Nassauische
Allgemeine Zeitung.
«M 279» Samstag den 24. November 1849.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogtkums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der èandgraffchast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Berwaltungsgebietes 8 fl. 1O kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelleu- bergaschen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die gegenwärtige Lage Deutschlands.
Deutschland. Eltville (Verhaftung und Flucht. Jugendliche Rohheiten).— Hachenburg (Schützengesellschaft. Polizei. Oeffentliche Sicherheit. Eisenindustrie. Eisenbahnprojekt). — Frankfurt (Musterhafte Ordnung in der „konstituirenden Versammlung"). — Münster (Aeußerung des Prinzen von Preußen). — Magdeburg (Militärischer Styl). — Berlin (Die Zivilehe. Witzwort). — Wien (Die Schanz- arbeit-Strästinge).
Frankreich. Paris (Vermischtes).
Großbritannien. London (Brand).
Moldau und Wallachei. Jassy (Salbung des Fürsten).
Die gegenwärtige Lage Deutschlands.
Zur Orient irung.
I.
Die deutschen Angelegenheiten haben in diesem Augenblicke eine Gestalt angenommen, welche die Stellung der einzelnen Regierungen zu der Verfassungssrage deutlicher als bisher erkennen läßt. Es sind aus der großen diplomatischen Konfussion, worin die Vereinbarung der Bundesregierungen verlaufen ist, einige feste Punkte hervorgetreten, von welchen der weitere Fortgang der Dinge ausgehen muß. Die beiden Angelpunkte für die künftige Entwickelung der deutschen Verfassung sind mit der Bestellung der österreichisch-preußischen Bundeskommission in Frankfurt und mit dem nun in der Thal vom Verwaltungsrath beschlossenen Ausschreiben der W ah len für d e n R eich s- tag gegeben. Als ein drittes vor der Hand feststehendes Ergebniß ist die definitive Weigerung Bayerns und Würtembergs gegen die Betheiligung an dem preußischen Bünvniß und die dadurch herbeigeführte Lossagung der hannoverschen und sächsischen Rexcherung von dem mit Preußen vereinbarten VerfassungS- entwurf zu betrachten* Es wird manchen unserer Leser, glauben wir, ein Dienst damit geschehen, wenn wir nach diesem allgemeinen Umrisse die gegenwärtige Stellung der einzelnen Regierungen zum deutschen Verfassungswerke näher bezeichnen.
Oesterreich hat mit der Einsetzung des Interims seine Stellung zu den deutschen Angelegenheiten genommen. Die Uebereinkunft mit Preußen vom 30. Septbr. schließt die ausdrückliche Anerkennung der Bundesversassung von 1815 in sich, welche nur, anstatt der durch das Gesetz vom 28. Juni außer Wirksamkeit gesetzten BundeSversammluung in der provisorischen Bundeskommifsion ein neues, wenn auch immerhin beschränktes Zentralorgan erhalten hat. Oesterreich gründet auf die dadurch geschehene Bekräftigung der Verfassung des Staatenbundes i"ne Einsprache gegen den Bundesstaat. In einer noch nicht vollständig bekannt gewordenen an Preußen gerichteten Note nimmt Oesterreich ausdrücklich die R e ch t s b e st ä n b ig ke i t auch der organischen Bundesgesetze in Anspruch, re< leri'trt also der Kompetenz der Bundeskommission den größten Theil der Angelegenheiten, deren Ordnung von Preußen dem ■
zu gründenden Bundesstaate vorbehalten ist. Zugleich hat Oesterreich auch seinerseits Protest gegen die Berufung deS Reichstages eingelegt und ausdrücklich die Proteste von Sachsen und Hannover gebilligt. Dagegen gehören positive und bestimmt ausgesprochene Vorschläge Oesterreichs über die definitive Gestaltung der Verfassung Deutschlands bekanntlich noch immer zu den Dingen, welche nicht da sind.
Preußens Politik wird, ihrer doppelten Richtung nach, durch ihre offizielle Ueberschrift bezeichnet. Die preußische Regierung will den „Bund im Bunde" und befindet sich bei diesem Streben in vollständiger Uebereinstimmung mit beiden Kammern. Wir brauchen, indem wir den preußischen Gedanken, welcher in seiner gegenwärtigen Gestalt ganz eigentlich der Gedanke des Herrn von Radowitz zu nennen ist, nur kurz an Bekanntes und oft Wiederholtes zu mahnen. Preußen betrachtet den deutschen Bund, die Bundesverfassung von 1815 als zu Recht bestehend; als interimistisches Organ dieses Bundes gilt auch ihm (zunächst bis zum 1. Mai 1850) die Bundeskommission. Als das Definitivum will Preußen den Bundesstaat nach dem Verfassungsentwurf vom 26. Mai: Als Glieder dieses Bundesstaats sollten, nach dem bekannten Ausdruck in der an die deutschen Regierungen erlassenen Einladung der preußischen, sächsischen und hannoverschen Regierung, diejenigen Staaten des bisherigen deutschen Bundes gelten, welche die Reichsverfassung anerkannt hätten, während denjenigen Regierungen gegenüber, welche sich zu diesem Anschluß nicht veranlaßt fänden, die auS den Verträgen von 1815 fließenden Rechte und Pflichten unverändert forlbestünden. Konnte Preußen, als es mit diesem Plane hervortrat, mit ziemlicher Sicherheit auf den Beitritt sämmtlicher deutscher Staaten, vielleicht mit der einstweiligen Ausnahme Bayerns zählen, so fand es sich bald zu der Erklärung veranlaßt, die preußische Regierung werde auch „mit vielen oder wenigen Staaten" den eingeschlagenen Weg fortgehen. Wie seitdem die Dinge gegangen sind, wird der letzte Fall der wahrscheinlich eintrelende seyn. Dadurch wird nicht nur die Ausdehnung des Bundes, staates, sondern auch die Thätigkeit desselben nach. verschiedenen Richtungen hin beschränkt werden. Eine noch mehr beengende Schranke erblicken wir indeß auch heute noch in der, seit dem Abschluß des Interims cingetretencn Kräftigung der alten Bundesinstitutionen. Nach dem ursprünglichen preußischen Plane sollte, das Festhalten an dem „weiteren Bunde" im Grunde nur zur bequemeren Verständigung mit Oesterreich und zur Abwehr der etwaigen Einsprüche fremder Mächte dienen. Wie heute die Sachen stehen, ist die Furcht begründet, daß der weitere Bund dem engeren den Boden entziehen und ihn zu einem Schattenbilde machen könnte. Hier liegt die Lebensgefahr für den Bundesstaat. Die alten und die neuen Bundesinstitutionen neben einander können in Wahrheit nicht bestehen. Ein Staat kann eben nur eine Verfassung haben. Dieses Entweder-Oder ist der Wendepunkt, bis an welchen Deutschland in diesem Augenblick gekommen ist.
Die kleineren Staaten theilen sich in drei Gruppen. Die größere Mehrzahl hat sich, wenn auch aus sehr verschiedenen .Rücksichten und unter verschiedenen Vorbehalten, dem Bündniß vom 26. Mai angcschloffen. Ab gelehnt ist der