> men werden, welche 3 fl. Zinsen gehen. Das neue Ackerfeld
) könnte man leicht zu 5 fl. verpachten. Der Morgen, welcher
> jetzt 2 fl. 20 kr. rentirt, würde somit künftig 8 fl. abwerfen,
. die Rente sich also um 5 fl. 40 kr. xer Morgen erhöhen, was
* von 15,000 Morgen eine jährliche Mehreinnahme von 85,000 fl. beträgt.
; Auf diese Weise würden die Domänen jährlich 185,000 fl. . mehr eintragen. Man konnte hiervon der Zivilliste 50,000 fl. I und dem Lande 135,000 fl., also den Betrag eines halben I Simpels zuweisen.
Gegen eine Steigerung, wie sie mehrere Redner vorgeschlagen haben, namentlich eine Erhöhung der Pächte, muß ich mich entschieden erklären, weil darin keine Vermehrung des allgemeinen Wohles läge. So ist z. B. heute angeführt worden, daß der Pacht der Güter noch gesteigert werden könnte. Allein dieß wäre nichts anderes, als eine Üebertragung dieser Summe auS der Kasse des Landmanns in die der Domäne.
Außer dem pekuniären Vortheil würden wir auch noch andere haben, welche ich eben so hoch anschlage. Wir würden der ärmsten Klasse den ausgestockten Waldboden zu dem geringen Pacht von 5 fl. per Morgen überlassen, und so würden künftig die Lebensmittel des Armen an den Orten wachsen, wo jetzt überflüssiges Holz steht. Die kleinen Pächte, welche Filangieri die Auszehrung des Landmanns nennt, würden verschwinden.
Ich habe diese Ideen schon früher vorgetragen, allein sowohl bei der Regierung als auch in der Kammer wenig Anklang gefunden. Ich bin von deren Richtigkeit so sehr überzeugt, daß ich immer darauf zurückkommen werde, mich mit dem Gedanken tröstend, daß großartige Ansichten, welche gegen das Gewohnte ankämpfen, nur langsam Wurzel schlagen. Hat doch Wilberforce achtundzwanzig Mal die Emanzipation der Sklaven vorgetragen, bis er durchgedrungen ist. Auch ich beabsichtige eine Emanzipation. Es ist die der Staatsgüter von den Fesseln einer veralteten Finanzpolitik.
Haupt: Da die Domänen Staatseigenthum sind, muß man das Land berücksichtigen; dessen Wohlstand sey gering, Pfändung ic. häufig, an wohlthätigen öffentlichen Anlagen und Anstalten noch Mangel, daher Sparsamkeit nöthig. Dazu -komme die Rücksicht auf politische Freiheit, die stets durch hohe . Zivillisten gefährdet worden. 150,000 fl. seyen, wennauch gegen den Fürsten ungerecht, doch wegen der höheren Gerechtigkeit gegen das Volk hinlänglich.
Wimpf berechnet bei 300,000 fl. einen gleichen Zuschuß, wie Habel. Nur ein Theil der Domänen sey Privatergenthum, ein großer Theil dem Lande, der Ertrag aber seit 30 Jahren blos für das herzogliche Haus verwendet worden. Bringe man die Rückerstattung für neue Schlösser (2 Mill.), Güterverschenkungen (desgl.) ic. in Anschlag, so werde vom Privatvermögen sehr wenig übrig bleiben. Noch vor nicht allzulanger Zeit seyen in Weilburg, Usingen und Dillenburg alle Staatslasten aus den Domänen bestritten worden. Man solle keine „Zuvil- liste" ifestsetzen. Er hoffe nicht, daß der alte Unfug mit Steigerung der Holzpreise und Zeitpachte wieder eintreten werde; die sanguinische Hoffnungen hinsichtlich der Eisengruben würden noch lange nicht in Erfüllung gehen. Reg.-Kom. Tipp el hätte nicht als Diener des Herzogs, sondern des Landes auftreten sollen, da die Domänen jetzt StaatSeigenthum seyen. Bis jetzt sey die Zehntablösung, die aber nur den Landbesitzern zu gut komme, die einzige Errungenschaft. Leislers Projekt könne er nicht billigen. Er stimme mit Gergens.
Reg.-Kom. Tippel: Bei den von ihm angeführten Preißen habe er nicht an ungerechte Mittel, sondern nur an die auf ehrlichem und erlaubtem Weg zu erwartende Steigernng gedacht. Rede man für eine würdige Stellung des Herzogs und für Gerechtigkeit, so handle man auch im Interesse des Landes.
Bertram: Wenn Herr Wimpf die Einnahme aus den Domänen auf 616,000 fl. annimmt, während Herr Leisler dieselbe auf eine Million berechnet, so müssen sich die Herren nicht sehr bemüht haben, die Rechnungen einzusehen, denn der Unterschied ist doch gar zu groß! Der Verlust durch Ablösung der Zehnten und Gülten beträgt»auch nicht, wie Leisler angibt, 120,000 fl., sondern nur 70,000 fl. — Die auf Erbauung der Schlösser verwendete Summe alterirt die Einnahme nicht mehr. Ob daraus ein Regreß hergeleitet werden kann, das ist hier nicht zu untersuchen. Ich glaube nicht, daß es statthaft einen Bürger zur Rechenschaft zu ziehen für das, was l er gethan hat, wenn er sein Vermögen übergeben will.
