Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^ 272. Freitag den 16» November 18LS

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschsn Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellelt- hcrg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zur deutschen Frage.

Deutschland. Frankfurt (Die neue Verfassung). Darmstadt (Widerlegung). Berlin (Ueberstanhene Ministerkrise. Verständigungs- kommisfionen). Wien (Ein neuer Heiliger. Die orientalische Pest).

Frankreich. ChalonS (Bcttlerwanderungen). Paris (Der Prozeß der Juniangeklagten).

Rußland. Von der polnischen Gränze (Untersuchung gegen

Mädchen wegen demagogischer Umtriebe).

Zur deutschen Frage.

' Vom VerwaltungSrath wird, sobald die Wahlen zum Reichstag ausgeschrieben seyn werden, eine Ansprache an das Volk Preußens und der verbündeten deut­schen Staaten in Bezug auf diese folgenreichen Wahlen erlassen werden. . In dieser Ansprache wird auf die Bedeut- samkeit der vorzunehmenden Wahlen mit eindringlichen Worten aufmerksam gemacht werden, da von dem Ergebniß derselben der dauernde Bestand und die Lebensfähigkeit des zu gründen­den Bundesstaates abhänge. Sey der Kern für die auf diesem Wege anzubahnende nationale Entwickelung Deutschlands kein gesunder, so könne die Zukunft des Bundesstaates nicht als gesichert und gewährleistet erachtet werden. Die betreffenden Regierungen hätten daS Ihrige gethan, in der Hand des Vol­kes liege eS nun, das große Werk durch Besonnenheit und Mäßigung zur Vollendung zu führen.

' Die mehrerwähnte Hann oversche Note vom 1. N o v., welche von dem hannoverschen Geschäftsträger zu Berlin dem preußischen Ministerium des Auswärtigen zur Beförderung an den Vorsitzenden des Verwaltungsrathes überreicht ist, enthält die Erklärung der hannoverschen Regierung auf die Abände­rungsvorschläge der preußischen Regierung zum Verfassungsentwurf vom 26. Mai. Diese preußi- schen Abänderungsvorschläge, die sich meist auf Modifikationen der Benennungen beziehen (Verein für Reich u. s. w.), sind allerdings der Art, daß eS Hannover nicht schwer wird, daS Unpassende und selbst Abgeschmackte derselben in scharfer Be­leuchtung aufzudecken. Hannover thut, indem es sich gegen dieselben auSspricht', nur dasselbe, was auch dem Vernehmen nach die übrigen Bevollmächtigten der deutschen Staaten beim Derwaltungsrathe gethan haben. Es versteht sich von selbst, daß Hannover diese Gelegenheit wahrnimmt, um noch einmal seme Protestation gegen die Berufung deS Reichstags und überhaupt den engern Bund im Bunde zu wiederholen. Die Verwirklichung des Bundesstaates wird nach wie vor von dem Beitritt aller übrigen deutschen Staaten und der Ein­willigung Oesterreichs abhängig gemacht. Gar zu lächerlich aber ist es, wenn Hannover in dieser Note aus Besorgniß für die ungeschwächte Erhaltung des preußischen StaateS sich ge­gen die preußische Vorlage erklärt. Diese bundesstaatliche Einigung, heißt eS, lassekaum" einen andern AuSgang als

I

möglich erscheinen, als ein Aufgehen der kleineren Staaten in Preußen, oder eine Auflösung veS preußischenStaatS selbst durch das mit dem gleichartigen Stoffe in Preußen ver­einigte demokratische Element auS jenen Staaten..

Ein Ausgang der ersten Art würbe, wenn'er der wahr­scheinlichere wäre, für Preußen selbst nur dann nicht verderb­lich werden, sofern der preußische StaatSkörper den Zuwachs neuer Glieder mit theilweife tief erkrankten Säften zu überwinden vermöchte.

Ein Ausgang der zweiten Art ist der Z ielp unkt einer Partei, welche in einer Auflösung der preußischen Monarchie in ihre einzelnen Bestandtheile daS Mittel zur Verwirklichung eines deutschen Einheitsstaates er­blickt. DaS Bestreben dieser Partei ist dahin gerichtet, über den Eintritt eines AuSganges der zuerst erwähnten Art zu beruhigen, durch Verkündung eines zuversichtlichen Vertrauens zu dem wahrscheinlichen Eintreten des entgegengesetzten AuS- gangeS. Dieser Partei ist die übereilte Einberufung eines Reichstages aus den Staaten, welche dem Bündnisse vom 26. Mai angehören, der Weg zu jenem Ziele.

Aber die königl. hannoverische Regierung kann sich dem Gedanken eines solchen Ausgangs nicht ohne die ernsteste Sorge überlassen, weil Hannover in der völlig üngeschwächten Erhaltung der preußischen Monarchie die unerläßliche Bedin­gung für die Erhaltung Deutschlands erkennt.

Preußen kann des Vorzugs der Vorstandschaft im engern Bundesstaat.e nicht theilhaftig werden, ohne die kaum errungene Wiederbcfestigung der eigenen staatlichen Verhältnisse aufS Neue von einem Reichstage bedroht zu sehen, dem Preußen nichts entgegen zu setzen hätte, als eine durch die legislative Gewalt des Fürsten-KollegiumS gelähmte Erekutive des -Vor­standes. Welche von jenen Möglichkeiten sich aber auch ver­wirklichen möge, mit der Einigung Deutschlands bleibt eine wie die andere unvereinbar."

Auf die Besprechung der Abänderungsvorschläge im Ein­zelnen können wir bei einer anderen Gelegenheit eingehen. Wichtiger sind die Andeutungen über das, waS denn nun Han, nover will; diese finden sich in den folgenden Schlußsätzen ausgesprochen:

Muß also von Seiten der königl. hannover'schen Regie, rung hinsichtlich der von dem königl. preußischen Hrn. Bevoll­mächtigten im VerwaltungSrathe vorgelegten Abänderungs­vorschläge für den VerfaffungSknlwurf eine ablehnende Erklä­rung abgegeben werden, und kann die Bildung deS engern Bundesstaates als in den Zwecken deS Bündnisses vom 26. Mai liegend nicht angenommen werden, so bleibt der hanno­ver'schen Regierung nur noch übrig, der königl. preußischen und den übrigen verbündeten Regierungen gegenüber sich dar, über auszusprechen, welche Schritte sie zur Errei­chung des gemeinschaftlichen Zieles einer defini­tiven Gestaltung des deut schen Verfassung Sw er, kes vom Standpunkte des Vertrags vom 26. Mai d. I. auS für nothwendig hält.

Diese bestehen darin, daß man einfach an dem der Nation vorgelegten Verfassungsentwurf für ganz Deutschland festhält in der Form, wie ihn Preußen bei Abschluß deS Bündnisses