Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^Z 236» Sonntag den 28. Oktober 1849.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume< rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthumâ Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthumS Hessen, der èandgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tariâschen Verwaltungsgebietes 8 fl. lO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen. 1
Uebersicht.
Die Asfisenverhandlungen zu Wiesbaden.
Deutschland. Mannheim (Die barmherzigen Schwestern).— Karlsruhe (Auswanderung). — Trier (Konflikt der Staatsgewalt und der bischöflichen Behörde). — Ludwigsburg (Nordlicht). — Berlin (Die Cholera. Abstimmung in der zweiten Kammer). — Hamburg (Gagern). — Altona (Die Gefion). — Wien (Neue Hinrichtungen in Ungarn. Lcgitimistischer Kongreß).
Frankreich. Paris (Europäischer Konflikt).
Ungarn. Pesth (Neue Hinrichtungen).
Die Assisenverhandlungen
über die Anklage gegen den Redakteur Iulius Oppermann und Genossen wegen Aufforderung zu hochverrätherischen Handlungen und Beleidung Sr. Majestät des Königs von Preußen zu Wiesbaden am 23. und 24. Oktober.
(Fortsetzung.)
Astrepebat vulgus diversis incitamentis. Tacitus.
DaS Jnquisitorium des Assisenprâsiventen Trepka war genügend, aber auch nicht besonders schwierig, weil die Angeklagten, namentlich Oppermann mit großer Offenheit, alle die ihnen zur Last gelegten Thatsachen cingestanden und nur die verbrecherische Absicht, woraus wir noch zurückkommen werden, in Abrede gestellt haben. Die Zeugen Brandscheid und Kinkel hatten jedoch ausführlicher vernommen werden können. Bei dem Eingeständnisse der Angeklagten ist übrigens darauf, daß es nicht geschehen, kein erhebliches Gewicht zu legen. Um 12 Uhr Mittags wurde nun die Sitzung bis um 3 Uhr Nachmittags ausgesetzt.
Rügend müssen wir bemerken, daß während des ersten Auszuges dieses Dramas mehrmals von Seiten der in dem Assisensaale und auf der Gallerie desselben gut vertheilten und postirten Demokraten sehr laute Aeußerungen des Beifalls und Mißfallens geschehen sind und nach der Erklärung des Redakteurs Oppermann über die der Anklage zum Grunde gelegten Thatsachen ein Bravo-Geschrei erscholl, daß der Saal erdröhnte. Solche Bravo's mögen wohl bei „einem wahren demokratischen Brudermahle" passend seyn, in eine Assisenver- Handlung, worin der Kultus auf Asträens Altar geübt werden soll, gehören sie nicht.
Am 23. des Nachmittags, einige Minuten nach 3 Uhr, wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Der Assisenpräsident Trepka eröffnete die Sitzung mit folgender Ansprache an das wieder sehr zahlreich, fast zum Erdrücken im Saale erschienene Publikum: „Um der Verhandlung einen ruhigen Fortgang zu sichern, halte ich eS für Pflicht, an die Bestimmung des Ge- fetzeS zu erinnern, daß jede Aeußerung des Beifalls und Mißfallens untersagt ist. Die Bestimmung deS Gesetzes lautet, wie folgt. (Verliest den Artikel 300 des Gesetzes über das Strafverfahren). Ich hoffe, daß dies hinreichen wird, meinem
Wunsche wegen deS ungestörten Fortgangs der Verhandlung zu entsprechen." Wir hätten gewünscht, daß Herr Trepka schon am Vormittage desselben Tages sofort nach dem ersten Unfug auf das Gesetz aufmerksam gemacht, und wenn seiner Ermahnung zur Ordnung keine Folge gegeben worden wäre, solchem mit aller Energie Geltung verschafft hätte. DieS Bravo-Gebrüll ist in der Regel nur darauf berechnet, die Geschwornen zu bearbeiten oder sie einzuschüchtern.
Staatsanwalt Flach nahm nach der Ansprache des Assi- senpräsibentcn das Wort und trug zur Unterstützung der Anklage Folgendes vor.
Meine Herren Geschwornen! Die thatsächlichen Verhältnisse, bei denen es zur Begründung der Anklage ankommt, sind durch die Verhandlung von heute Morgen genügend festgestellt. Was namentlich die Verbreitung deS Flugblattes mit der Ueberschrift: „An Deutschlands Krieger!" und der Unterschrift: „Karlsruhe den ic., der Landesausschuß" anlangt, so hat der Angeklagte Hr. Oppermann zugegeben, daß solche von ihm ausgegangen sey. Das Flugblatt ist durch die Post am 24ten Mai l. JS. hierhergekommen. Das Datum ist in der heutigen Verhandlung nicht vorgekommen, es wird aber nicht bestritten werden, namentlich, da das Flugblatt in der Freien Zeitung vom 27. Mai bereits abgedruckl war. Herr Oppermann sagt, es sey ihm des Morgens an das Bett gebracht worden, und er hätte eS nicht vollständig gelesen, übrigens eS der Verbreitung würdig gehalren, empfindet auch jetzt noch keine Reue darüber, daß dies geschehen ist. Also über den Vorsatz der Verbreitung ist kein Zweifel. Es handelt sich nunmehr darum, ob mit dieser Verbreitung eine hochverrätherische Absicht verbunden war, und ob die weitere Anklage der Beleidigung Sr. Maj. des Königs von Preußen begründet ist. Zu dem Ende muß ich einige Stellen des Flugblattes Ihnen vorlesen. Es heißt darin: „Soldaten! Deutsche Brüder! (lieSt die betreffende Stelle) dem Beispieledes badischenHceres."*) Es ist bekannt, daß dierevo, lutionären Bestrebungen in Baden insbesondere zu der Ausdehnung gelangt sind, durch den schmählichen Treubruch deS badischen Heeres. Es wird also in dem Aufrufe der Deutsche Krieger überhaupt und folglich auch der nassauische Krieger aufgefordert, alles Dasjenige zu thun, waS das badische Heer gethan hat, und worin nach der Ansicht des Aufrufs für ganz Europa ein großartiges Beispiel gegeben ist.
In Baden wurde bekanntlich die bestehende Staatsordnung umgestürzt, der Landesherr verjagt. Es wird nun der nassauische Soldat aufgefordert, alles dasjenige zu thun, ums der badische Soldat gethan hat. Ich muß Ihrer Beurtheilung, meine Herren Geschwornen, anheim geben, ob hierin eine öffentliche Aufforderung zu Hochverrath begründet ist oder nicht.
WaS die weitere Anklage der Beleidigung Sr. Majestät des Königs von Preußen betrifft, so wird Derselbe hier mit dem Beiwort: „blutiger Derräther" erwähnt. Es wird gesagt, er hätte wiederholt die Treue gebrochen, sey ein blutdürstiger Tyrann u. s. w. Ich gebe es ebensalls Ihrer Beurtheilung anheim, ob dies Schmähungen sind oder nicht.
WaS die beiden weiteren Angeklagten, Hrn. Limbarth
*) Die Hauptstcllen des Aufrufes und der inkriminirten Artikel werden wir im Zusammenhang nachtragen.