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Nassauische

Allgemeine Zeitung

Samstag den 17. November

18419

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des. Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Dhurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellen- tergZchen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Kleiner Beitrag zum f. g. Recht der Revolution.

Deutschland. Idstein (Raubanfall. Demokratische Feste). Ka m- berg (Ein radikaler Schullehrer. Die Kreisamtsstadt Idstein). Vom Rhein (Offene Fehde zwischen der katholischen Geistlichkeit und der Staatsbehörde). Köthen (Auflösung des Landtages). Berlin (Die österreichische Zolleinigung. Oesterreichische Maßregel in Bezug auf bi« orientalischen Briefe. Venedey ausgewiesen. Anstände beim Zusam­mentreten der BundeSkommisston). Wien (Der Kaiser).

Schweiz. Zürich (Anâgewiesene Flüchtlinge).

Frankreich. Paris (Der Urtheilsspruch des Versailler Gerichtshofes). Großbritannien. London (Schiffe für die deutsche Flotte).

Sprechsaal für Stadt und Land.

F.

*** Kleiner Beitrag jum f. g. Recht der Revolution.

L

Wiesbaden, 16. Nov. AlS der frühere AmtSakzessist und dermalige Redakteur der Freien Zeitung Hr. Julius Opper- mann wegen Aufforderung zu hochverrätherischen Handlungen vor den Assisen stand, hat er sich in seiner Vertheidigungsrede am 23. v. Mts. auch auf daS sogenannte Recht der Revolution berufen, und als Beleg dafür auch den Artikel 66 der franzö­sischen Charte auS dem Jahre 1830 allegirt.

Dieser Artikel lautet also:

La présente charte et tous les droits quelle consacre, demeurent confiés au patriotisme et au courage des gardes nationales et de tous les citoyens francais.*)

Was wir von dem sogenannten Rechte der Revolution halten, daS haben wir mit wenigen Worten in der Note 8 unseres Berichtes in der Nro. 258, zweite Ausgabe dieser Blätter ausgesprochen.

Den Lesern dieser Zeitung dürste eS jedoch von Interesse seyn, zu erfahren , was zwei der angesehensten Juristen in der Republik Frankreich von dem sogenannten Rechte der Revolu­tion halten. In der 23. Sitzung des Nationalgerichtshofes zu Versailles am 10. l. M. hat sich auch der Advokat Michel aus BourgeS zum Schutze der Angeklagten auf das Recht der Revolution berufen und gesagt:ich fuße auf Artikel 110 des Grundgesetzes."**)

Der Präsident deS Gerichtshofes bedeutete darauf den Advokat Michel:

Defensor, ich werde Ihnen auf diesem Boden daS Wort versagen müssen. Die Berechtigung der Insurrektion ist in einem zivilisirten Staate nicht zulässig."

*) Gegenwärtige Charte und alle Rechte, welche sie heiligt, bleiben dem Patriotismus und dem Muthe der Nationalgarden und allen franzöfi- schen Bürger» anvertraut.

**) Der Artikel 110 der Konstitution der französischen Republik vom 4. Nov. 1848 lautet also: LAssemblée nationale confle le dépöt de la présente Constitution et des droits quelle consacre â la garde et au patriotisme de tous les Franfais. (Die Aufbewahrung gegenwär- tiger BerfaffungSurkuude unt> der von ihr geweihten Rechte wird von der Nationalversammlung dem Patriotismus aller Franzosen anvertraut.)

Nachdem Advokat Michel das ungeschmälerte Vertheidi- gungSrecht in Anspruch genommen hatte, erhob sich bei Generaladvokat Royer und Iprach über das Recht der Revolu­tion Folgendes:

Das Jnsurreklionsrecht steht nirgends geschrieben, als in der Verfassung von 1793, und ist nicht in unser Grundgesetz überge­gangen, weil dasselbe nicht den Keim zu einer Brandfackel in sich tragen sollte. Eingeschrieben aber in der Einleitung unsers Grundgesetzes stehen drei Worte, welche drei ewige, unver­gängliche Prinzipien darstellen:Familie, Eigenthum, öffent­liche Ordnung ; " mit diesen Prinzipien würde das Jnsurrek« tionsrecht im grellsten Widerspruch stehen, und deßhalb wurde es ausgeschlossen. Achtung vor dem sittlichen und geschriebenen Gesetz, Beschränkung der individuellen Freiheit zum Schutz der Freiheit Aller und der öffentlichen Sicherheit: das ist eS, waS das Grundgesetz heischt und vorschreibt. Art 110, auf welchem man zu fußen vermeint, ruft feierlich alle Bürger zur Vertheidigung desselben auf; das gibt indeß noch keiner Minorität das Recht, unter dem Vorwande falscher Interpre­tation sich gegen die Majorität aufzulehnen. Meinungen find frei, aber dem Majoritätsbeschlusse müsse sie sich unterwerfen."

Deutschland.

^* Idstein, 13. Novbr. Vor einigen Tagen wurde der nach Hau>e reitende Knecht eines wohlhabenden Oekonomen von Walsdorf des Abends um 6 Uhr auf dem Wege zwischen Oberseelbach und Niedernhausen von zwei Männern angefallen, deren Einer mit einer weißen Turnjacke, der Andere mit einem

blauen Kittel und Beide mit Heckerhülen bekleidet waren. Der ! Erstere setzte dem Knecht eine Flinte auf die Brust, Letzterer fielchem Pferde in die Zügel, welches jedoch, von seinem Reiter angetrieben, beide Gauner zur Seile warf. Der Verdacht we­gen dieses Raubanfalls lastet auf zwei Theilnehmern an dem Freischaarenzuge, welche auf die angegebene Weise ihre Be­mühungen zur Durchführung der Reichsverfassung fortsetzen.

In einer der letzten Nächte ist bei einem hiesigen vermö­genden Israeliten ein Einbruch verübt , und dabei eine be­trächtliche Summe Geldes entwendet worden.

Ueber die dahier stattgehable Rghert-Blum-Feier, die dem FreiewZeitungs-Redakteur Oppermann bei seinen dahier gege, denen Gastrollen dargebrachten Huldigungen, das gesetzwidrige Ausrücken eines Theils der hiesigen Bürgerwehr rc. durch welche Demonstrationen sämmtlich v^n Tag zu Tag mehr der Beweis geführt wird, daß man zum Sitze einer Anstalt für Bildung der Volkslehrer keinen besseren Ort im Lande wählen könne, als Idstein nächstens vielleicht ein Mehreres!

Q Kamberg, 14. November. Ein Artikel in derFreien Zeitung" über die Untersuchung gegen den Lehrer R. in unserm Kamberg ist für uns da wir die Sache und Personen etwas näher kennen, recht interessant. Der Verfasser desselben läßt nämlich darin unsere Einfältigen gescheit und unsere Gescheiten einfältig reden. Ueber bas Resultat der Untersuchung haben