Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 198» Mittwoch den 22. August
1849.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter e in mal täglich, mit Ausnahme des Sonntags.— Der vierteljährige Pränume- rationSpreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogtums Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthuniS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. tO fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Eine Schrift der Herzogin von Orleans.
Deutschland. Aus dem Kreise Wiesbaden (Die Bürgerwehr). — Frankfurt (Die Paulskirche). — Karlsruhe (Das badische Militär). — Baden (Die Wühlereien). — Dessau (Eröffnung deS Landtages). — Berlin (Der Herzog von Nassau. Die Konstitutionelle Korrespondenz. Errichtung einer Privatpost). — Schleswig (Die AuSwechse. lung der Gefangenen). — Wien (Siebenbürgische Nachrichten. Der Kaiser nach Ischl. Temesvar entsetzt. Das Volk in den Vorstädten und die ungarischen Nachrichten. Vom ungarischen Kriegsschauplätze. Proklamation Nadetzky'S an die Venezianer. Trauer für Karl Albert. „Fausto di Goethe“ in Turin). — Olmütz (Die Festung in Belagerungszustand erklärt).
Schweiz. Bern (Sigel und Metternich).
Ungarn. Von der ungarischen Gränze (Gorgey).
Nachschrift.
Eine Schrift der «Herzogin von Orleans
Die Herzogin von Orleans hat sich durch eine höchst talentvoll ab gefaßte Flugschrift: La Force des choses, den Parisern wieder in Erinnerung gebracht. Die Regierung ist so schwach gewesen, diese wenigen Blätter zu verbieten, wohl ein Beweis, daß sie sich nicht sehr stark fühlt. Die Herzogin fragt: „Wo hinaus mit Frankreich? — Die Menschen reißen es mit sich fort, und nur die Macht der Verhältnisse kann ein Halt! gebieten. Aber wo ist diese Magd der Verhältnisse, welche Halt und Stetigkeit geben soll? Wo kann man sie schauen? Ist es die Republik? Ist es die Präsidentschaft deS Kaiserneffen? Ist es das legitime Königthum?"
Die Fragen beantwortet die Mutter des Grafen von Paris der Reihe nach. Sie gesteht zu, daß wir in einer neuen Zeit leben, und daß eine neue gesellschaftliche Eristenz begonnen hat. Aber die R epn blik könne nicht Frankreichs Regierungsform sein, weil bei den französischen Zuständen die bloße Zahl ohne Einheit zu Zügellosigkeit führe; — le nombre sans Limite, c’est l’anarchie. Aber die Demokratie sei zur Nothwendigkeit geworden und in Frankreich auch allein die Demo« kratische Monarchie möglich. Belgien könne zum Muster dienen, und König Leopold sei mit Recht der logisch -volksthümliche Souverän geworden. Die sogenante reine Republik tauge nichts, weil sie unpraktisch sei.
Die Präsidentschaft Bonaparte's, meint die Herzogin weiter, schwebe in der Luft. Man habe ihn gewählt, weil das Volk meinte, er werde eS von dem Uebel der Repnblik befreien. Aber Caesar'S und Cromwcll's Rolle sei jedenfalls abgenutzt. Prinz Louis sei brav, großherzig, bescheiden und voll der besten patriotischen Absichten; aber er habe Vorliebe für große Unternehmungen und richte dadurch vielleicht großes Unheil an. Die Herzogin meint: „Vielleicht bestehe seine wahre Aufgabe, sein dauernder Ruhm darin, Frankreich zur Monarchie zurückzuführen, und dasselbe für eine Handlung patriotischer
I Tugend vorzubereiten, die im Andenken der Menschen dauernder i ist, als das eherne Standbild auf dem Vendomeplatze!" Man sieht, dem Präsidenten ist die Rolle zugcdacht, welche Monk bei den Stuarts übernommen hatte.
Den Legitimisten wird Ausdauer, Thatkraft, Ueberzeugung und Stellung in der Gesellschaft nachgerühmt, aber wenn sie als Partei stark seyen, so erschienen sie doch als Volksbestandtheil schwach. Gelänge ihr Plan, so würde der legitime Thron auch nur ein Uebergang, ein äußerster Gegensatz gegen Republik seyn. Die Legitimität habe keine Aussicht sich zu halten und datire von zu ferner Zeit. Das historisch berechtigte und das national berechtigte Prinzip werde durch einen Anachronismus getrennt, für den das gemeinsame Maß fehle. Die Republik könne den Legitimisten wohl als Beute aber nicht als Erbe zufallen.
Rettung sey nur in der Regentschaft: „Wir werden Alles Versuchen, Alles durchmachen, und unter Trümmern, unter zerfetzten Konstitutionen, unter Kartätschen werden wir vor wie nach die unbarmherzige Alternative finden: entweder sieht Frankreich zum Föderativstaate über und bildet einen Staa, tenbund, oder es kehrt zur monarchischen Regierungsform zurück. Aber weder Legitimität noch Kaiserthum können bei dem demokratischen Königthum stehen bleiben oder zu demselben Hinabsteigen. Nur bei der Herzogin von Orleans und ihrem Sohn ist das demokratischeKönigthum und F rankreich S Zukunft." Dieser Satz wird dann näher auSgeführt.
Aber vielleicht wird man doch nicht so leichten Kaufs fertig, als man denkt. Viele meinen, cs stehe vorher das Schlimmste in Aussicht — Bügerkrieg!
Deutschland.
△* Aus dem Kreise Wiesbaden, im August. Neben den Finanzzuständen unseres Ländchens, wie sie in mehreren Artikeln der Nasi. Allg. Ztg. abgeschildert sind, nimmt sich das neue Bürgerwehrgesetz Dom 17. Mai d. J. ganz besonders schön und tröstlich aus. Es gehört zu den Erscheinungen der Neuzeit, daß Gesetze mit großem Aufwand entworfen, debattirt und wenn sie glücklich zur Welt gekommen, nicht durchgeführt werden, weil sie eben nicht dürchführbar sind, wie exempli gratia das selige Einkommensteuergesetz. An dem Uebel der Undurchführbarkeit in noch weit größerem Maße laborirt aber das Bürgerwchrgcsctz; das glauben jetzt sogar die Leute, die wacker daran schmieden halfen, als cS noch auf dem Ambos der legislatorischen Werkstätte lag.
ES soll hier nicht gesprochen werden von der Nutzlosigkeit deS Wehr-Instituts an und für sich, auch nicht von der Antipathie des größeren oder doch verständigeren Theils unseres Völkchens gegen den Wehrdienst, sondern nur davon, daß die Kosten für Bürgerwchrinontur und Armatur, gewisse Ausgaben bei den Versammlungen und Ererzitien und der Geldwerth versäumter Zeit neben den zu entrichtenden Staats-, Gemeinde- und Kirchen-Simpeln einen blühenden „Wohlstand für