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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

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<M 2L2 Montag den L. Oktober 1849.

Dritte Ausgabe.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Zeitungsschau.

Deutschland. Wiesbaden (Die Gensdarmen. Der König von Wür- temberg und die Königin von Holland), Gotha (Trützschlers Gattin).

Ko bürg (Aufhebung des Lottos). Wien (Graf Stadion. Komorn). Schweiz. Ba sel (Das badische Kriegsmaterial. Neue Wühlereien).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Amtlicher Theil.

Der Landoberschultheis Landrath Petsch zu Höchst ist auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt worden.

DcrKanditat Altbürger von Rüdesheim ist zum Pfarr­vikar zu Neukirch ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

3 e i t u « g s s ch a u

Einem trefflich geschriebenen Leitartikel derZ, Weser-Zeitung" Preußens Verpflichtungen" entnehmen wir die nach­folgende energische Stelle: Es ist nicht möglich, ruft cs auch in uns, es ist nicht möglich, daß Preußen den Bundes­staat fallen läßt, daß der König von Preußen seines dem preu­ßischen und dem deutschen Volke verpfändeten Wortes vergessen könnte, daß die Minister, welche gezeigt haben, daß sie Männer sind, sich in dem Augenblicke, wo sie handeln sollen, wie un­nütze Knechte auf die Seite schieben lassen. Der König von Preußen kann so wenig zurück, wie sein Ministerium. Der König hat in dieHr Sache sein Wort so gut eingesetzt, wie Hr. von Radowitz und Herr v. Manteuffel. Deutschland hat ein Recht, den König von Preußen an die Verheißungen zu erinnern, die er selbst, nachdem er das Frankfurter Kaiserthum von sich gewiesen hatte, in jenem Aufrufean mein Volk" vom 15. Mai vor dem Angesichte Deutschlands ausgesprochen hat. Wenn auch die Gelöbnisse auS dem Drange der März­tage vom vorigen Jahre, wodurch alle deutschen Fürsten an die Einheit gebunden sind, nicht mehr gelten sollen, so gelten doch die Beschlüsse der Bundesversammlung, wodurch das Recht der Volksvertretung am Bunde der deutschen Nation staatsrechtlich verbürgt und verbrieft worden ist, in gleicher Kraft, wie die übrigen Bundesgesetze. Nicht von der Gnade und dem Belieben eines Fürsten braucht Deutschland die ihm Äde Verfassung zu erwarten und zu erbetteln. Deutsch­em Anrecht auf den BundeSstaat, ein Anrecht auf die einheitliche Regierung, ein Anrecht auf den Reichstag.

Und vor allen andern Fürsten ist durch dieses Anrecht der König von Preußen gebunden. In jenem Aufrufe vom 15. Mai d. Js. hat der König von Preußen folgendes Gelöbniß niedergelegt:Meine Regierung hat mit den Bevollmächtigten der größeren deutschen Staaten, welche sich mir angeschloffen, das in Frankfurt begonnene Werk der deutschen Verfassung wieder ausgenommen. Diese Verfassung soll und wird in kür­zester Frist der Nation gewähren, waS sie mit Recht verlangt und erwartet: Ihre Einheit, dargestellt durch eine einheitliche Erekutiv-Gewalt, die nach Außen den Namen und die Interessen Deutschlands würdig und kräftig ver­tritt, und nach Innen ihre Freiheit, gesichert durch eine Volksver­tretung mit legislativer Befugniß. Die von der Nationalversamm­lung entworfene Reichsverfassung ist hierbei zu Grunde gelegt, und sind nur diejenigen Punkte derselben verändert worden, welche aus den Kämpfen und Zugeständnissen Verwarteten hcrv -»ge­gangen, dem wahren Wohle des Vaterlandes entschieden nach­theilig sind. Einem Reichstage aus allen Staaten, die sich de m Bund esstaate anschließen, wird diese Verfassung zur Prüfung und Zustimmung vorge­legt werden. Deutschland vertraue hierin dem Patriotis­mus und dem RechtSgefühle der preußischen Regierung; sein Vertrauen wird nicht getäuscht werden. Das ist meinWeg. Nur derWahnsinn oder dieLüge kann solchen Thatsachen gegenüber die Behauptung wagen, daß ich die Sache der deutschen Einheit aufgegeben, daß ich meiner früheren Ueberzeu­gung und meinenZusicherungen untreu geworden."

Auf diese Verheißung deS Königs ist die deutsche Politik des Preuß. Ministeriums gegründet. In diesem Falle sind Krone und Ministerium nicht zu trennen. DaS Ministerium kann entlassen, ein neues unter dem Grafen Arnim oder unter dem Hrn. v. Gerlach kann berufen werden. Aber auch die schlaueste Sophistik des Absolutismus vermag den König von dieser seiner Verheißung nicht zu entbinden. Sie ist gegeben und an­genommen von dem Preuß. Volk, von den berufenen Vertre­tern desselben, von dem größten Theile der deutschen BundeS- Regierungen, von den Besten des deutschen Volkes. Die Zu­sicherung des Hrn. von Radowitz, daß Preußen bis zu den Grenzen des Möglichen vorwärts gehen werde, ist die einfache Konsequenz dieser von Preußen eingegangenen Verpflichtungen. ES ist schlimm genug, daß nur der Zweifel hat erhoben, daß in einem Preuß. Blatte daS Wort hat ausgesprochen werden können, Preußen lasse die Sache des Bundesstaates fallen. Die preuß. Regierung ist cs dem Könige, sich selbst und Deutschland schuldig, daS Dunkel zu zerstreuen, welches fo drückend und beschämend über dieser Angelegenheit ruht, und Wahrheit, Ehre und Treue nicht untergehen zu lassen.

Deutschland.

Wiesbaden, 29. Septbr. DaS Verordnungsblatt vom 28. Septbr. veröffentlicht ein noch in einer der letzten Sitzun­gen des Landtags berathenes Gesetz, wonach zur wirksameren Handhabung der öffentlichen Sicherheit statt der bisherigen Re-