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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

â 265. Donnerstag den 8. November 18419.

<die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrLnume- rationSpreiS ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzoathumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 3 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen BerwaltungsgebieteS 3 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Rückblick.

Deutschland. Dillenburg (Die Assisen). Wallmerod (Un­glücks fall. Unberufene Jägerei). Herborn (Die Erndte. Gute Ver- pffegung der preußischen Einquartirung). AuS dem Wahlbezirke Rennerod-Marienberg (Ein Wahlkandidat). Mainz (Die Cholera). Darmstadt (Der Prozeß wegen der Eisenbahn-Zerstörung).

Rasta tt (Die Gefangenen), Wien (Die Feier des Allerheiligen­tages. Münzen-Prâgung).

Schweiz. Aus der Schweiz (Räuberbande).

Frankreich. Bersaille (Der Prozeß).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Amtlicher Theil.

Der Justizamts-Sekretär Ger heim zu Weilburg ist in gleicher Eigenschaft nach Rennerod und der JustizamtS-Sekretär Hegmann zu Dillenburg an das Justizamt zu Weilburg versetzt worden.

Nichtamtlicher Theil.

sr ü ck b l i ck

's* Biebrich, 5, Novbr. Die hiesige Gemeinde, obwohl keineswegs einer genügenden Beimischung demokratischer Ele­mente entbehrend, scheint alle übrigen deS Landes an Eifer, sich von Märzerrungenschaften zu befreien, überflügeln zu wollen.

So hat unser Gemeinderath schon seit längerer Zeit ein* stimmig, und, soviel uns bekannt geworden, unter Zustimmung der ganzen Bürgerschaft beschlossen, die Staatsregierung um Abnahme der Lokal-Polizei-Perwaltung und Uebertragung der­selben an einen Staatsbeamten zu bitten, und sich sogar zur Uebernahme eines Theiles der hierdurch entstehenden Kosten bereit erklärt; so hat ferner der hiesige Gemeinderath unter ausdrücklicher Zustimmung der gesammten bürgerwehrpflichtigen Einwohnerschaft die Staatsregierung auf das Inständigste ge­beten, die hierher vertheilten Gewehre wieder in Empfang zu nehmen, welches Letztere auch nunmehr vollständig geschehen

Auch in unserer Nachbarstadt Wiesbaden regen sich ähn- Dche Gelüste; auch dort hat sich der Gemeindcrath, wenigstens selner Mehrheit nach, durch gemachte bittere Erfahrungen von der Unmöglichkeit, die Polizei in einer den dortigen Verhält­nissen auch nur einigermaßen entsprechenden Weise selbst zu

verwalten überzeugt, und ist ebenfalls unter beinahe einstim­miger Zustimmung des Bürgerausschusses mit der Regierung über Wiederabnahme dieser Errungenschaft in Unterhandlungen getreten, welche voraussichtlich zu einem befriedigenden Resul­tate führen werden.

Ebenso ist in Wiesbaden das Institut der Bürgerwehr bekanntlich faktisch schon längst entschlafen, auch fehlte es nicht an vielseitigen Aufforderungen an die Behörden, die noch im Privatbesitz ohne irgend eine Garantie für ihre Erhaltung be­findlichen, dem Staate gehörigen Gewehre wieder einzuziehen.

Das Letztere soll nunmehr, wie wir hören, im ganzen Lande geschehen, dagegen den einzelnen Bürgerwehrpflichtigen Gelegenheit gegeben werden, sich Gewehre auf eigene Kosten anzuschaffen, wozu sie nach dem neuesten Bürgerwehrgesetze ver­pflichtet sind; daran, daß hiervon Gebrauch gemacht werde, glaubt natürlich Niemand, indem dir naffauische Bevölkerung, wenn von irgend etwas, ganz gewiß von der Manie der Sol­datenspielerei auf das Gründlichste geheilt ist.

Diese Zustände veranlassen uns, einen kurzen Rückblick auf unsere Errungenschaften überhaupt, namentlich die Produkte der nassauischen Gesetzgebung seit vorigem Jahre zu werfen.

Hier erscheint in erster Linie das von der vormârzliche« Kammer, jedoch unter vorwiegenden märzlichen Einflüssen ge­schaffene neue Wahlg esetz, welches auf der bekannten brei­ten Basis unbedingter aktiver und passiver Wahlfähigkeit ohne Zensus und nur von der Großjährigkeit abhängig ruhend, nur die an sich nichts bedeutende, jedoch gleichwohl von dem berühmten Idsteiner Landeskongreß hart gescholtene Beschränkung der indirekten Wahl enthält, und uns die der­malen noch in Funktion stehende Kammer gebar, deren Wirk­samkeit bekanntlich auch über unsere Landesgränzen hinaus Viel von sich reden machte.

Da wir in Nachstehendem deren hauptsächlichste Produkte im Einzelnen noch etwas näher beleuchten werden, so wollen wir hier nur im Allgemeinen unsere Ansicht dahin aussprechen, daß in ihr das jugendliche und besitzlose Element, was durch das erwähnte Wahlgesetz zur Geltung gekommen ist, Früchte so herber Art getragen hat, daß unsere Nachkommen daran noch genugsam zu verdauen haben werden.

Wer Gelegenheit hatte, mit anzusehen, mit welcher Groß- muth auf Petitionen von Gemeinden die bedeutendsten Sum, men für Wcgbau und dergl. aus dem Staatsbeutel allen parlamentarischen Grundsätzen zuwider geradezu dekretirt wurden, statt solche höchstens der Regierung zur Berücksichti­gung und demnächstigen Anforderung, wenn solches die übrigen Verhältnisse zulassen, zu empfehlen; wer beobachtet hat, wie cavalièrement die Berichterstattungen und Abstimmungen über die wichtigsten Theile des Staatsbudgets von gewissen Abge­ordneten behandelt wurden, der würde sich gleich uns des Ge­dankens nicht haben erwehren können:auS fremdem Leder ist gut Riemen schneiden," mit andern Worten: wenn die be­zeichneten Abgeordneten sich in einem solchen Gewerbs- oder Besitzstand befunden hätten, daß sie selbst erhebliche Beiträge zu den Kosten des Staatshaushaltes beizutragen verpflichtet gewesen wären: sie würden sich aber- und abermal besonnen haben, ehe sie manche Anforderungen gutgeheißen hätten, welche