Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^N 261* Samstag den 3 November 18L8.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume. rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthuniS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- bergsschen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Zur medizinischen Statistik in Nassau.
Selbstvernichtung des Geschwornen-Jnstituts. Deutschland. Wied-Selters (Die Bezirks-Vereine des landwirth- schasllichen Vereins).— Frankfurt (Das Kommando der Garnison. H. v. Radowitz). — Berlin (Oesterreichische Note wegen des Reichstages. Das Ministerium und die Partei Mielentz). — Wien (Gustav Höfken. Die Befestigung von Verona und Komorn. Die Marine).
Frankreich. Paris. (Vermischtes).
Türkei. (Die englische Flotte im Mittelmeer).
Amerika. (Die Wahlen in den Vereinigten Staaten. Direkte Theesendung aus China).
Asien. (Die Folgen der Ermordung des portugiesischen Gouverneurs von Macao).
8. Zur medizinischen Statistik in Nassau.
Daß die Medizin eine soziale Wissenschaft ist, liegt so klar vor, daß darüber fein Zweifel mehr erhoben werden kann, denn sie ist es, der das einzige Eigenthum des Proletariats anvertraut ist, seine Gesundheit; und deßhalb ist die öffentliche Gesundheitspflege Pflicht der Staatsgesellschaft. Um nun sich Gewißheit zu verschaffen, wie der Staat diese Pflicht erfüllt, müssen wir die Statistik zu Rathe ziehen, und aus ihr muß auch einleuchten, ob der Staat den Pflichten des Sanitätspersonals gegenüber auch seine Rechte wahrt.
Im Jahr 1817 gab eS in Nassau 36 angestellte Aerzte, 1830 vermehrte sich die Zahl auf 60, und 1847 war diese Zahl auf 101 gestiegen. Die Bevölkerung 1817 betrug ungefähr 310,000, im Jahr 1830 stieg sie auf 348,006, und im Jahr 1847 auf 417,708. Es stellt sich dennoch ein Verhältniß heraus, daß 1817 auf 1 Arzt beinahe 6000 Einwohner, 1830 nur 5274 und 1847 noch 4135 Einwohner kommen. Ein solches Verhältniß wäre ein sehr gutes zu nennen. Allein außer diesen eingestellten Aerzten gab und gibt es noch eine Menge praktizirender Aerzte, Badeärzte, Militärärzte, Leibärzte rc., so daß sich die wirkliche Zahl der Aerzte 1818 auf 94, 1830 auf 106, 1847 auf 136 belief, nach den in den Staatskalendern aufgeführten Namen. Nehmen wir nun auf je 3 Aemter nur 1 praktischen Arzt mehr an, als in den Staatskalendern verzeichnet sind (und es sind deren mehr), so bekommen wir die Summe von 150 Aerzten. Während nun nach dieser Rechnung 1818 auf 3343 Einwohner 1 Arzt kam, kam 1830 auf 3283 und jetzt auf 2717 Einwohner 1 Arzt, ein Verhältniß, das bei dem fortwährenden Zudrang zu der medizinischen Praris sich immer schlechter gestalten muß. In Preußen prak- tizirten im Jahr 1846 im Ganzen 5459 Aerzte, so daß ungefähr auf jede Quadratmeile 1 Arzt kam, während es bei uns 2 sind; auf jeden Arzt kam eine Bevölkerung von beinahe 3000 Einwohner; also auch hier ein weit günstigeres Verhältniß, als bei uns. Und doch beschwert man sich in Preußen bei den enorm hohen Taren über UeberfüUung durch Aerzte ic.
Wie soll eS dem nassauischen Aerzte eist ergehen? Während sich sonst 94 Aerzte in die Praris theilten, sinv es jetzt 150 Konkurrenten. Während sonst nur 66 Aerzte angestellt waren, sind es deren jetzt über 100; eS ist daher kein Wunder, wenn Niemand das Maximum erhalten kann, wenn man so an den Besoldungen sparen muß, baß nach 10- 12jährigcm Staatsdienst eine Besoldung von %' von 400 fl. auSbezâhlt wird.
Aus allen dem geht hervor, daß die ärztlichen Stellen firirt werden müssen, daß eine gewisse Zahl Anstellungen nicht überschritten wird ! Es werben sich die Praxis- unv Besoldungsverhältnisse bessern müssen, sowie auch der Zudrang zum medizinischen Studium abnehmen muß, wenn einmal die Zahl der Anstellungen nicht ins Uebergrânzte fortwächst.
Mebizinalrath Reuter verlangt auf 5000 Einwohner erst 1 Arzt! Wenn aber eine größere Masse von Aerzten angestellt werden, so muß der Staat Sorge tragen, daß sie entschädigt werden für die geringere Praxis, und das langsamere Vorrücken; der Staat muß also umgekehrt verfahren, wie bisher; er muß durch Besoldungserhöhungen diese Ungleichheit auszugleichen suchen. Unzertrennlich von der Staatsdiener- schast für die Aerzte ist daher feste Bezirkung und Beschränkung der Zahl der Aerzte. Dahin muß die Medizinalorbnnug nicht blos im Interesse des Publikums, sondern auch in demjenigen der Aerzte wirken, Damit die Aerzte ihre Obliegenheiten mit Freuden thun und nicht mit Seufzen!
Selbstvernichtung des Geschwornen- Jnstituts.
Das hiesige „Mainzer Journal" bringt, durch die jüngsten rheinhessischen Assisen veranlaßt, einen Leit-Artikel über die „Sclbstvernichtung des Geschwornen-Jnstituts". In demselben heißt eS:
„Der Grundpfeiler des Staates ist das Recht und eine unverbrüchliche Pflege desselben rein nach dem Gesetze durch unparteiische Richter dieses Grundpfeilers Grundstein. Daher soll der Richter, von jeder irdischen Gewalt unabhängig, nur dem Gesetze Unterthan seyn und ohne Ansehen der Person sprechen, wie das Gesetz eS gebietet, keine Furcht darf ihn schrecken, keine Rücksicht beugen, keine Leidenschaft fortreißen, keine Partei bestricken. Und wenn die Gerichte also das Recht verwalten, so sind sie stärkere Stützen des Staates, der Autorität der Obrigkeiten, wie der Rechte der Unterthanen, als alle Verfassungen, als alle materielle Gewalt. Nichts, möchten wir sagen, ist zu fürchten, so lange noch die Unverbrüchlichkeit der Gesetze und die Strenge der Rechtsprechung seststeht, — dagegen ist fast nichts mehr zu hoffen, wenn diese Säule und Grundfeste des Staates gesunken ist.
Und sie ist tief erschüttert, sie wankt, sic ist in dem Falle nahe — und ein bisher hochgepriesenes, seiner Idee nach schönes, und wenn eS recht organisirt ist und in einem sittlichen, muthigen und ehrenfesten Volkscharakter einen sicheren Boden hat, treffliches Institut, das Geschwornengericht —