Auffallend ist es jedenfalls, daß, nachdem wir in der Kodifikation des nassauischen Staatsrechtes die Unveräußerlichkeit der Domänen ausgesprochen haben, Herr Leisler schon nach wenigen Tagen uns eine Verfassungsverletzung in großem Maßstabe anrathet.
n Der Ertrag der Domänen wird sich in Kurzem bedeutend erhöhen, so daß in die Staatskasse bald gewiß 250,000 fl. fließen dürften. Diese seit 30 Jahren schwebende Frage muß endlich zum Vortheil des Landes und zur Zufriedenheit der regierenden Familie ausgetragen werden.
Lang: Es werde jetzt bezweifelt, ob die Festsetzung der Zivilliste rein unsere Sache sey: er erinnere an die Verhandlung über 8. 79. der Verfassung, wo gesagt worden, man habe ja die Bestimmung der Zivilliste in der Hand. Die Zahlen seyen hinlänglich erörtert, besonders von Leisler. Im Zweifel stimme er eher für eine niedere als hohe Zivilliste wegen der ganz veränderten Zeitverhältnisse: daS Für, stenthum von Gottes Gnaden habe größere Mittel gebraucht, aber einen andern Charakter erhalten, der sich auch in den äußeren Verhältnissen aussprechen müsse. Früher, als den Fürsten noch Sparsamkeit geboten war, hätten sie dem Volk näher gestanden. Erst durch Einführung des Lurus und Eindringen fremder Abenteuerer an die Höfe sey die Spannung zwischen beiden entstanden, die im vorigen Jahr zum Ausbruch gekommen. Schon das sollte dazu bestimmen, daß man den alten Unfug nicht wieder einführe. Das Land werde reich genannt, das Volk sey arm, ein glänzender Hof werde es nicht zufrieden stellen. Die Lasten, ein Hauptgrund der bisherigen Beschwerden, seyen durch die Revolution nicht vermindert, sondern vermehrt, er erinnere nur an die größeren Militärausgaben für Unterdrückung der Aufstände in Baden rc., allein nicht im Interesse der Ruhe und Ordnung, (? man hätte ja die Aufstände natürlich gehen lassen sollen!) sondern der Monarchie, welche dadurch schon schwer genug auf dem Volk laste. Das geschehe durch hohe Zivilliste noch mehr, und werde man so die Monarchie nicht zu Ansehen bringen. Er sey höchstens für 200,000 fl.
FreseniuS: Zahlen sind trockene Dinge in einer Diskusion, hier aber sind sie nöthig, weil entscheidend. — Nach einer vorgetragenen Berechnung, wonach mit Zugrundelegung der Leisler'schèn Berechnung 450,000 fl. in die Landessteuerkasse fließen würden, fährt der Redner fort: Herr Lang versteht unter „Vereinbaren einer Zivilliste" das, daß die Kammer dieselbe einfach festzustellen habe. Wäre dies richtig, so würde die Folge seyn, daß vie Kammer bloß mit Hülfe der Zivilliste die Monarchie würde beseitigen können, denn wer bürgte dafür, daß sie dieselbe nicht einmal auf 50,000, 20,000 oder 10,000 fl. herabsetzen würde.
Wir halten 300,000 fl. für die richtige Summe, weil sie dem Stand des Domanialvermögens und den neu fHgcsetzten Zivillisten anderer kleinerer Staaten entspricht. Betrachten Sie Dessau, dessen Verfassung Sie (die Linke) so hoch stellen, eS gibt im Verhältniß eine weit höhere Zivilliste als wir.
Meine Herren! cs ist jetzt in unserer Hand, diese wichtige Angelegenheit auf eine den Interessen deS Landes wie des Herzogs gleich entsprechende Weise zu Ende zu bringen; versäumen wir die Gelegenheit, so dürfte leicht der Fall eintreten, daß daS Land statt weniger mehr wird zu bezahlen haben. Weit bedeutender nnd durch keinen Geldgewinn aufzuwiegen aber würde mir der Verlust erfcheinen, der dem Lande entsteht, wenn auf'S Neue ein Riß entstehen sollte zwischen Fürst und Volk.
Widerlegen Sie meine Rechnung und ich gebe Ihnen Recht l
B r a u n ist gegen 300,000 fl. und für 200,000 fl., jedoch auch für 250,000 fl., wenn dafür eine kompakte Majorität zu Stande komme, weil sonst unzweifelhaft ein Zuschuß vom Land nöthig werde. Man rechne auf Steigen des Domânenertrags; das könne man aber erst abwarten, ehe man die Zivilliste erhöhe. Andere deutsche Staaten seyen für uns kein Muster, da sich dort allenthalben das Verlangen nach Herabsetzung der Zivilliste kun»gebe, welche in Deutschland 6, 7", sogar 10 und mehr Prozent, in außerdeutschen Staaten (wo kein Privatvermögen in der Zivilliste enthalten ist!), nur 1 bis 2 Prozent betrügen. Der Verlust der herzoglichen Familie durch die Zehnt- und Grundzins- Ablösung werde durch andere, dem Land entfremdete Domâ- nenbestandtheile (verschenkte Güter, Bauten) wenigstens kom- pensirt. Drohe man bei Nichtvereinbarung mit Schlichtung der Frage durch einen Dritten, so sehe er nicht ein,, wer dieser Dritte seyn solle und wie das Resultat ungünstig seyn könne, da die Zivilliste blos aus der Domäne bestritten werden müsse