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Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^ 23S Donnerstag den L. Oktober 18âS
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Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume. rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tariâfchen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellender g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachricht.
Nichtamtlicher Theil.
Das Armenwesen.
Ueber die Aktenstücke, welche die bayerische Negierung den Kammern vorgelegt hat.
Deutschland. Hochheim (Die Einweihung der protestantischen Kirche). — Von der Aar (Der nassauische Verein für AlterthumSkunde). — Mainz (Die Cholera. Die Versammlung der deutschen Forst- und Landwirtbe). — Frankfurt (Der Prinz von Preußen. Kinkel nach Magdeburg gebracht. Die Main-Weser-Eisenbahn). — Hanau (Der Kurfürst von Hessen). — Rastatt (Die Verhandlungen der Standgerichte). — Schleswig-Holstein (Die Gefion). — Wien (Die Uebergabe KomornS. Kiß und Aulich sollen erschossen seyn).
Amtlicher Theil.
Die Pfarrei Cleeberg ist dem Pfarrer Vietor daselbst übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
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Herborn, 30. Septbr. Ein fauler Flecken unserer Zeit, der ohne Berücksichtigung wie ein Krebsschaden immer weiter um sich zu greifen droht, ist die Verwaltung des Armenwesens.
In früherer Zeit nahm sich die Kirche der Armen an, und wenn dabei auch, wie nicht geleugnet werden soll, viele und grobe Mißbräuche vorkamen, dem Prinzipe nach, war es jedenfalls das Richtige.
Jetzt, da sich der Staat der Armen annimmt/ behandelt man das Armenwesen wie jede andere Gemeinde-Angelegenheit (Anlage von Wegen, Bauten u. s. w.) Man bestimmt für die Armen im Voraus — im Budget — eine gewisse Summe, die nöthigen Falls d. h. wenn die freiwilligen Beiträge nicht auSreichen, aus der Gemeindekasse bestritten wird.
Dadurch hat sich bei Vielen die Ansicht gebildet, die auch in der That der jetzigen Armen-Verwaltung zu Grunde liegt, auf die freiwilligen Beiträge der Einzelnen komme nur in so weit etwas an, als dieselben den Zuschuß der Gemeindekasse verringern. Das sittliche Moment gelangt dabei so wenig zur Geltung, daß schon rechtschaffene Männer den Wunsch zu erkennen gegeben haben, für die Zukunft eine Armensteuer zu erheben.
ES wäre, wofern dieses geschähe, die Emanzipation des ArmenwesenS vom sittlichen Prinzip förmlich erklärt, ob aber
zum Heile der Armen und des Staates, ist eine andere Frage, da die Unterstützung der Armen, von einem hö- hern Standpunkt betrachtet, ebenso wichtig für den Geber, wie für den Empfänger erscheint.
Ist nämlich der Staat, wie wenigstens von den Einsichtsvollern anerkannt wird, eine sittliche Lebensgemeinschaft, so muß ihm Alles daran liegen, das Band, daS die Staatsangehörigen aneinander knüpft, immer enger zu schlingen.
DaS aber geschieht am besten durch daS Band der Liebe, daS Geber und Empfänger mit einander verbindet. Rückt man beide auseinander, steht der Einzelne die Pflicht zur Unterstützung der Armen nur als eine Pflicht des Staates nicht aber als die seinige an, so tritt die Erscheinung immer mehr zu Tage, die man leider schon zu häufig wahrnimmt, daß der Arme, ja auch minder Bemittelte, mit Barschheit und Trotz seine Unterstützung als ein Recht verlangt, während der Vermögendere sie als eine lästige Pflicht von sich zu weisen sucht; man eröffnet eine Kluft zwischen den Bürgern desselben Staates, die zuletzt Arme und Reiche als Feinde einander gegenüberstellt , und erzeugt selbst Theorien über Besitz und Eigenthum, die sich in Grundsätzen, wie der Proudhon'sche: „Eigenthum ist Diebstahl!" kund geben und die Grundfeste des Staates erschüttern *).
Man lenke darum ein, so lange es noch Zeit ist; man reiße nicht gänzlich das Armenwesen vom sittlichen Boden weg; man lasse der Kirche als Repräsentantin der Sitte ihren Theil an der Pflege der Armen, und für die Armen und den Staat werden bessere Zeiten entstehen.
Man kommt damit freilich wieder auf eine Wahrheit zurück, die nicht Jedem gefällt, daß nämlich das Uebel unserer Zeit nicht äußerlich, sondern nur durch einen âcht sittlichen Geist, der die Massen durchdringt, geheilt werden kann, aber es ist besser, eine Wahrheit offen zu sagen, als durch ewiges Bemänteln ein Uebel verhüllen, daS unabweislich den Ruin der Staaten und Menschen herbeiführt.
Unser Nassau ist auf d'em Wege der Emanzipation des sittlichen Moments von der Armenverwaltung in erfreulicher Weise vorangeschritten. Während man früher die Waisenkinder (wir glauben gern, ohne Vorwiffen höherer Behörden) zur Verpflegung an die Wenigstfordernden abgab, hat die neuere Zeit der Kirche — außer der Einwirkung in allgemeiner und spezieller Seelsorge — jede Mitwirkung bei der Armenverwaltung versagt, ja sogar „die Schärflein im Gotteskasten" dem Armenwesen entzogen.
Darum nur den Muth nicht verloren! Man kommt all- mählig schon weiter, und die Zeit des „Wohlstandes für Alle" ist vor der Thüre!
Ueber die Aktenstücke, welche die bayerische Regierung den Kammern vorgelegt hat und die in ihrem ganzen Umfange mitzutheilen weder möglich
♦) Man denke an Frankreich und an Göthe'S Wort: - "
Frankreich hat uns ein Beispiel gegeben, nicht daß wir es- wunjchtcn Nachzuahmen; allein merkt und beherzigt es wohl.