Nassauische
Allgemeine Zeitung.
â 199» Donnerstag den 23. August 18^9.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal- die Beiblätter e mm al täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 3 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 fl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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Uebersicht.
Die Rechnungskammer.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag).— Frankfurt (Die Truppen- aufstcllungen. Rückberufung der Peucker'schen Truppen aus Baden). — Wien (Vom ungarischen Kriegsschauplätze).
Polen. Warschau (Sieg der Russen).
Die Nassauische Rechnungskammer
△* Aus dem Kreise Biebrich, 20. Aug. Unsere Volksmänner und modernen Staatskünstler scheinen das Institut der Rechnungskammer zu denjenigen Staatsgeräthen zu zählen, welche als unnütz einstweilen zur Rumpelkammer zu verweisen, und später, wenn man mit der Reorganisation der Zentralanstalten erst in'S Reine gekommen, in Betracht zu nehmen seyen. Bis dahin, so scheint es wenigstens, will man auch noch mit der Anstellung der s.g. Krei'srevisoren (§. 4 der Kreisorganisation) zuwarten.
Sachkundige haben die unreifen und meist unbegründeten Urtheile über die Rechnungskammer, ihre Nützlichkeit und Nothwendigkeit gewiß mit wahrhaftem Bedauern vernommen, sowie sie auch immer bedauern mußten, wenn dieser an sich so wichtigen Staatsbehörde Beamte als Mitglieder oder Hülfsarbeücr zugewiescn wurden, die entweder in andern Zweigen des öffentlichen Dienstes schon alt und stumpf geworden, oder mit den erforderlichen Qualitäten für die Geschäfte der Rechnungskon- trole nicht gehörig ausgerüstet waren.
Die Verwendung solcher ungeeigneten Beamten bei der Rechnungskammer ist erst in den letzten 10—15 Jahren häufiger vorgekommen und hat viel zu dem Vorurtheile beigctra- gen, welches so ziemlich allgemein über das Institut sich verbreitet hat.
Die Einsetzung der Rechnungskammer nenne ich ein großes Verdienst um das Land auf Seile der Staatsmänner, welche bei der Landesorganisation in den Jahren 1814—1818 mitgewirkt haben, wie denn überhaupt jetzt noch anerkannt werden muß, daß damals tüchtige und geschickte Meister bei dem Or- ganisationöwcrke thätig waren.
Der ursprüngliche und biö jetzt festgehaltene Zweck der Rechnungskammer war und ist im Allgemeinen:
Die Aufsicht über die regelmäßige Erhebung, Verwendung und Verrechnung sämmtlicher Staats- und Lomanialgefälle jowohl, als auch der Fonds von Korporationen, namentlich der Gemeinden, Kirchen, Schulen, Armenanstalten und milden Stiftungen, Gewerkschaften :c.; sodann über den richtigen Vollzug der Finanzgesetze und Verwaltungsvorschriften und eine beständige Kontrole über sämmtliche Kassen- und Rechnungö- beamte und über die Verwaltungsbehörden hinsichtlich der genauen Durchführung der jährlichen Finanz-Etats.
In unserem Staatsorganiömuö hat also die Rechnungs, kammer eine eben so wichtige als schwierige Aufgabe. Ihr
s Nutzen und Segen ist vom Publikum niemals nach Verdienst gewürdigt worden, und es lag dies theils in der Natur der Sache, weil die Hauptthätigkeit der Kammer, nämlich die Rechnungsrcvision, sich nur mit abgemachten, d. h. der Gegenwart und dem Tagesleben entrückten Dingen zu befassen hatte, deren Umfang und Werth im Ganzen dem Auge des Layen nicht wohl erreichbar seyn konnten, und weil anderntheils die Formen, in welchen nothwendig das Wesen des Instituts sich bewegen mußte, nach außen hin eine scheinbar schroffe und un- gefäUige Seite hatten.
Eine höchst unangenehme, lästige und hinderliche Behörde war überdies die Rechnungskammer von jeher allen unordentlichen, nachlässigen und zu Uebergriffen oder zum Eigennutz geneigten Kasscbeamten. Ganz besonders bewährte sich dies hinsichtlich des Gemeinde-, Kirchen- und Stiftungs-Rechnungswesens — und dem Einflüsse oder der Kontrole der Rechnungskammer verdanken wir deßhalb unendlich viel, mag man auch über das anscheinend übertriebene Notatenwerk lärmen und schmähen, so viel man will. Ein redlicher und ordnungslie, bender Verwalter scheut nicht die strengste Kontrole, sondern er wünscht sie um seiner eigenen Rechtfertigung willen. Es ist oft behauptet worden und ich glaube es auch für meinen Theil, daß es in mancher Beziehung werthvoll gewesen wäre, wenn man auch das Vormundschaftrechnungswesen unter die Kontrole der Rechnungskammer gestellt hätte.
So viel steht aber bei dem Kundigen fest, daß Ler Aufwand, den der Staat für die Anstalt macht, mindestens ebensowohl gerechtfertigt erscheint, als der für irgend eine andere Anstalt des Landes.
Für Viele, die den wichtigen und nothwendigen Beruf der Rechnungskammer nicht anerkennen wollen, dürfte sich jetzt bald Gelegenheit darbieten, eine andere Meinung zu gewinnen. Diese Gelegenheit wird entstehen, sobald die Gemeinde-, Kirchen- und Armenfondsrechnungen den mitunter allerdings weiten Weg nach Wiesbaden nicht mehr machen, sondern hübsch zu Hause bleiben werden, um auf den Rathhausstuben ihre Prüfung und Absolution zu bestehen. Es wird dies nichts Neues seyn, sondern etwas, was früher in alten guten Zeiten schon da gewesen war. Damals wurde bekanntlich manche Gemeinde-, Kirchen- und Armenfondsrechnung, auf einem einzigen Bogen stehend, an einem Nachmittage bei kühlem Trunke in pleno senatti, unter dem Vorsitze des Herrn AmtSvogtS oder Vogtei- schreiberS, kurzweg in freundlichstem Einvernehmen approbirtl Wie es in diesen schönen Zeiten mit Lem Verwaltungswesen bestellt war, daS ist freilich eine andere Frage, die ich hier nicht näher erörtern brauche.
Ich will nun nicht glauben, daß es so wieder werden könne; aber ich glaube auch nimmermehr, daß der Gemeindehaushalt, das Armenpfleg- und Kirchenrechnungswesen in der bisherigen guten Ordnung verbleiben und daß die projektirten KreiSrevisorate auch nur einen kleinen Theil deS wohlthätigen Erfolges zu sichern geeignet seyn werden, den wir bis jetzt dem Einflüsse der Rechnungskammer zuzuschreibcn hatten.