Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^‘ 275» Dienstag den 20 November 1849.
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Uebersicht.
Haben es die Demokraten mit der Durchführung der end- giltig beschlossenen Reichsverfassung ehrlich gemeint?
Deutschland. Wiesbaden (Einbruch). — Frankfurt (Der Ben- tink'sche Prozeß). — Darmstadt (Günstiges Resultat der vereinigten süddeutschen Gewerbehallen). — Karlsruhe (Korpsbefehl). — Rastatt (Aus den Kasematten). — Berlin (Der Prozeß gegen Waldeck und Ohm. Offizielle Bestätigung der Ernennung der HH. v. Radowitz und Bötticher zur BundeSkvmmisffon. Die zweite Kammer). — Wien (Die Ber- urtheilungen).
Italien. Rom (Der Papst).
Rußland. Bon der polnischen Gränze (Die aus Ungarn Heim- 'kehrenden Truppen).
Sprechsaal für Stadt und Land.
V Haben es die Demokraten mit der Durchführung der endgiltig beschlossenen Neichsverfafsung ehrlich gemeint?
Quid enim per Los dies inausum inte- meratumve vobis ? Quod nomen buic ecetui dabo? Tacit. annal.
Wiesbaden, 18. Nov. Die von der deutschen verfassunggebenden Nationalversammlung beschlossene und am 28. März d. IS. verkündigte Reichsverfassung enthält außer vielem für jede StaatSform ganz Vortrefflichem auch manche durch den leidigen Transakt der Rechten mit der Linken paktirte Bestimmungen, bei welchen eine lebensfähige Monarchie ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Wir zählen dazu hauptsächlich daS Wahlgesetz und das suspensive Veto.
Ueber beide haben wir uns in diesen Blättern bereits im Monate April und Mai bei verschiedenen Gelegenheiten ausgesprochen, und die Gründe angegeben, warum die endgiltig beschlossene Reichsverfassung für die konstitutionelle Monarchie untauglich sey. Als wir später die Rede Heinrichs v. Gagern, welche solcher am 17. v. MtS. zu Bremen gehalten hat, lasen, hat cs unS angenehm berührt, daß dieser große Mann eben- wohl das suspensive Veto und daS Wahlgesetz für eine unglückliche Errungenschaft hält, und unter den Gründen aufzählt , die den König Friedrich Wilhelm IV. bestimmt haben könnten, die ihm angebotene Kaiserkrone auSzuschlagen. Wir sind, wie gleich anfangs, noch fortwährend der Meinung, daß Ee. Maj. der König von Preußen den Dank der deutschen Nation verdient, weil er die ihm angebotene Kaiserkrone nicht angenommen, vielmehr im Interesse des KonstitutionalismuS und zum Wohle und zum Glücke von ganz Deutschland abgelehnt hat.
Wenn jedoch abgesehen von dem suspensiven Veto schon ganz allein laS in der Reichsverfassung zugestandene allgemeine Stimmrecht (vot universel), von welchem Dr. Rauter, Dekan an der Rechtsfakultät zu Straßburg kürzlich m t Recht behauptete: „daß er in Frankreich ans einer monarchisch-ari
stokratischen Demokratie eine demokratische Republik geschaffen habe," die konstitutionelle Monarchie in ganz kurzer Zeit zu Grunde richten und zur Republik führen muß *); so könnten wir eS in der That nicht begreifen, wie die äußerste Linke in der deutschen Nationalversammlung und in den deutschen Stände-Kammern eS mit der Durchführung der Reichsverfassung, die nothwendig die Brücke zur Republik war, nicht hätte ehrlich meinen müssen, wenn nur die allmähliche Einführung der Republik und einer der Vernunft und den Ergebnissen der Erfahrung in der Geschichte aller Völker entsprechenden Republik ihr Endzweck gewesen wäre **).
Betrachten wir jedoch genauer und tiefer die Geschichte der Aufstände in Dresden, Breslau, Elberfeld, Düsseldorf ic. und die Geschichte der schmählichen Revolution in Baden und Rheinbaiern; so sehen wir, daß es den Rädelsführern nicht um die angebliche Durchführung der endgiltig beschlossenen Reichsverfassung, sondern um den Umsturz aller bestehenden Verhältnisse, um die Aufpflanzung der rothen Fahne auf deutschem Boden zu thun war, und daß die rothen Fäden sich nicht in Deutschland verlaufen, sondern mit dem Gespinnste der rothen Sozialisten in Frankreich verknüpft sind.
Daß es die Führer***) der Demokraten mit der Durchführung der Rcichsverf>.ssung nicht ehrlich gemeint haben, geht auch auS dem Anklageakt des Ober-StaatSanwalteS beim königlichen AppellationSgerichte zu Berlin, des bekannten Sethe, gegen den Handlungsdiener Joseph Ohm und den Obenri- bunalrakh Dr. Waldeck hervor. Wir theilen aus solchem, wie er heute in mehreren preußischen Zeitungen erschienen ist, alS Beleg für unsere Behauptung nur folgende Stellen mit.
Nach Auflösung der zweiten Kammer am 27. April stieg die Aufregung wieder aufs Höchste, nicht bloß hier, sondern in einem großen Theile von Deutschland. Als Vorwand der Bewegungen wurde das Streben geltend gemacht, die in der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. beschlossene Reichsverfassung zur Ausführung zu dringen. Es mag zum Beleg dieser Behauptung ein Schreiben erwähnt werden, wel- cheS der Abgeordnete zur zweiten Kammer Graf Alfred Görtz von seinem Bruder, dem Grafen Adolph Görtz, erhalten hat. In diesem Schreiben, datirt von Braunschweig vom 29.Aprile., heißt cs: „Dieses Kaiserreich wäre der sicherste Durch - und Uebergang zu einer großartigen, konsolidirten Republik. Denn
*) Der berühmte Germanist Reyscher in Tübingen, welcher übrigens auch der Anficht ist, daß die republikanische Parthei die Durchführung der Reichsverfassung nur als „gesetzlichen Schein" benutzt hade, stellt in dem letzten Hefte seiner, BeselerS und Wilda'S Zeitschrift für deutsches Rechl, Seite 473 fg. die Behauptung auf, daß von einer künftigen Revision auf verfassungsmäßigem Wege eine Läuterung der ReichSver- faffunq Hütte erzielt werden können. Wir glauben, daß ein Gesetz, welches in feinen Fundamentalfätzen nichts taugt, im Wege der Läuterung nicht brauchbar gemacht werden kann. ' Der Verf.
**) Daß die Republik in Deutschland nie und nimmer zur Lebensfähigkeit gelangen und selbst in Frankreich von keiner Dauer seyn wird, haben wir in diesem Blatte bereits im abgewichenen Frühjahre ausgefuhrt.
Der Verf.
♦**) Wir sagen die Führer. Daß unter den Kämpfern für die Durchführung der endgiltig beschlossenen Reichsverfassung mancher verführte und bethörte junge Mann war, der im Glauben stand, für etwas Edle zu streiten, daS wird wohl kein Unbefangener in Abrede stellen wollen
' und können. Der Verf.