Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^N 290» Freitag den 7. Dezember 18419»
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in WieSbaven, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 fl. IO kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Waldeck's Prozeß.
Deutschland. Frankfurt (Die Sammlung für Auerswalds Kinder).
— Stuttgart (Kainmerverhandlungen). — Magdeburg (Drâfekef).
— Berlin (Der deutsche Bundesstaat. Zwei Bräute im Kreise der königl.
Familie. Berichtigung der angeblichen russischen Note). — Prag (Die Privatnoten).
Frankreich. Paris (Vermischtes).
Ztalien. Rom (Der Papst).
Großbritannien. London (Budget der Vereinigten Staaten, Neue
Nordpolerpedition. Die verwittwete Königin f).
Walde ck's Prozeß.
Die Sitzung der Geschwornen am Montage (3. Dezebr.) begann gegen 10 Uhr Vormittags. Schon mehrere Stunden vorher drängten sich Massen von Zuhörern gegen die Thüre des Kriminalgerichs. Eine große Anzahl von Personen ward überdies heute in den für das Gericht abgegränzten Raum ausgenommen. Waldeck erschien zum letzten Male an der Seite des Ohm auf der Bank der Angeklagten. Ohm hatte seine , Frechheit verloren, er musterte weder die Anwesenden mit der früheren dreisten Stirn, noch benahm er sich dem Gericht gegenüber mit der schamlosen Zuversicht der ersten Tage des Prozesses. Vor Eröffnung der Verhandlungen überreichte einer der Geschwornen einen Brief, der ihm namenlos zugegangen und welcher in drohendem Tone Waldecks Verurtheilung fordert. Das Schreiben wird nach Gebühr, als wäre eS nicht empfangen worden, beseitigt, dann wendete sich der Staatsanwalt gegen Ohm mit der nachdrücklich eingeleiteten Frage: wer hat die falschen Briefe gemacht? Ohm entgegnete in heftiger Verwirrung, daß er sich über diese Haltung der Staatsanwaltschaft gegen ihn verwundere. Er wisse wohl, daß er ein elender Mensch sey, er sagt, daß er sein 24jähr!ges Leben mit einer Pistole beschließen würde, wenn ihm eine Waffe zu , Gebote stände, denn nur die Wahl „ob Fälscher, ob Hochver- räther" sey ihm gelassen. Er nennt selbst Waldeck „einen der edelsten Menschen," aber über die Entstehung der Briefe schweigt er dennoch.
Dann erfolgte die Rede des Staatsanwalts, Hrn. Meier, die sich nur um eine Rechtfertigung des eigenen Verfahrens bemüht. Er bezeichnet die Briefe, welche der Anklage gegen Waldeck zu Grunde liegen, als „ein Bubenstück" und beantragt das „Nichtschuldig" gegen ihn. Darauf geht der Staatsanwalt auf Ohm über. „Sie haben das Zeugniß Gödsche'S vernommen. Meine Herren! Wenn Sie dieses Zeugniß gehört haben, so werden Sie überzeugt seyn müssen, daß aus solchem Munde keine Wahrheit kömmt." Nachdem er auf Ohms Verhältniß zur N. Pr. Ztg. gekommen ist und schon auS der Art der Begründung folgern zu müssen glaubt, daß er aus einzelnen Worten, die er gehört, die Romane gesponnen, welche die N. Pr. Ztg. ihrem Publikum aufzutischen pflege, stellt er den Schlußantrag: auch über Ohm das Nicht
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schuldig auSzusprechen. „Was wir, nachdem Sie Ihr Verdikt gesprochen haben werden, als Vertreter des Gesetzes für unsere Pflicht halten, das werden wir gegen den Angeklagten Ohm und seine Complicen bei dem hohen Gerichtshof beantragen." Der Vertheidiger, Herr Wilbërg, ergriff dann für Ohm daS Wort, den er als das bloße Werkzeug einer Partei darstellt, die alle Mittel gegen die Demokratie in Bewegung setze. Auf ihr Anstiftcn habe Ohm gehandelt, früher geleugnet, dann Entdeckungen gemacht. Diese Entdeckungen seyen Erfindungen, wie er überhaupt nur die Schuld Anderer trage und keine bestimmte Person habe verderben wollen.
Hrn. Dorns Vertheidigungsrede für Waldeck hielt sich nach der Nat. Ztg. ganz auf der Höhe ihrer Aufgabe. Sie rechrfertigte den Angeklagten nicht blos gegen die von Gövsche und Ohm wider ihn gesponnenen Fälschungen, sondern sie suchte die ganze Partei und deren Bestrebungen, auch den ab- wesenven d'Ester gegen die wider sie erhobenen, Beschuldigungen in Schutz zu nehmen, indem sie mit einer Betrachtung über die politischen Prozesse der Gegenwart schließt. Unter allge, meiner Spannung erhebt sich darauf Waldeck: „Nur einige Worte, meine Herren Geschwornen ! Ich habe unschuldig die Leiden einer 7% Monate langen Haft erduldet. Daß eS mir vergönnt war, öffentlich meine Unschuld darzuthun, daS entschädigt mich für meine Leiden, und ich lege mit vollem Vertrauen den Spruch in die Hände meiner Mitbürger."
Der Staatsanwalt Hr. Sethe verweist zur Erwiderung auf einige Behauptungen Dorns auf die Ergebnisse der Voruntersuchung, nach denen der Richter nur seine Pflicht gethan habe. Nicht mehr, nicht weniger. Auch Hr. Dorn äußert sich noch einmal, worauf endlich der Vorsitzende einen ausführlichen Ueberblick über die Verhandlungen gibt', über den Begriff des Hochverraths, und über die Verpflichtung zur Anzeige von hochverräterischen Unternehmungen nur für den Fall, daß der Angeschuldigte eine „zuverlässige" Kenntniß davon gehabt. Auf die an die Geschwornen erfolgte Fragstellung, ziehen sie sich mit dem Gericht aus dem Saale zurück, aus dem auch die Angeklagten entfernt werden. Schon nach 10 Minuten sind alle Beamtete und Mitwirkende des juristischen Dramas wieder auf ihren Plätzen und einer der Geschwornen verkündet:
Auf meine Ehre und mein Gewissen, vor Gott und den Menschen bezeuge ich, der Spruch der Geschwornen ist: Nein, der Angeklagte Waldeck (Ohm) ist nicht schuldig. Die Stimmenzahl wurde nicht angegeben. Die bis dahin lautlose Menge brach hier in Beifall auS. Hier war eS, wo der Staatsanwalt sein Recht geltend machte, weil sich im Laufe der Verhandlung ein in der Anklage nicht vorgesehenes Verbrechen herausgestellt, daß nämlich Ohm wissentlich durch falsche Angaben dem Obertribunalralh Herrn Waldeck in einen Hochverrathöprozeß gebracht habe, und auf die Fortdauer von Ohms Verhaftung antrug. Nach kurzer Pause tritt der Gerichtshof wieder ein. Der Vorsitzende wendet sich an Herrn Walbeck, ihm seine Frei, heit anzukündigen, an Ohm, die Fortdauer der Haft, worauf letzterer ins Gefängniß zurückgeführt ward.
Die Genugthuung über diesen Abschluß deS Prozesses gab sich nicht sowohl in lauten als in stillen und herzlichen Zeichen kund. Aber die dichtgedrängten Zuschauermassen, die den Platz