Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^L LSI Dienstag den 11» August
1S19.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumc» rationspreiâ ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums unv Kurfürstentums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fL 1O kr- — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen, bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Der neue deutsche Reichstag.
Deutschland. Wiesbaden (Göthefeier). — Karlsruhe (Der Prinz von Preußen. Die Gattin Trützschlers).— Freib urg (Verlegung des Hauptquartiers. Frau Kinkel). — Berlin (Die zweite Kammer). — Stettin (Brand eines Dampfschiffs). — Schleswig-Holstein (Die Landesversammlung genehmigt den Rückzug hinter die Eider). — Wien (Garibaldi und seine Schaar. Vom ungarischen Kriegsschauplätze).
Schweiz. Basel (Minderung der Observationâarmee).
Frankreich. Paris (Tagesbericht).
Italien. R o m (Die weltliche Herrschaft des PabsteS). Großbritannien. London (Die Reise der Königin).
Sprechfaul für Stadt und Land.
Der neue deutsche Reichstag.
VI.
Quanta; molis erat, Bomanam condere gentem; Tante molis erit, Germanas jüngere gentes.
+ Vom nördlichen Taunus, 10. August. Wir verfolgen die Ansichten und Aussichten, welche die Männer von Gotha durch ihren gewählten Ausschuß in der Deutschen Zeitung ge- ben, jetzt weiter. In unserer Nummer V war nachgewiesen, wie und warum der Ausschuß Preuße n' s Anerbieten einer neuen Reichsverfassung und eines neuen Reichstages, welches man als unlösbar oder gar als nicht ehrlich gemeint zu be- trachten begonnen hatte, als dauernd und zuversichtsvoll und seinen Willen dafür als fest und ernst zu nehmen sich berech- tiget erachte. Hierzu kann man als neuen Beweis die Zusage fügen, welche bei Eröffnung des Landtages zu Berlin soeben klar und unumwunden wiederholt wurde.
Im Verfolg sucht der Ausschuß nun weiter darzuthun, daß und wie auch Hannover und Sachsen aufderüber- nommenenen Verbindlichkeit beharreten und beharren müßten, indem ihre Vorbehalte und Verwahrungen vom 26. Mai da- tirt seyen, der Verfassungsentwurf aber und die Zirkularnote vom 28. Mai.
Beides wurde im gemeinsamen Namen der drei Regierungen den andern deutschen Staaten als Ersatz des Frankfurter Entwurfes, den man nicht für ausführbar erklärte, bindend angeboten, mit den ausdrücklichen Worten, „daß ihnen hieraus die doppelte Verpflichtung erwachsen sey, nach allen Kräften zu dem Abschluß eines VerfassungöwerkeS mitzuwirken, das für das gesammte Deutschland eine unabweisliche Nothwendigkeit geworden sey." Die Nation sey berechtiget, von ihren Regierungen zu fordern: „Dem Auslande gegenüber Einheit und Macht, im Innern, bei gesichertem Fortbestände aller einzelnen Glieder, die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen Interessen und nationalen Bedürfnisse." Die drei Regierungen legen den neuen Entwurf „sämmtlichen Gliedern des Bundes von 1815 vor, als ihren gemeinschaftlichen Vorschlag und in
der Hoffnung, daß derselbe ihre Zustimmung finden werde." Die drei Regierungen erklären, daß sie „mit denjenigen Regierungen, welche dem Entwürfe sich anschließen, aus diesen deutschen Landen einen Reichstag" berufen wollen, und daß „diesem lediglich hierzu versammelten Reichstage" der Entwurf „zur Berathung und Zustimmung übergeben werden" soll. Auf „diesem bezeichneten Wege hoffen die Regierungen sich mit allen verständigen und wohldenkenden Männern der Nation zu begegnen."
Diese gemeinsame Vorlage ist bis jetzt noch von keinen der drei Theile verleugnet worden; vielmehr ist ein gemeinsamerer „Verwaltungsrath" von ihnen eingerichtet worden, welcher permanent beräth, verhandelt und den Bevollmächtigten der Staaten Mittheilungen macht. Außer Baden haben sich noch andere deutsche Staaten zum Beitritte gemeldet.
Auf den Umstand, daß der bayerische Bevollmächtigte am 26. Mai zu unterzeichnen sich weigerte und das Protokoll sich offen behielt, aber die Bevollmächtigten Honnoverö und Sach, scnö unterzeichneten und nur mit Bezug auf jene Weigerung erklärten, daß sie Erklärungen zu Protokoll nachbringen würden, wird besonderer Werth gelegt, und daraus gefolgert, daß, weil das Bündniß von den drei Regierungen in allen seinen Bestandtheilen unbedingt abgeschlossen worden sey, den nachträglich erfolgten Verwahrungen keinerlei rechtliche Bedeutung zukomme.
Wir werden bald sehen, ob die eintretenden Thatsachen diesen Voraussetzungen, wie zu wünschen ist, gehörig entsprechen.
VII.
Quidquid delirant reges, plectuntur Achivi. H o r a t.
11. August. Wir fahren fort, den Lesern Hoffnungen und Befürchtungen, Anstände und Entschlüsse der „Männer von Gotha" wegen des neuen Reichstages kurz mitzutheilen. Nachdem zuletzt die von den drei Regierungen Preußens, Hannovers und Sachsens klar vorliegenden gemeinsamen Verbindlichkeiten als unabweislich und unwiderruflich betrachtet worden waren, konnte aber doch auch die Frage nicht umgangen werden, was die dessen ungeachtet veröffentlichten „Perwah, rungen" der beiden letzten bedeuten sollen. Hannover hat ein Gegenprojekt in der Oberhauptsfrage gebracht, und Sach, sen scheint den Plan eines weiteren Bundes zu verfolgen, um die einheitliche Spitze abzustumpfen, und den Staatenregierungen die Kompetenz zu erweitern.
Der Anlaß zur Genehmigung des Entwurfes vom 28. Mai bei so abweichenden Ansichten wird als unaufgeklärt be, trachtet, aber als klar, daß die Abneigung geZen das Bündniß beider stieg, nachdem der österreichisch-bayerische Widerstand sich immer mehr befestigte, ja cs wird eine Art „Treubruch" darin gefunden, daß beide, während sie im Verwaltungsrathe für daS Bündniß zu wirken fortfahren, außerhalb das Gegentheil thun. Von der Absicht dieser Handlungsweise wird, wie billig, als moralisch, abgesehen, aber die faktisch nothwendige Wirkung wird dagegen hervorgehoben, daß die zum Beitritt geneigten