Nassauische Allgemeine Zeitung.
^U 240» Mittwoch den IO» Oktober 1840»
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 10 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelleu- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Kommission zur Vermittlung von Auswanderern betreffend.
Nichtamtlicher Theil.
Die Assisei,Verhandlungen zu Wiesbaden.
Deutschland. Mainz (Die Cholera). — Rastatt (Verurtheilungen).
Berlin (Der Sitz des Reichstags). — Flensburg (Schließung des
Kasinos). — Klagenfurt (Die Gerüchte über Gvrgey).
Nordamerika. (Bruch mit dem französischen Gesandten).
Ostindien. Calcutta (Mißbräuche und Betrügereien).
Amtlicher Theil.
Kommission zur Vermittlung deS Transports von Auswanderern betreffend.
In Gemäßheit der Verordnung vom 31. Januar L I., den Gewerbebetrieb der Schiffsmakler und anderer Personen, welche sich mit der Vermittelung des Transports von Auswandernden aus dem Herzogthum befassen, betreffend, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Landoberschultheißerei- gehülfe Ferdinand Heinrich Göbel zu Limburg, Hauptagent des Nassauischen Zweigvereins für Auswanderung dortselbst, die Erlaubniß zum gewerbsmäßigen Betrieb der Vermittelung des Transports von Auswanderern für jenen Verein unter den in der erwähnten Verordnung enthaltenen näheren Bestimmungen erhalten hat.
Wiesbaden den 6. Oktober 1849.
Herzoglich Nassauische Landesregierung. Ler.
vdt. Mollier.
Nichtamtlicher Theil.
*** Die Asslferrverhandlirngen zu Wiesbaden.
Obstupui steteruritque comse, vox faucibtis bsesit. V i r g.
Wiesbaden, 8. Oktober.
Heute begannen dahier die ersten Sitzungen der Assisen für den Hofgerichtsbezirk Wiesbaden. Der Assisenhof war gebildet aus dem HofgerichtSdirektor Dr. Christoph Flach als Präsidenten und den HofgerichtSräthen v. Bierbrauer, Ebhardt, Stahl und Forst als Richtern. Der Assifenpräsident Flach eröffnete die Sitzung mit einer Rede, von welcher wir aus dem Gedächtnisse folgende Stellen mittheilen :
Ich erkläre hiermit die erste Assisensitzung des Landes für eröffnet. Durch das Geschenk unseres sehr verehrten Herzogs haben wir jetzt Schwurgerichte zur Ermittelung der Verbrecher. Früher hatte man mit der peinlichen Gerichtsordnung Karls des Fünften die Tortur, um die Verbrecher zum Geständnisse zu bringen, ein Verfahren, daS man später für unmenschlich hielt, denn wahre Grausamkeiten sind Hierbei vorgekommen
und begangen worden. Nachher substituirte man der Tortur die Jnquirirkunst, eine Art geistige Folter d. h. man suchte den Angeklagten durch allerlei verfängliche Fragen, durch List des Verbrechens zu überführen. Es konnte nicht mehr so seyn, es konnte nicht mehr so bleiben, die Macht der Ereignisse war stärker. Die Gerichte sind mit stillschweigender Bewilligung der Staatsbehörde aus den Jndicienbewcis gekommen, während man auf dem Katheder noch das Jnquiriren auf Geständniß lehrte. Der Gedanke mußte lebendig werden. Dunkle Stellen der Akten konnten durch Fragen nicht aufgehellt werden. Den persönlichen Anblick vermißte der deutsche Richter. Die Ereignisse der neuern Zeit gaben den Ausschlag. Man forderte die Schwurgerichte, welche bei den Märzereignissen zugegeben wurden. Allein auch dieß Gericht wird nicht immer ganz die Wahrheit ermitteln.
Die absolute Wahrheit ist nur bei Gott! Sie, meine Herren Geschwornen, sollen das Strafrecht üben; der Staat hat es in ihre Hände gelegt. Mit gemeinschaftlicher Kraft werden wir die möglichste Wahrheit erforschen. Mich weiter hierüber zu verbreiten, finde ich nicht nothwendig. Ich empfehle daher den Geschwornen genau auf die Verhandlungen Acht zu haben und nach Gewissen und Pflicht ihren Ausspruch zu geben. Sollte einem der Herren Geschwornen Etwas nicht klar seyn, so bin ich jeden Augenblick erbölig, so weit eS in meinen Kräften steht, Aufschluß zu geben. Die Herren Geschwornen sind doch wohl alle da. So! Nun wollen wir die weitere Verloosung vornehmen. Ich ersuche die Herren Geschwornen mir zu folgen." (Der Assisenhof und die Geschwornen zogen sich nun zurück und fanden sich nach Verlauf von etwa einer Viertelstunde wieder ein, worauf der Assifenpräsident weiter sprach.)
„Die Sitzung ist wieder eröffnet."
Wahrlich mancher nassauische Jurist hätte sich unendlich gefreut, wenn ihm daS große Glück zu Theil geworden wäre, die erste Assisensttzung im Lande eröffnen zu können. Was hätte sich da nicht so Vieles von der Entstehung, der Fortbildung, den großen Vorzügen uud dem Zeitgemäßen der Schwurgerichte und ihrer wahren politischen und rechtlichen Bedeutung mit wenigen guten Worten sagen lassen. Herr Dr. Flach ist aber ob seines Glückes nicht zu beneiden; dxnn er hat in der That seine Aufgabe höchst unglücklich gelöst.
In einer Rede ohne allen rhetorischen Schwung, ohne die geringste innere Begeisterung sprach er in stotternder Sprache und zum Theile ganz unlogischen und verworrenen Perioden von dem Schwurgerichte als einer blosen März-Errungenschaft. Wahrlich, wenn die Jury keinen stärkeren, tiefer gehenden politischen und rechtlichen Grund hätte, als den März v. I., so wäre sie ein wenigstens noch zweifelhaftes Geschenk! Das ist aber noch lange nicht die schwächste Seite der Rede des Herrn Flach. Sie verräth fast in jedem Satze eine beklagenSwerthe Unkennt- niß deS Redners nicht nur in der Geschichte des deutschen Strafverfahrens, sondern auch in der Geschichte deS Slrafpro, zesses aller gebildeten Völker der alten, neuen und neuesten Welt, namentlich auch eine totale Unbekanntschaft mit der neuesten Literatur über die Jury in England, Frankreich und Deutschland.