Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^L LS« Freitag den S. Oktober 18LN
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags.— Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den Nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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Uebersicht.
Deutsche Erziehung.
Deutschland. Weilburg (Die Wimpfische Skandal-Frage).— Aus der Provinz (Die Hebgebühr der Rezepturbeamten und der Gemeinderechner). — Von der Lahn (Die Veröffentlichung der KreiSraths- Verhandlungen wünschenSwerth). — F ra n kfurt (Berichtigung). — Freiburg (Das Erkenntniß gegen Kinkel). '— Berlin (Buchdrucker- Kongreß. Rohalismus). — Wien (Die Uebergabe KomornS).
Ungarn. Pesth (Die Kapitulationsbedingungen KomornS).
):( Deutsche Erziehung.
Von der Elb. Die Freude über die Erhebung des deutschen Volkes hat sich bei dem Menschenfreunde gewaltig getrübt und fast in Entsetzen verwandelt, weil eine Charakterlosigkeit, eine moralische Versunkenheit zu Tage gekommen ist, wie sie selbst daS noch so schwarz sehende Auge nicht geahnt hatte. Bei der maßlosen Frechheit/ mit der unsere- Jugend die ehrwürdigsten Personen und Sachen in den Kotß zieht, und dabei vor keinem Mittel, mag sie eS in der Lüge, tzer Verdächtigung oder der'rohen Gewalt finden, zurückbebt f- muß uns nicht die Schamröthe in die Wangen treten, wOn wir uns erinnern , wie wir noch vor Kurzem mit deutscher Erziehung und Bildung dem AuSlande gegenüber groß zuMhun pflegten?
Freilich, für den aufmerksamen Beobachter bedurfte es der letzten Jahre nicht, um ihn von den Mängeln unserer Jugend- bildung zu überzeugen. Die mit Figuren und Worten verunzierten Wände der Zimmer und Gänge des Schullokals, die Malereien an neu verputzten Häusern, die Verunreinigung der Wege und öffentlichen Plätze rc. redeten ihm deutlich genug; denn der Weg vom Niedrigen und Gemeinen zum wirklich Bösen ist sehr kurz, oder richtiger — beide wachsen neben einander auf dem Boden eines verwilderten Gemüthes. Und wollten unsere Lehrer selbst die volle Wahrheit sagen, einmal offen aus der Schule schwatzen: sie würden eine, solche Menge Beispiele von Widersetzlichkeit, Lügen und gröberen Vergehen vorbringen, daß auch dem Blödsinnigen klar werden müßte, wie schlecht eS im Grunde mit der deutschen Erziehung bestellt sey. Aber viele schweigen lieber aus eigenem Interesse, um nicht das traurige Geständniß zu machen, daß sie eben nur noch Lehrer, keine Erzieher mehr sind.
Fragt man nach dem Grunde so bedenklicher Erscheinungen, so hören wir von gewissen Seiten her dem Lehrerstande alle Schuld aufbürden, und die Art und Weise, wie sich mehrere Lehrer an den Bewegungen der Gegenwart betheiligt haben, gibt dazu eine ganz bequeme Veranlassung. Wir finden aber eine Hauptursache des Uebels anderSwo, und wenn wir sie in Nachstehendem darzulegen versuchen, so glauben wir nicht nur den Lehrerstand von einem höchst ungerechten Vorwurfe zu befreien, sondern auch der Sache der Erziehung selbst einen wesentlichen Dienst zu leisten.
Als nach den deutschen Freiheitskriegen sich Alles wieder nach Ruhe und geordneten Zuständen sehnte, hatten die deut
schen Regierungen völlig freie Hand, und sie entwickelten eine ungeheure Thätigkeit , besonders in der Gesetzgebung. Wir sind weit entfernt, ihnen unlautere Absichten unterschieben zu wollen; soviel ist aber gewiß, daß sie mit ihren Gesetzen, Vorschriften, Reglements, Instruktionen 2C. auch in Kreise drangen, wo auf ganz andere Weise, als durch das geschriebene Gesetz gewirkt werden muß. Zu diesen Kreisen rechnen wir namentlich die Schule. ES war natürlich, daß der Staat einen so wichtigen Gegenstand, wie das Schulwesen, nicht außer Augen lassen konnte; er hat aber alles Maß überschrit« ten. Man braucht zum Beweise nur an unsere so hochgeprie- sene nassauische Schulordnung vom Jahre 1817 zu erinnern. In dieser werden alle Rechte und Pflichten der Lehrer, Gemeinden und Schüler bis ins Einzelne und Kleinste bestimmt; besonders istdemLehrer auch noch vorgeschrieben, wann? wie? wo? womit? er strafen soll. DaS so natürliche Verhältniß zwischen Lehrer und Schüler, das man auch jetzt noch, weil wir unS schwer von einer altehrwürdigen Sitte lossagen, so gern mit dem Verhältnisse zwischen Vater und Sohn vcraleickt. wenn diese Vergleichung auch fast wie M-HMss^Msst, ist verschwunden, Lehrer und Lchüler sind auf den kalten Rechtsboden gestellt, und zwischen die Herzen beider hat sich die Schulordnung wie eine Art von Konstitution geschoben. Es hilft nichts, daß in 8. 20 der Schulordnung dem Lehrer ein liebevolles Benehmen w. empfohlen wird; eS hilf: nichts, daß nach §. 46 die Schüler den Lehrer als ihren zweiten Vater ehren und lieben sollen; eine Liebe, die nicht von innen stammt und erst durch ein äußeres Gesetz an den Menschen gebracht werden soll, kann keine guten Früchte tragen. Eine Schulordnung, die für Erziehung mehr als allgemeine Grundsätze ausstellt, wird immer zu viel und zu wenig geben; zu viel, weil sie die freie Thätigkeit des tüchtigen Lehrers beschränkt und ihm die Lust an seinem Werke verkümmert, zu wenig, weil sie doch für die einzelnen Fälle nicht auSreicht und dem Lehrer dadurch Verlegenheiten bereitet oder auch für unpädagogische Gelüste genug Auswege bietet.
Demosthenes räth einmal den Athenern, nicht neue Gesetze zu machen, sondern die alten überflüssigen abzuschaffen. Diesen Rath möchten wir besonders für unsere Schulen befolgt sehen. In die Schule gehört einmal keine Konstitution, ebenso wenig wie in'S Haus. Wenn man durch die Schulordnung der allerdings oft übermäßigen Strenge, namentlich in der Anwendung von körperlichen Strafen, vorbeugen wollte, so war das sehr menschenfreundlich, den Zweck aber hat man nicht erreicht; denn der Lehrer wird sich immer auf den paternellen Standpunkt rücksichtlich seiner Strafen stellen und, wenn er eS für zweckmäßig hält, dem Schüler und dem Gesetze zugleich in'S Angesicht schlagen, ohne daß die vorgesetzte Schulbehörde, die Mangelhaftigkeit des Gesetzes einsehend, anders als mit Verweisen gegen den Lehrer einschreiten wird. Zudem gibt auch das Gesetz selbst die Mittel zur Befriedigung etwaiger Rachsucht an die Hand, wenn es im §. 29 der Dienstinstruktion für die herzoglichen Schulinspektoren wörtlich heißt: „Den Lehrern ist jede Art von Beschimpfung der Kinder untersagt und bei körperlichen Strafen nur die Austheilung weniger Streiche auf die flache Hand mit einem zwei Finger breiten [bk Dicke