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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

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Mittwoch den 17. Oktober

18LS.

Die Neiss. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rutiouSpreiâ ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen VerwalinngSgebietes S fl. IO fr. In sera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

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Uebersicht.

Der neue deutsche Reichstag,.

Deutschland. Darmstadt (Organisation der demokratischen Partei).

Gießen (Prof. v. Madai). Rastatt (Das Standgericht).

Erfurt (Die Landwehr). Dessau (Abänderungen in der Verfassung).

Berlin (Die Bundeskommission. Demokratischer Kongreß in London.

Die Göthestiftung. Preßgesetzgebung). Hamburg (Vereinbarung zwischen der Landesversammlung und Statthalterschaft von Schleswig- ft; Holstein). Schleswig-Holstein (Verstärkung der preußischen

Truppen). Wien (Görgey. Graf Bathyani).

Der neue deutsche Reichstag.

XII.

Ultima semper

Exspectanda dies. 0 v i d.

+ Vom nördlichen Taunus, 14. Oktbr. Während wir neben den Hoffnungen auf den neuen deutschen Reichstag unsere Betrachtungen über die ethnographische Doppeltheilung Deutsch­lands auf national-geschichtlicher und sprachlicher Basis der Stämme zu einer möglichen Einigung verfolgen wollten, ist einalter Praktikus" der Diplomatie mit einer politischen Ber­theilung des Vaterlandes an und unter Oesterreich und Preußen, von Norden und Süden nach der Scheidung auf der Mittellinie des Maines, in der Augsb. Allg. Zeitung aufgetreten. Die Deutsche Zeitung hat diesem Halbirungsprojekte zwei ernstlich ^eingehende Artikel gewidmet, und yie Möglichkeit der Ausfüh­rung unter Umständen besprochen, und sogar nicht geradezu auObgesprochen. ES gab eine Zeit der deutschen Diplomatie, wo tenbei auftauchenden Gerüchten der alte Spruch des Kirchenvaters e- mit ziemlicher Geltung angewendet werden konnte: Credo, tjuia absurdum est; aber hoffentlich sind diese Zeiten auf 3erjmmer vorüber, und Absurditäten zerschellen fortan an dem Felsen der Ocffentlichkeit und besonnenen Beurtheilung der Verständigen der Nation. Wir vertrauen der Zeit und ihren Folgen, welche uns endlich eine Presse schaffen wird, wie in cheEngland, wo die Regierung ungestraft keine Schritte thun ftSiann, welche die Presse mit nachhaltigen Gründen verwirft. 38Lorüber ist vielleicht jetzt schon die Zeit, wo deutsche Diplo- natie und Verwaltung mit Falstaff bei Shakespeare sagen gönnte und oft wirklich zu dem beschränkten Unterthanverstande agte:Gründe? Und wenn die Gründe so wohlfeil wären teHvie die Brombeeren, ich gebe keine Gründe I" ES hieß damals Nummer nur: Sic volo, sic jubeo; stat pro ratione voluntas. Wir leben aber jetzt sogar des starken Glaubens, daß, wenn e wieder das Schwert in die Wagschale der Theilung geworfen oerden konnte, dennoch der unwiderstehliche Einheitstrieb der siatlon, wie er in Wissenschaft und Kunst den Sieg bisher ^avon trug, auch selbst wenn es nur allmählig geschehen könnte, n politischer Beziehung ihn sich erringen wird.

Wir haben also von Anbeginn an den Ernst der Aus­führung eines solchen HalbirungsprojekteS nicht denken können, so lange nicht die Regierungen selbst sich so veruneinigen, daß den beiden Großmächten kein anderes Auskunftsmittel übrig bleibt.

Eine neue provisorische Zentralgewalt des Deutschen Bundes, mit dem Sitze in Frankfurt a. M., ist nun gebildet und von allen Seiten schon ratifizirt, so daß sie als Bundes­kommission sofort in's Leben treten wird. Das ist eigentlich auch nur von Preußen und Oesterreich geschehen, ohne daß selbst vie Könige um Genehmigung angegangen worden sind.

Der Verwaltungsrath der für einen deutschen engeren Bundesstaat vereinigten Regierungen ist zu Berlin in vollster Thätigkeit; sogar seine Verhandlungen werden im dortigen Staats-Anzeiger veröffentlicht. Neben dem Herrn v. Bodel- schwingh soll auch der ehemalige Kultusminister Eichhorn dazu berufen worden seyn. Auch an dieser Persönlichkeit darf man keinen sofortigen Anstoß nehmen, sondern "sich erinnern, daß der GeVanke und die Ausführung des preußisch-deutschen Zollvereines ihm zunächst und besonders beigemessen werden mußte. Nichts war also natürlicher, als seine Thätigkeit jetzt für einen ähnlichen Verein zu verwenden, wo er auch vielleicht glücklicher arbeiten wird, als im Kultusministerio.

Die Vorbereitungen zu der baldigen Berufung des neuen deutschen Reichstages werden im Schooße des Verwaltungs­rathes emsig und ernstlich betrieben. Sogar der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Reichstag, welchen der hannoverische Bevollmächtigte vorgelegt hat, soll demnächst, wenn die betref­fenden Regierungen sich darüber alle geäußert haben, festqe- stellt werden.

Sogar das Wahlgesetz ist in weiterer Behandlung begrif­fen, und es sollen den betheiligten Regierungen die ihren Landesverfassungen adäquaten Modifikationen gestattet werden, sobald sie nur gegen das zum Grunde liegende Hauptprinzip nicht verstoßen.

Der Verwaltungsräth und die darin sitzenden Regierungs- bevollmächligten haben wörtlich anerkannt,daß die Regierun­gen keinen Zweifel an ihrem Willen für eine Einigung Deutsch­lands aufkommen lassen wollen, für welche sich die Nation durch ihre Vertreter in allen Fraktionen ausgesprochen hat," daß daS große Ziel, nach welchem die Nation strebe, nicht aufgegeben werden solle/' unddaß das Ziel, alle durch die BunveSakte vom 8. Juni 1815 vereinigten deutschen Staaten in dem neuen Bundesstaate zu vereinigen, nie aufgegeben wer­den solle und könne, wobei die Festsetzung des Verhältnisses von Oesterreich weiterer Vereinbarung Vorbehalten bleibe."

Weiter heißt eS,daß der Beitritt sämmtlicher deutschen Regierungen keineswegs als Bedingung zur Verwirklichung der Verfassung und zur Gründung des engeren Bundesstaates gelten solle, daß die nassauische Regierung in diesem Sinne den Vertrag aufgefaßt und um so mehr mit dem voll­sten Vertrauen ihren Anschluß habe erklären können, als sie durch die bei den Verhandlungen über den Anschluß abgegë, denen Erklärungen die Richtigkeit ihrer Auffassung vollkommen bestätigt gefunden habe."