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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

J£ 228 Montag den 2L. September 1849»

Dritte Ausgabe.

Nassauisches Landtagsblatt 3s 16.

41. Sitzung des Landtags.

Wiesbaden, 20. September.

(Schluß.)

Großmann fährt weiter fort:

Außerdem darf aber mit Zuversicht, ja mit Gewißheit für die Zukunft ein viel höherer Ertrag der Domänen erwartet werden, so daß, da dermalen unter den günstigen Eriragsver- Hältnissen der Gegenwart schon kein Zuschuß auS der Landes­steuerkasse nöthig ist, in Zukunft hoffentlich 150 200,000 fl. auS den Mehrerträgen der Domänen in die Landessteuerkasse fließen dürften.

Diese Hoffnung wird vergrößert zur Wahrheit, wenn man bedenkt, daß unter den auf den Domänen lastenden jährlichen Ausgaben sich der Posten von 143,000 fl. befindet, welche zur Schuldentilgung, also zur Vergrößerung des Domanialver- mögens, jährlich verwendet werden.

Ein besonderes Gewicht legen wir aber noch auf folgende Betrachtung:

Es ist eine unbestrittene, von allen Sachkundigen aner­kannte Meinung, daß, wenn in den 183Or Jahren die Zivilliste auf 500,000 fl. vereinbart worden wäre, dem Lande bis jetzt mehrere Millionen erspart, und das Kapitalstockvermögen bedeu­tend größer seyn würde, eine! Meinung, welche vollkommene Anwendung auf die gegenwärtige Sachlage findet, indem, wenn wir uns über die angeforderten 300,000 fl. nicht verein­baren und zu keinem friedlichen Abschluße gelangen, uns zu­folge der heutigen politischen Perspektive voraussichtlich dereinst mit Recht der Vorwurf unpraktischer Thätigkeit und zwecklosen Eigensinnes treffen wird.

Indem wir das Mögliche zu retten suchen, können wir uns auch nicht verhehlen, daß daS Beschreiten deS Rechtswegs nach den für eine gerichtliche Entscheidung allein vorhandenen Anhaltspunkten, nämlich deS früheren Verbrauchs, der Größe des DomanialvermögenS und anderer Zivillisten kleinerer Staaten, kein für daS Land glückliches Resultat liefern würde.

Dem Vaterlandsfreunde drängt sich aber auch die weitere Befürchtung auf, daß, wenn keine Vereinbarung zu Stande kommen sollte, eine offene Wunde, ein Riß zwischen Fürst und Volk entstehest wird, der um so unheil- und gefahrvoller wer­den dürfte, je sicherer eine spätere, vielleicht zu späte, gericht­liche oder außergerichtliche Entscheidung eine größere Zivilliste uns bringen wird.

Verkennt man nun nicht, daß ein großer Theil der Zivil­liste wieder zum Besten des Landes, zu Künsten und zu Ver­schönerungen, zu Unterstützungen und Almosen verwendet wird, erwägt man endlich, daß der Vortheil deS Regenten in der konstitutionellen Monarchie nur durch einen Mißverstand von dem Vortheil des Volkes getrennt werden kann, so darf man billiger Weise auch kleinere materielle Rücksichten in den Hin­tergrund stellen.

AuS diesen Gründen sind wir für die Verwilligung einer Zivilliste von 300,000 fl.

Hinsichtlich des zweiten Punktes müssen wir unsere Ueber# zeugung dahin aussprechen, daß nur die Festsetzung der Zivil­liste für die Dauer der Regicrungszeit, wenn man dieselbe nicht auf ewige Zeiten bestimmen will, was zu Unzuträglich­keiten wegen des Wechsels der Werthe führt, dem Geiste der Monarchie entspricht. Denn es ist unbestreitbar, daß die un­vermeidliche Gehässigkeit öfterer Unterhandlungen wegen rein materieller Interessen zwischen Regierung und Volk durch Fordern und Bielen die Vereinbarung, wie leider dieser erste Versuch zeigt, entweder unmöglich oder wenigstens sehr schwierig macht. Ebenso wird die Wiederholung der Festsetzung der Zivilliste stets erneute Gelegenheit zu niedrigen Verdächtigungen und unwürdigen Verhandlungen bieten, die politischen Leiden­schaften aufreizen, und auf das Feld materieller Gemeinheit leiten.

Am gefährlichsten aber dürfte diese wiederholte Festsetzung der Zivilliste werden, wenn sie bei neuen Landtagswahlen daS ebenso trostlose als entscheidende Motiv der Wahl abgeben würde. Auch abgesehen hiervon, kann sie dem Ansehn und der Würde der konstitutionellen Monarchie nur schädlich seyn, indem dadurch zwischen dem Fürsten und dem Volk ein Kampf um Geld-, also um untergeordnete Interessen, herbeigeführt und stets erneuert würde.

Für unsere Ansicht ist auch das Zeugniß der Geschichte, indem die Zivilliste in den meisten Staaten auf die Dauer der Negierungszeit festgesetzt wird und in denjenigen Staaten, in welchen sie für die jedesmalige Wahl- oder Finanzperiode früher vereinbart wurde, wie z. B. in Bayern, die angeführten Nachtheile ihre baldige Abänderung räthlich und nothwendig erscheinen ließen.

Hiergegen ist die auf die Dauer der RegierungSzeit fest­gesetzte Zivilliste vollkommen geeignet, die Interessen beider Theile gleichmäßig zu wahren, zwischen Einnahmen und Aus­gaben ein nothwendiges geregeltes Verhältniß herzustellen, Hoffnungen auf der einen, Befürchtungen auf der andern Seite zu entfernen, und zu erwartende größere Ausgaben, welche »z. B. durch eine zu hoffende Vermählung des Regcflten nothwendig werden dürften, schon jetzt vorauszusehen und in gerechte Berechnung zu bringen.

AuS diesen Gründen sind wir für die Festsetzung der Zivilliste für die Dauer der RegierungSzeit deS jeweiligen Regenten.

Indem wir auf diese Weise sowohl die Rechte deS Landes gewahrt, als für die standeSmäßigen Bedürfnisse deS Re­genten ohne Kleinlichkeit und Kargheit gesorgt zu haben glau­ben, übergeben wir beruhigt unsere Ansichten (welche sich keiner Majorität zu erfreuen hatten) dem Urtheil unserer Mitbürger, überzeugt daS mögliche Weise und Gute redlich erstrebt zu haben.

Dr. Großmann, B ellinger, Bertram, Blum, v. Eck, Dr. FreseniuS, Gödecke, Heyden­reich, Keim, Müller I., Rau, Remy, Schlemmer, Wirth, Zollmann.