Nassauische
Allgemeine Zeitung.
â 268. Sonntag den 11» November
18^9»
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßberzogtbumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes S fl. 10 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen, berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen der Hofge- richtsbczirke Wiesbaden und Dillenburg im ersten Ouartal von 1850.
Nichtamtlich er Theil.
Die Flüchtlinge in Widdin.
Deutschland. Wiesbaden (Die neue GenSdarmerie. Der Todestag Robert Blums). — Amt Marienberg (Die bevorstehende Wahl).— Darmstadt (Der Eisenbahn - Prozeß). — Köln (Zusammentreffen Gagern« mit dem ReichSverweser). — Karlsruhe (Der Erzeß der Soldaten). — Münster (Temme). — Meiningen (Eröffnung des Landtags). — Hannover (Th. Althaus). — Berlin (Eigenthümliche Handhabung der Preßfreiheit. Die Gesion). — Wien (Feierlicher Empfang der kaiserlichen Familie im Theater. Verordnung wegen der Ausschriften an den Kaufläden in Pesth. Die filberne Hochzeit).
Frankreich. Paris (Vermischtes).
Amtlicher Theil.
Verfügung,
betreffend die ordentlichen Asfisen der Hosgerichtsbezirke Wiesbaden und Dillenburg im ersten Quartal von 1850.
Der Präsident des Herzoglich Nassauischen CassationShofes verfügt hierdurch in Gemäßheit der 88. 7, 8 und 11 deS Gesetzes vom 14. April I. I., die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten betreffend: daß die ordentlichen Assisen des ersten Quartals deS Jahres 1850 Montag den 14. Januar künftigen JahreS, desMorgens um 9 Uhr, eröffnet werden sollen, und ernennt zugleich den Herzoglichen Hof- und AppellationsgerichtSrath Herrn Trepka zu Wiesbaden zum Präsidenten d'èr Assisen des Bezirks dieses HofgerichtS und den Herzoglichen Hof- und AppellationsgerichtSrath Herrn Forst zu dessen Stellvertreter, sowie den Herzoglichen Hof- und Appella- tionSgerichtS-Direktor Herrn Ebhardt zu Dillenburg zum Präsidenten der Assisen dieses Hofgerichtsbezirks und den Herzoglichen Hof- und Appellationsgerichtsrath Herrn F. L. von Preuschen zu dessen Stellvertreter, und überläßt eS dem vorläufig mit den Funktionen deS General-StaatSprokuratorö bei dem CassationShofe beauftragten Herzoglichen StaatSpro- kurator Herrn Reichmann, diese Verfügung nach Vorschrift des vorgedachten 8. 8 öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden, den 6. November 1849.
Wer Präsident des Herzogl. Nass. Cassatioushofs: gez. Muffet.
(L. 8.) Für die richtige Ausfertigung:
Wer Sekretär des Cassationshofs:
gez. Hofman«.
Gesehen und verkündigt durch den mit den Funktionen des General-StaatsprokuratorS am Herzoglich Nassauischen Cassationshofe beauftragten Staatsprokurator.
Wiesbaden, den 8. November 1849.
Reichman«.
Nichtamtlicher Theil.
Die Flüchtlinge in Widdin.
DaS Abendblatt der „Wiener Zeitung" bringt folgende Nachrichten aus Widdin, welche bis zum 22 Oktober reichen: „Dem umsichtigen Benehmen General HauSlab'S glückte eS, die zahlreichen von den Rebellenhäuptlingen versuchten Umtriebe, welchen die dortigen unteren Autoritäten indirekt Vorschub leisteten, zu nichte zu machen. ES ward z. B. versucht, die italienischen und polnischen Flüchtlinge nicht als österreichische Unterthanen gelten zu lassen und demgemäß deren freiwillige Abreise mit General Hauslab für unzulässig zu erklären; seinen ernsten Vorstellungen gelang cs erst, dem Rechte Anerkennung ^zu verschaffen. Bem, jetzt Murat Pascha, erließ am 14. Oktober eine neue Proklamation, worin er den EmigreS, im Falle fie zum Islam übertreten würden, die glänzendsten Versprechungen machte. Guyon haranguirte die schaaren- weise zur Abreise Strömenden vom Balköne. Beide und die hervorragendsten Häupter der Emigration beabsichtigten sogar, wie eS heißt, einen Handstreich gegen die Person deS Generals Hauslab, um fein. Friedenswerk zu paralysiren. DaS rechtzeitige Eintreffen des österreichischen Dampfschiffs „Ludwig", Kapitän Milano, imponirte jedoch den Abenteurern, die auch von der Mannschaft,' welche mit Sehnsucht dem Momente der Rückkehr in das Vaterland entgegensah, Uebles zu erwarten gehabt hätten. Namentlich die Italiener zeigten sich, voll deS besten Willens, und Hauptmann Buroni, der sie davon abhalten wollte, wurde nur mit Mühe von türkischen Soldaten ihrer Wuth entzogen. Auf seine Anrede: „No lasciatc la sacra cosa della lihertâ“ riefen sie hallend: „evviva lAus- tria!“ Guyon und Konsorten gingen in ihren pöbelhaften, selbst von einem Theile der Emigration getadelten Treiben so weit, den alten 71jährigen Konsul durch Pfeifen zu insultiren, und rissen die Proklamationen des Generals Hauslab von den Thoren des Konsulargebäudes. Vor einigen herbeigeeilten Zigeunern ergriff jedoch die Rotte die Flucht. Ueber Beschwerde und auf Verlangen deS Generals HauSlab ward Guyon am folgenden Tage von den türkischen Behörden unter starker türkischer Eskorte, trotz deS furchtbarsten RegenwetterS, nach Konstantinopel abgeführt.
Ungeachtet aller Machinationen schifften sich am 21. Okt. um 6 Uhr Abends auf den RemorauerS „Magyar" und „Merkur" mit 6 Schleppschiffen 3171 Mann, darunter mehr als 60 Offiziere, nach Oesterreich ein; unter ihnen befand stch sogar ein Individuum, welches bereilS den Uebertritt zum Islam gelobt hatte. Unter nicht enden wollendem Jubelruse