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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 197» Dienstag den 21 August 18^9.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter e inmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume­rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums - Hessen, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurr 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Das Zehntgesetz und die Finanzen.

Deutschland. Eltville (Die Wahl der Geschwornen). Hadamar

(Die angebliche Heilquelle). Dillenburg (Die Bürgerwehrfahne. Lokalgewerbevereine). Frankfurt (Der Anschluß Darmstadt s an das Dreikönigsbündniß. Verdächtigung der Juden). Berlin (Aus­weisungen). Hamburg (Desorganisation der Bürgerwehr). Von der Weichsel (Räubereien.) Wien (Vom ungarischen Kriegsschau­plätze).

Schweiz. Bern (Naturerscheinungen).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Nachschrift.

Sprechsaal für Stadt und Land.

** Das Zehntgesetz und die Finanzen.

Vom Westerwald. Wenn ich an unsere gegenwärtige Finanzlage und das Zehntgesetz denke, so kann ich nicht Mei­ster werden über die bittern Gefühle, die sich meiner bemäch­tigen. Ich mochte denen fast fluchen, die ein so großes mora­lisches und materielles Unrecht über unser schönes Land gewälzt haben, unbekümmert um die Folgen.

Durch das Zehntgesetz, daS unsere Ständekammer in einer Zeit unbeschreiblicher Verwirrung und Verblendung votirte, haben unsere Finanzen den Hauptstoß erhalten, von dem sie sich nur schwer erholen können. Durch dieses Gesetz ist nicht allein der strenge Begriff der rechtlichen Verbindlichkeiten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, sowohl in Rücksicht der StaatS - als der Privalinteressen auf das Nachtheiligste ge­lockert worden; sondern ihm haben wir es wohl zumeist zuzuschreiben, daß die maßlose Renitenz in Be­zahlung der Steuern und anderen Verbindlichkeiten aller Art, die unseren Kredit und das öffentliche Vertrauen so sehr untergraben haben, in dem vorhandenen hohen Grade einge- treten ist. Wäre nun wirklich aus diesem Gesetze noch ein so großartiger Vortheil zu erzielen, als die pomphaften Phrasen unserer Volksbeglücker besagten; so könnte man sich wenigstens noch einigermaßen damit versöhnen. Dieses ist aber keines­wegs der Fall, da der früher vorgeschriebene Weg zur Ablö­sung ein durchaus billiger und rechtlicher war und die Pflichtigen mit wenigen Ausnahmen, wie ich von Vielen der­selben zu hören Gelegenheit hatte, sich ohne merklichen Druck von dieser Last befreien konnten.

Es ist nun nicht genug, daß durch dieses Gesetz die wohl­erworbenen Rechte deö Staats, der Korporationen und vieler Privaten w. auf das empfindlichste beeinträchtigt wurden; son­dern ist auch, wie der Bericht der Laudesbank-Direktion klagt, eine höchst verderbliche Stockung in das ganze Ablösungs­geschäft gekommen, wodurch die Rückstände immer größer wer­den und unausbleibliche Verluste in sicherer Aussicht stehen.

Hätte die Mehrheit unserer Kammer in materiellen Din­gen denselben Gemeingeist, wie sic ihn in der Reichsverfassungs- frage an den Tag gelegt hat, so würde sie nicht anstehen kön­nen, daS Zehntgesetz einer nochmaligen Revision zu unterwerfen

und damit daS Unrecht wieder gut zu machen suchen, daS unseren Finanzen und den Interessen der vielen Betheiligten geschehen ist. Hierdurch könnte weder dem Ansehen der Kam­mer geschadet werden, da es ein vollkommen ehrliches Versah, ren ist, begangenes Unrecht wieder gut zu machen; noch wäre zu erwarten, daß dadurch bedeutende Unzufriedenheit erzeugt würde.

ES läßt sich indessen kaum erwarten, daß unsere Kammer eine solche Selbstverleugnung üben und ihr eignes Werk zer­stören wird; wohl aber muß man von unserer Regierung er, warten, daß sie bei einer neuen Ständeversammlung, die nicht in zu ferner Aussicht mehr stehen kann, (?) diese wichtige Sache wieder in Anregung dringen und energisch verfolgen werde.

Bringt man mit dieser Angelegenheit, die von unseren StaatS- und Finanzkünstlern, mit einem für unser Land so nachtheiligen Erfolg behandelt worden ist, die jüngste Periode unserer Finanzverwaltung in Verbindung, in der es möglich geworden ist, daß ein kaum geschaffenes, für die wichtigsten Interessen unseres Landes so hoffnungsreiches Institut, unsere Landesbank, an den Rand des Verderbens gebracht worden ist; so kann man sich der traurigen Ueberzeugung nicht erwehren, daß diese Künstler entweder nicht die Fähigkeit und Umsicht besitzen, welche zur Handhabung der wichtigsten aller Verwal, tungszweige, der Finanzen, absolut erforderlich sind, oder daß der Drang nach Selbsterhaltung, welche aber in dieser Frage, so lange unsere Linke die Kunst noch nicht versteht, ohne Steuern zu regieren, gar nicht in Gefahr seyn kann, wieder alle billige und nothwendige Rücksicht auf das Gemeinwohl zerstreut und unser Land in eine Gefahr gebracht hat, deren Gewicht und Folgen leider zu wenig eingesehen worden, als daß eine gründ- liche Heilung bald zu erwarten stände.

Ich bin übrigens nicht gemeint, unserer Regierung da­mit den Vorwurf machen zu wollen, als hätte sie diese Krisis herbeigeführt oder doch leicht verhindern können; denn ich kann mir die Schwierigkeit der Umstände, welche obgewaltet haben, nicht verhelen. Wohl aber kann man mit Recht be­haupten, daß unseren Finanzen, sowohl von der Regierung, wie von den Ständen bisher nicht diejenige Aufmerksamkeit und umsichtige Würdigung zu Theil geworden ist, deren sie be­dürfen und daß namentlich von den Letzteren gerne mit offenen Händen zu s. g. populären Zwecken gegeben wird, sie aber in Bewilligung der hierzu nöthigen Steuern und anderer Mittel äußerst zähe sind.

Die volle Gehässigkeit der mit den durch die Ständever« sammlung votirten Ausgaben verbundenen finanziellen Opera­tionen überläßt man der Regierung, weßhalb eS nicht zu ver, wundern ist, wenn diese ihrerseits manchmal zu tief in den unrechten Sack greift und dadurch die Stände zwingt, sich auch einmal mit diesen unerquicklichen Angelegenheiten zu befassen und auf dem praktischen Gebiete der Staatsverwaltung zu versuchen. Es kann dabei der populäre Anflug ein wenig matt werden, aber was kann das schaden, wenn dadurch die bren­nende Frage in die Hand genommen und in gründliche Er­wägung gezogn^ wird. Es kann dieses der Regierung dem Volke und den Ständen nur von Vortheil seyn; denn die Re-