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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

JIS 288. Mittwoch den 3. Dezember

18LS

Die Raff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzoqthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O fr. >Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» ^berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

I Uebersicht. ''Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Der Rechtsstreit des pensionirten Hofgerichtspräfidenten Raht gegen das Herzog!. Staatsministerium.

Deutschland. Wiesbaden (Die Geschwornen-Kandidaten). Weil­burg (Verurtheilung des Karl Wimpf und Genossen). Karlsruhe (Ergänzung der Kammer). Konstanz (Prozeß gegen die Eeeblâtter).

* Stuttgart (Eröffnung und erste Sitzung der verfassunggebenden h Versammlung). Berlin (Die Einsetzung der Zentralkommisston. Die 11 dem preußischen Bündnisse nicht beigetretenen Könige. Der Prozeß Wal- ^ deck. Hitzig s). Flensburg (Die ordnunghaltenden schwedischen st Truppen). Wien (Die Deutschen in Ungarn).

-Frankreich. Paris (Gewaltstreich der Franzosen auf den Sandwichinseln). Ü Belgien. Brüssel (Angriff auf die Eisenbahn).

ÜGroßbritannien. London (Entdeckungsreise nach dem Innern von Afrika).

Amtlicher Theil.

h Der Lehrer Schneider in St. Goarshausen ist zum ( Lehrer in Gemünden, Amts Usingen, und der Lehrer Todt von Gemünden zum Lehrer in St. Goarshausen ernannt worden.

[i Dem provisorischen Lehrvikar Ebertshäuser in Diene- e thal ist die dasige Lehrvikarstelle definitiv übertragen worden. ti___________________________ l '---- " Nichtamtlicher Theil. é Der Rechtsstreit -es penfionirtèn Hof- I gerichtspräfidenten Raht gegen das Her- j zogliche Staatsministerinm.

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k Wiesbaden, 3. Dez. In der Nr. 283 der Freien Zeitung i! Vom 28. v. M. zeigt der Herr Präsident Raht an, daß er ge­hört , sein in der Ueberschrift bezeichneter Prozeß sey gewon- * ^en, und ruft dankbar aus:Freude hat mir Gott gegeben!"

Wer wird dem alten Manne nicht gerne die Freude gön­nen, die ihm Gott gegeben? Wer wird einem Familienvater - nicht von Grund seines Herzens gönnen, wenn sich seine Pension um mehr, als Eintausend Gulden alljährlich mehrt? Bosheit oder Gefühllosigkeit könnte eS unseres Erachtens nur ti Uyn, wenn Freund oder Feind dem alten Manne diese Freude 1 I Vermehrung seiner Pension mißgönnen könnte oder wurde. Kaum hat jedoch Raht den Namen GotteS ausge­sprochen , so stellt er sich als Märtyrer der Freiheit dar und , behauptet in maßloser Überschätzung und totaler Verkennung

seiner Person, seine Pensionirung sey eine Folge der daS gute Recht des Volkes unter dem Schutte und Qualme verdeckenden Reaktion. Sodann hofft Herr Raht, daß auch die Redaktion der Nass. Allg. Zeitung, welche seiner Zeit so maßlose Aus­fälle über seine Rechtskenntnisse und seinen Charakter an die Ankündigung der Klage gegen das Ministerium angeknüpft und ihn mit üppiger Ungeduld kampflustig herausgefordert habe, auf sein Ersuchen als schuldige Genugthuung für ihn zur Verbreitung und zum Verständnisse des Urtheils mitwir­ken werde.

Von den drei Artikeln, die im Monate Juni letzthin über die Rechtsverwahrung des Herrn Raht in der Nass. Allg. Zeitung erschienen sind, haben wir den vom 24. Juni, in Nro. 151, in welchem sich in der ersten Zeile des letzten Ab­satzes der Druckfehlernicht nur" stattnicht auch" befindet, geschrieben. Wir halten das Ansinnen des Herrn Raht für vollkommen begründet und haben unS bereits um eine Abschrift des in seiner gedachten Rechtssache angezogcnen Urtheils be­müht, und werden solches mit den Entscheidungsgründen, wenn unS die geehrte Redaktion der Nass. Allg. Zeitung Platz dafür vergönnt, darin nicht nur mittheilen, sondern auch einer gewis­senhaften Kritik unterziehen. Sollte es uns jedoch nicht ge­lingen, in den Besitz des Erkenntnisses mit den Entscheidungs­gründen zu gelangen, so werden letztere wohl (das Urtheil selber ist bereits schon mitgetheilt) in einem der nächsten Blät­ter der Freien Zeitung, in welcher der Rechtsstreit des Herr« Raht (wahrscheinlich von ihm selber) dermalen ausführlich besprochen wird, abgedruckt und wirv uns auf diese Weise Ge­legenheit gegeben werden, in den Besitz derselben zu gelangen. Freuen soll es uns, wenn wir darin über das in unserem ge­dachten Artikel beregte, bis jetzt unerhörte interdictum uti possidetis, zum Behufe des Schutzes auf dem Dillenburger Hofgerichtsprästdentensessel, nähere Auskunft finden werden.

Ausfallen muß es uns jedoch, wie ein Mann, der so lange Jahre Richter war, von seinem gewonnenen Prozesse sprechen kann, da solcher jetzt noch zwei Instanzen zu passiren hat und Herr Raht eS ja selber gar zu gut weiß, wie oft die amtlichen Erkenntnisse von dem Hofgerichte und die deS HofgerichteS von dem Oberappellationsgerichte umgewurzelt werden.

Wenn wir auch nie der bekannten berüchtigten Theorie * daß Jeder für schlecht angesehen werde, bis er das Gegen­theil bewiesen," gehuldigt haben, und auch in unseren alten Tagen dem Grundsätze,daß wir Jeden vorerst als einen Guten ansehen," bis zum Grabe treu bleiben wollen, so haben wir doch daS in uns aufgestiegene Gefühl nicht ganz unter­drücken können, Herr Raht stoße schon bei dem erstinstanzlichen Erkenntnisse in die Lärmtrompetc, um sich einstweilen den Ge­schwornen, welche demnächst über den Idsteiner Landeskongreß zu Gericht sitzen werden, als Märtyrer der Volksfreiheit zu empfehlen. Sollten wir uns getäuscht haben, so thun wir schon im voraus Abbitte.