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Nassauische Allgemeine Zeitung. r- ------------ -- ^? ^ - -

M 2L8. Freitag den IN. Oktober 1849.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rationSpreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL , in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TarisscheN Verwaltungsgebietes 3 fl. 80 fr. Inserate werden die dreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 ft. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» ber g' scheu Huf-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

. Der neue deutsche Reichstag.

J Deutschland. Aus Baden (Mittermaier und Kuenzer). Mann­heim und Rastatt (Standrechtliche Urtheile). Berlin (Die Fre­quenz in den Ostseehäfen. Die Friedensunterhandlungen wegen Schleswig).

Dresden (Schneefall). Hamburg (Kommunistenprozeß. Blutige

Händel). Wien (Die Bluturtheile in Arad).

Frankreich. Paris (Der öffentliche Zustand).

Ungarn. Pesth (Hinrichtungen).

L Rußland. Kalisch (Die Befestigung der russischen Westgränze).

Türkei. Konstantinopel (Die Briese des russischen Kaisers und des Sultans).

Nachschrift.

Sprechsaal für Stadt und Land.

Der neue deutsche Reichstag.

XIU.

----Differs curandi tempus in annum ?

Dimidium facti qui coepit habet: sapere aude! Incipe! Ho rat.

+ Vom nördlichen Taunus, 15. Oktbr. Was in einer unserer letzten Betrachtungen von Hoffnung für Die baldige und ernste Verwirklichung' des deutschen Bundesstaates und des dazu zu berufenden Reichstages an den Charakter des ehemaligen preußischen Ministers v. Bodelschwingh geknüpft wurde, und was dann der alte Arndt zu Bonn in einem förmlichen Zeugnisse für den Genannten öffentlich in der Deutschen Zei­tung aussprach, das hat sich bereits bei dem ersten Auftreten desselben im Verwaltungsrathe zu Berlin am 5. Oktober be- flätigt.

Nach den Verhandlungen, welche der preußische Staats­anzeiger vom 11. Oktober vollständig mittheilt, hat Herr von Bodelschwingh, als Vorsitzender, gegen den gewünschten Aufschub und die Bedenken des königl. hannov er'schen und des königl. sächsischen Bevollmächtigten für den beschleuni­genden Antrag des Herzog!, nassauischen Bevollmächtigten wört­lich folgendes gesprochen:

Die durch ihn vertretene königlich preußische Regierung habe sich bereits zweimal über die jetzt in Antrag gestellte Ter- minbrstimmung ausgesprochen, zuerst bei Vorlage der auf das Bündniß vom 26. Mai bezüglichen Aktenstücke, und sodann in der Antwort, welche ganz unlängst noch auf deßfallsige In­terpellation von dem Minister deS Auswärtigen ertheilt worden. Im vollen Anschluß an diesen wiederholten Ausspruch seiner Regierung trete er auch jetzt der Majorität der Bevollmächtig­ten bei, indem er zugleich lebhaft bcdaure, dabei zum erstenmale den Verwaltungsrath in eine Majorität und Minorität ge­theilt zu sehen. Es sey seitens dieser Minoriät auf die Ver- schledenheit der Stellung der ursprünglichen Kontrahenten bei dem Vertrage vom 26. Mai hingedeutet worden. Er gebe diese Verschiedenheit zu, um dabei in Erinnerung zu rufen, daß allerdings Preußen allein gewesen, welches die ihm von der

Nationalversammlung in Frankfurt dargebotene Kaiserkrone ab­gelehnt habe."

Es werde zugegeben werden, daß dieser Entschluß ein großer, ein gefährlicher gewesen sey. Preußen habe ihn aber gefaßt und vollzogen, weil nicht geglaubt, daß die Verfas­sung, wie sie in Frankfurt schließlich festgellellt worden, zum wahren Heile Deutschlands gereichen werde, weil es sich über, zeugt gehalten, daß die Konstruirung des Oberhauptes nach dieser Verfassung die übrigen deutschen Staaten beinahe ver­nichtet habe, und weil cs die vorläufige Annahme der Kaiser­krone unter Resolutivbedingungen, als eine Art von Zwang für die Regierungen Deutschlands einschließend, mit der Ge­rechtigkeit unvereinbar fand. Dennoch sey diese Ablehnung als der nächste Grund des Scheiterns einer einheitlichen deutschen Regierung bei einem großen Theile Deutschlands und Preußens aufgefaßt worden, so, daß die königliche Regierung nur eine dringende Pflicht erfüllte, als sie zu dem Mittel griff, im Verein mit den königlichen Regierungen von Sachsen und Han­nover die bundesstaatliche Einheit und Vereinigung Deutsch­lands in den Grenzen des Möglichen auf einem anderen Wege unverzüglich anzubahnen. Die Verfaffungsvorlage', die nun­mehr von Preußen vorgelegt und worüber sich die drei könig­lichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover schließ­lich vereinigten, habe allerdings einen Bundesstaat vor Augen, der in weitester Ausdehnung ganz Deutschland umfasse, mit einstweiliger Ausnahme Oesterreichs, das sich durch seine Ver­fassung zum Eintritt in einen deutschen Bundesstaat selbst außer Stand gesetzt habe. Dabei sey aber vollkommen klar gestellt und deutlich ausgesprochen, daß diese Ausdehnung aller- dings der Wunsch und die Erwartung der Verbündeten, aber auch, daß sie nicht die Bedingung des Bündnisses sey , und daß die Verpflichtung den Bundesstaat ihrerseits ins Leben zu rufen, für die Verbündeten auch dann in ungeschwächter Kraft bestehe, wenn diese Erwartung theilweise sich nicht erfüllen sollte. Preußen sey entschlossen, dieser Pflicht, die es jetzt wie am Tage des Vertragsschlusses anerkenne, nach aller Möglich­keit zu genügen und, so viel an ihm sey, auf dem betretenen Wege mit Ernst, Entschiedenheit und Energie voranzugchen. Als eine öffentliche Kundgebung dieses Willens müsse der Vor­sitzende auch seinerseits den Vollzug des gestellten Antrags be­trachten, dem er demnach, wie gesagt, völlig adhärirc."

IDie bisher gegen den Antrag erhobenen Anstände könne er unmöglich für begründet halten. Dem Zusammentritt deS Reichstags müßten allerdings noch mannigfache Vorarbeiten vorausgehen; allein, wie dies auch bereits von dem großher­zoglich hessischen, dem großherzoglich Mecklenburg-strelizischcn Bevollmächtigten bemerkt worden, seyen diese doch alle nicht von dem Umfange, daß sie nicht in drei Monaten vollendet seyn könnten, und gewiß auch vollendet seyn würden, sobald nur feststche, daß sie alsdann vollendet seyn müßten. Was den Umstand betreffe, daß die Verhandlungen mit Bayern nicht vollständig zur Kenntniß deS Vcrwaltungsraths gekommen, so gestehe er, über den Gang dieser Verhandlungen, wobei er persönlich nicht betheiligt gewesen, in dem Augenblicke nicht völlig informirt zu seyn. Er werde aber schon in der nächsten .Sitzung jedem desfallsigen Wunsche durch detaillirte Vorlagen