträge, gemäß der Willensmeinung der Stifter
und deren Anerkennung Seitens des Staates, Friede und Ordnung im Verbände des öffentlichen Lebens erhalten werden können. Zu welchem Grade würde wohl schon die allgemeine Armenpflege verkümmert seyn, oder wie stark müßte zwangsweise der Zuschuß aus allgemeinen Mitteln dèr Gemeinde- oder Staatskasse geliefert werden, stânden nicht den Bewohnern deS HerzogthumS fo' bedeutende Erträge aus wohlthätigen Stiftungen zu Gebote, würden nicht in seiner Mitte durch so manche, gleichfalls von christlicher Barmherzigkeit einst gestiftete Krankenhäuser zahlreiche Arme verpflegt und hierdurch die Lasten der betreffenden Gemeinden erleichtert? Dank darum den edlen Herzen, welche selbst im Jahre 1848, wo rohe Ungebühr so viele alte und heilsame Stiftungen in Armenpflege und Kirche zu zerstören suchte, nicht irre wurden, vielmehr freundlich-theilnehmenv nach Kräften einzelne Vermächtnisse zur Waisenkasse stifteten, und dies in gutem Vertrauen auf deren Erhaltung, kraft der.sich wiederum Bahn brechenden besseren Einsicht und schützenden Gerechtigkeit, thaten.
So vollständig und umsichtig nun auch der beregte Jahresbericht sich darstellt, so könnte dennoch ein gewisses Unrecht in deßfallsigeS Urtheil sich cinmischen, wollte man annehmen, daß diese „Nachricht" das ganze Bereich öffentlicher Waisenpflege im Lande erschöpfend vorführe. Um einem derartigen einseitigen Urtheile vorzubeugen, darf wohl in den vorliegenden Blättern der Nass. Allg. Zeitung, welche schon manche gute Hinweisung auf den dermaligen traurigen Zustand deS an die Willkür der Gemeinden großentheils ausgelieferten OrtSarmenwesenS und noch neuerdings treffliche Winke über die Verpflichtung der Kirche zu erneuter und erhöhter Betheiligung an dem Werke der Armen - und Liebespflege gebracht hat, unter Andern nur auf das Schaumburgische Stande S gebiet Hingewicsen werden. Dieses hat in dem oben bezeichneten Jahresberichte der allgemeinen Waisenpflege keinerlei Erwähnung gefunden. Und doch besteht in ihm eine geordnete allgemeine Waisenpflege Mittelst des für die standcshcrrlichen Gemeinden gestifteten Sch a um b u r 'sch e n Landarmen- fond s. In diesen fließen die Waisenkollekten aus den einzelnen Gemeinden, und war es seither bei den günstigen Verhältnissen des Fonds möglich, selbst die Waisen 3ler und 4ter Klasse zu berücksichtigen, während dieselben im übrigen Her- zogthume um der Ueberzahl der Waisen erster und zweiter Klasse willen, seither nicht mehr zur Unterstützung zugelassen werden konnten und nach dem neuen Armengesetze vom 24. Dez. v. I., 8. 17, in Zukunft gar nicht mehr aus dem Landarmenwaisenfonds unterstützt werden sollen.
Da von dieser selbständigen Armenpflege derStan- des Herr schäft Schaumburg noch wenig genauere Kenntniß im übrigen Herzogthume verbreitet ist und'cs wohl darum Manchem schon befremdlich erschienen seyn mag, daß unter den jährlichen Erwähnungen der einzelnen Sammlungen für die allgemeine Waisenpflege sich niemals Orte dieses Standesgebiets lobend hervorgehoben befunden haben: so dürfte es den Lesern dieser Blätter wohl nickt unerwünscht seyn, nähere Andeutung über die umfassende Wirksamkeit dieses standes- herrlichen ArmenfondS zu erhalten. — Dieselbe in einem zweiten Artikel, ______