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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

«M 237. Samstag den 6. Oktober L8LK.

Die Raff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume­rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit » fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Der Gewerbe-Verein in Nassau.

Deutschland. Wiesbaden (Besuch der in Mainz tagenden Forst- und Landwirthe). AuS dem Amte Usingen (Die Altlutheraner). Mainz (Die Cholera, Die Versammlung der Forst- und Landwirthe).

Homburg v. d. H. (Der König von Preußen). Heidelberg (Beabsichtigte Befreiung von Gefangenen in Bruchsal). München (Entdeckte Mordthat). Wien (Die Uebergabe von Komorn. Das

Gerücht über Görgeh. Erzherzog Ferdinand).

Schweiz. Von der Aar (Die ungarischen Ueberläiifer).

Frankreich. P a r iS (Die Eröffnung der Nationalversammlung. Doppel­sinnige Politik Frankreichs).

Italien. Rom (Uebersiedelung des Papstes nach Castel Gandolfo).

Amtlicher Theil.

Der Berggeschworne Vietor zu Marienberg ist zum Ver­walter der Bergmeisterei Dillenburg ernannt worden.

Die Kandidaten der Medizin Dr. Fohr von Ransbach und Dr. Widerstein von Dillenburg sind zu Medizinalak- zesststen ersterer zu Ransbach letzterer zu Dillenburg ernannt und der Wohnsitz des Mevizinalakzessisten Dr. Otto von Herborn nach Bicken verlegt worden.

Der Konrektor Stoll zu Wiesbaden ist an das Gymna­sium zu Hadamar, der Kollaborator Seyberth zu Weilburg an daS Gelehrtengymnafium zu Wiesbaden und der Kollabo- rator Gallo zu Dillenburg an das Gymnasium zu Weilburg versetzt worden.

Nichtamtlicher Theil.

** Der Gewerbe - Verein in Nassau.

Der Gewerbeverein für Nassau ist durch Abänderung seiner Statuten, welche in diesem Jahre statigefunden hat, in ein nemS Stadium der Thätigkeit getreten. Die vorzüglichsten Modifikationen sind nähere Bestimmungen über die Bildung von Lokal-Vereinen, die Verminderung des jährlichen Beitrags von 3 auf 2 Gulden und die Bestimmung, daß jährlich eine Generalversammlung im Lande d. h. außerhalb Wiesbaden ge­halten werden soll. Die Zwecke deS Vereins sind dagegen, wie dieses auch ßanj jn Ordnung war, unverändert geblieben.

Ueber diese Zwecke, welche der Verein verfolgen soll, sind

sich indessen wahrscheinlich noch Wenige klar geworden, und eS dürfte daher wohl für das größere Publikum nicht uninteressant seyn, in eine kleine Erörterung hierüber einzugehen. Wir müssen auch die jetzige Zeit besonders hierzu passens finden, da am 22. d. M. die erste auswärtige General-Versammlung in Diez stattfinden soll und unser Gewerbewesen an einem Wendepunkt steht, dem die Anweisung einer festeren Richtung vor Allem noth thut. Wir wollen hiermit aber nicht den Entscheidungen vorgreifen, die Der Verein in seinem Interesse zu fassen für nöthig finden wird; sondern einfach unsere Meinung in einer Sache abgeben, die wir schon so oft zu vertreten Gelegenheit nahmen und Die die öffentliche Aufmerksamkeit und aktive Wür­digung der Staatsverwaltung in einem Höhen: Grabe in An­spruch zu nehmen berechigt ist, als dieses bisher der Fall war. Unsere juristischen StaatSlenker haben noch wenig für das Ge- wcrbewesen übrig gehabt, und da dieses Verhältniß sich noch nicht ändern zu wollen scheint, so muß sich der Gewerbe­stand auf eigne Füße zu stellen suchen.

Hierzu ist Dem Gewerbe-Verein, wenn er gehörig verstan­den und benutzt wird, ein vortreffliches Organ, dessen Fortbil­dung und Ausdehnung als solchem aller Fleiß und alle Aufmerk­samkeit gewidmet werden muß. In ihm liegen, ganz abgesehen von anderen bestimmten Zwecken, als dem der Vereinigung der verschiedenen gewerblichen Faktoren unseres kleinen Staats- lebenS, die reichsten Keime zur Erweckung einer gesunden An­schauung unserer nächsten inneren und weiteren Verhältnisse, auS der sich dann von selbst die Bedürfnisse klar stellen werden, die zur naturgemäßen Entfaltung unserer gewerblichen Kräfte, Befriedigung finden müssen. Suchen wir Die Sache auf die einfachste Weise aufzufassen I

Es ist allen unseren Gewerbtreibenden bekannt, daß seit Einführung der absoluten Gewerbefreiheit jegliches engere Band unter den Gewerbtreibenden gelöst worden ist. Sowohl die einzelnen Gewerbszweige als auch die Mitglieder eines Zweiges wurden sich fast vollständig entfremdet und Jeder an­gewiesen, aus eigne Faust sich einen Weg zu bahnen. Eine Jso- lirung ohne Gleichen und eine feindliche Trennung der oft un­berufenen Gewerbsgenossen mußte die Folge hiervon seyn, in der der Einzelne weder vermögend war, auf die Gesetzgebung und innere Verwaltung deö Staates in Ansehung deS Gewerbe, wesenS einzuwirken, noch einen Anhaltspunkt zur Vervollkomm­nung des Gewerbes in technischer Rücksicht oder zur Belebung feiner sozialen Beziehungen zu gewinnen.

Wir sehen deßhalb auch gegenwärtig, nachdem wir die Früchte der Gewerbefreiheit über dreißig Jahre genossen haben, namentlich die kleineren Gewerbe in der heillosesten Verwirrung und eine Rathlosigkeit in Aufsuchung der Mittel, um der täg­lich mehr einreißenden Zerrüttung zu wehren, die zu den trau­rigsten Betrachtungen führen könnte.

Zu dem Gewerbeverein haben nur Wenige ein rechtes Herz, da er als eine Anstalt angesehen wird, die bisher nur zum Nutzen für Wiesbaden erhalten wurde und das Ver- einöwesen überhaupt durch die jüngsten politischen Bewegungen sehr im Kredit gesunken ist.

Und doch ist der Gewerbeverein unseres Dafürhaltens daS einzige Organ aus dem sich die Mittel formen lassen, welche