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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^ 269» Dienstag den 13 November 18419»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Lanvgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fL 1O fr. Znferate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- ^erg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

In Sachen der Gefion.

Deutschland. Vom Scharfen stein (Einbruch in die Irrenanstalt Eichberg. Die Weinernte). Mainz (Asstsen). Darmstadt (Die Wahlen zur zweiten Kammer). Köln (Aufregende Gerüchte). Aus Baden (Die Neubildung des badischen Heeres). Aus dem Badischen (DieKammer). Braunschweig (Hoffmann v. Fallers­leben). Berlin (Minister Rother f. Thätigkeit im Kriegsministerium. Rüstung zur See. Die Verhältnisse in Schleswig-Holstein). Wien (Eigenthümliche Preß-Verfügung. Schönhals und Kübeck. Nene Gesetzes- crlaffe. Die ungarischen Flüchlinge).

Dänemark. Kopenhagen (Reichstag).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Großbritannien. London (Prorogirung des Parlaments. Kapitain Franklin).

Amtlicher Theil.

Dem Hauptsteueramts-Assistenten Hermanni zu Biebrich ist die Zollinipektion zu Rüdesheim übertragen worden.

Nichtamtlicher Theil.

In Sachen der Gefion.

DerPreußische Staatsanzeiger" enthält folgendes: Die FrankfurterOberpostamts-Zeitung,, vom 5. d. Mts. enthält eine offenbar aus amtlichen Quellen geflossene Mittheilung über die der dänischen Marine am 5. April d. I. abgenommene FregatteGefion".

Zur Würdigung derselben möge folgendes dienen:

Der in der Nacht vom 27. zum 28. Sept, gemachte Ver­such, die Fregatte nach Kiel zu entführen, und in die Hände der dortigen Statthalterschaft, ohne einige Garantie für die deutschen Regierungen zu bringen, wird auf das Motiv be­gründet, daß

mehrseits Befürchtungen laut geworden, daß, wenn auch nach den wiederholten Erklärungen der Organe der königl. preußischen Regierung kein geheimer Artikel, die Ausliefe­rung der FregatteGefion" an Dänemark stipulirend, der Berliner Waffenstillstanvsurkunde vom 11. Juli beigefügt sey, dennoch Vorbehalte oder Unterhandlungen möglicherweise dahin führen könnten, daß eine Ueberlieferung an daS selbst­ständige Schleswig statlfände, und somit jenes nunmehr deutsche Kriegsschiff indirekt wieder der dänischen Seemacht anheimfiele.

Daß dergleichen Insinuationen, welche der fragliche Artikel

selbst alshoffentlich ganz und gar ungegründete Gerüchte" bezeichnet, nur mit der größten Entschiedenheit zurückgewiesen, und kaum mit völliger Unwissenheit und llrtheillosigkeit ihrer Erfinder entschuldigt werden, sondern nur aus bösem Willen hervorgegangen seyn können, bedarf für den, der die Lage der Dinge und die völkerrechtlichen Verhältnisse kennt, keine Be­merkung.

Ebenso wenig wird es irgend einem Unbefangenen zweifel­haft seyn, daß Preußen diese Wegführung nicht zugeben könnte. DieGefion" ist nach Kriegsrecht Eigenthum des deutschen Bundes geworden, und allein die Gesammtheit der Regierungen desselben hat Ansprüche auf die Kriegsbeute. Seitdem Preußen die Führung der dänischen Angelegenheit übernommen, und während seine Truppen den südlichen Theil von Schleswig und den Eckernförder Hafen besetzt halten, ist es den übrigen deutschen Regierungen für die Erhaltung der Fregatte verant­wortlich , und kann daher weder dem jetzigen Frankfurter Mi­nisterium noch der Statthalterschaft eine Verfügung über die­selbe zugestehen, um so weniger, da es nur zu offenbar ist, daß keine von beiden dieselbe zu schützen irgendwie im Stande wäre. Der Versuch einer Wegführung des Schiffs, ohne Mit­wirkung und Schutz der preußischen Regixnâ«. .unter einer von Dänemark nicht anerkannten Flagge, und in einen hol­steinischen Hafen, würde schwerlich etwas anderes zur Folge haben, als eine Wegnahme derselben durch die Dänen, welche Preußen, wenn eS jene Wegführung, ohne dabei betheiligt gu seyn, zugelassen oder ignorirt, kaum zu einer Reklamation be­rechtigt hätte.

Das Verfahren der Militärbehörden hat demnach die voll­ständigste Billigung seitens der k. Regierung finden müssen.

Die neueste Instruktion endlich an den Kommandirenden der Fregatte, Lieutenant Poppe, unter dem 28. v. M. gerichtet und dahin lautend, das Schiff eher in die Luft zu sprengen oder zu verbrennen, als es in die Hände preußischer Streit­kräfte gelangen zu lassen, wird durch folgende amtliche Mit­theilung desBevollmächtigten für die schleswig-holsteinische Statthalterschaft" motivirt:

Eben empfangenem Auftrage zufolge, habe ich die Ehre, an die hohen ReichSministerien der auswärtigen Angelegen­heiten und der Marine in Betreff der FregatteEckernförde" nachstehende ergebene Mittheilung zu richten:

Von einem glaubwürdigen Mann in Flensburg wird von dort am 20. d. Mts. an meine Regierung folgendes ge­schrieben:

AuS einer, wie ich nicht zweifeln darf, vollkommen siche­ren Quelle erfahre ich, daß der Admiral Steen-Bille, welcher sich gegenwärtig hier befindet, mit dem Obersten HodgeS über den Plan, dieGefion" zu entführen, in der Weise einig geworden, daß dieselbe nach einem Platze gebracht werde, wie Arroesund oder Alsen, unter dem Vorwand, sie dort sicherer zu überwintern. ES ist nicht der geringste Zweifel, daß der Weg von Arroesund noch Kopenhagen dann für dieGefion" ein sehr kurzer seyn werde."

Auf solche, in eine amtliche Mittheilung öbergegangenS Gerüchte hin, ist eine Instruktion erlassen, welche zu charakteri« siren nicht nöthig ist.