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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^L LSI Dienstag den 11» August

1S19.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumc» rationspreiâ ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums unv Kurfürstentums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fL 1O kr- Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen, bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Der neue deutsche Reichstag.

Deutschland. Wiesbaden (Göthefeier). Karlsruhe (Der Prinz von Preußen. Die Gattin Trützschlers). Freib urg (Verlegung des Hauptquartiers. Frau Kinkel). Berlin (Die zweite Kammer). Stettin (Brand eines Dampfschiffs). Schleswig-Holstein (Die Landesversammlung genehmigt den Rückzug hinter die Eider). Wien (Garibaldi und seine Schaar. Vom ungarischen Kriegsschauplätze).

Schweiz. Basel (Minderung der Observationâarmee).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Italien. R o m (Die weltliche Herrschaft des PabsteS). Großbritannien. London (Die Reise der Königin).

Sprechfaul für Stadt und Land.

Der neue deutsche Reichstag.

VI.

Quanta; molis erat, Bomanam condere gentem; Tante molis erit, Germanas jüngere gentes.

+ Vom nördlichen Taunus, 10. August. Wir verfolgen die Ansichten und Aussichten, welche die Männer von Gotha durch ihren gewählten Ausschuß in der Deutschen Zeitung ge- ben, jetzt weiter. In unserer Nummer V war nachgewiesen, wie und warum der Ausschuß Preuße n' s Anerbieten einer neuen Reichsverfassung und eines neuen Reichstages, welches man als unlösbar oder gar als nicht ehrlich gemeint zu be- trachten begonnen hatte, als dauernd und zuversichtsvoll und seinen Willen dafür als fest und ernst zu nehmen sich berech- tiget erachte. Hierzu kann man als neuen Beweis die Zusage fügen, welche bei Eröffnung des Landtages zu Berlin soeben klar und unumwunden wiederholt wurde.

Im Verfolg sucht der Ausschuß nun weiter darzuthun, daß und wie auch Hannover und Sachsen aufderüber- nommenenen Verbindlichkeit beharreten und beharren müßten, indem ihre Vorbehalte und Verwahrungen vom 26. Mai da- tirt seyen, der Verfassungsentwurf aber und die Zirkularnote vom 28. Mai.

Beides wurde im gemeinsamen Namen der drei Regierun­gen den andern deutschen Staaten als Ersatz des Frankfurter Entwurfes, den man nicht für ausführbar erklärte, bindend angeboten, mit den ausdrücklichen Worten,daß ihnen hieraus die doppelte Verpflichtung erwachsen sey, nach allen Kräften zu dem Abschluß eines VerfassungöwerkeS mitzuwirken, das für das gesammte Deutschland eine unabweisliche Nothwendigkeit geworden sey." Die Nation sey berechtiget, von ihren Regie­rungen zu fordern:Dem Auslande gegenüber Einheit und Macht, im Innern, bei gesichertem Fortbestände aller einzelnen Glieder, die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen In­teressen und nationalen Bedürfnisse." Die drei Regierungen legen den neuen Entwurfsämmtlichen Gliedern des Bundes von 1815 vor, als ihren gemeinschaftlichen Vorschlag und in

der Hoffnung, daß derselbe ihre Zustimmung finden werde." Die drei Regierungen erklären, daß siemit denjenigen Regie­rungen, welche dem Entwürfe sich anschließen, aus diesen deutschen Landen einen Reichstag" berufen wollen, und daßdiesem lediglich hierzu versammelten Reichstage" der Entwurfzur Berathung und Zustimmung übergeben werden" soll. Aufdiesem bezeichneten Wege hoffen die Re­gierungen sich mit allen verständigen und wohldenkenden Män­nern der Nation zu begegnen."

Diese gemeinsame Vorlage ist bis jetzt noch von keinen der drei Theile verleugnet worden; vielmehr ist ein gemein­samererVerwaltungsrath" von ihnen eingerichtet worden, welcher permanent beräth, verhandelt und den Bevollmächtigten der Staaten Mittheilungen macht. Außer Baden haben sich noch andere deutsche Staaten zum Beitritte gemeldet.

Auf den Umstand, daß der bayerische Bevollmächtigte am 26. Mai zu unterzeichnen sich weigerte und das Protokoll sich offen behielt, aber die Bevollmächtigten Honnoverö und Sach, scnö unterzeichneten und nur mit Bezug auf jene Weigerung erklärten, daß sie Erklärungen zu Protokoll nachbringen würden, wird besonderer Werth gelegt, und daraus gefolgert, daß, weil das Bündniß von den drei Regierungen in allen seinen Be­standtheilen unbedingt abgeschlossen worden sey, den nach­träglich erfolgten Verwahrungen keinerlei rechtliche Bedeutung zukomme.

Wir werden bald sehen, ob die eintretenden Thatsachen diesen Voraussetzungen, wie zu wünschen ist, gehörig ent­sprechen.

VII.

Quidquid delirant reges, plectuntur Achivi. H o r a t.

11. August. Wir fahren fort, den Lesern Hoffnungen und Befürchtungen, Anstände und Entschlüsse derMänner von Gotha" wegen des neuen Reichstages kurz mitzutheilen. Nachdem zuletzt die von den drei Regierungen Preußens, Han­novers und Sachsens klar vorliegenden gemeinsamen Verbind­lichkeiten als unabweislich und unwiderruflich betrachtet wor­den waren, konnte aber doch auch die Frage nicht umgangen werden, was die dessen ungeachtet veröffentlichtenPerwah, rungen" der beiden letzten bedeuten sollen. Hannover hat ein Gegenprojekt in der Oberhauptsfrage gebracht, und Sach, sen scheint den Plan eines weiteren Bundes zu verfolgen, um die einheitliche Spitze abzustumpfen, und den Staatenregie­rungen die Kompetenz zu erweitern.

Der Anlaß zur Genehmigung des Entwurfes vom 28. Mai bei so abweichenden Ansichten wird als unaufgeklärt be, trachtet, aber als klar, daß die Abneigung geZen das Bündniß beider stieg, nachdem der österreichisch-bayerische Widerstand sich immer mehr befestigte, ja cs wird eine ArtTreubruch" darin gefunden, daß beide, während sie im Verwaltungsrathe für daS Bündniß zu wirken fortfahren, außerhalb das Gegentheil thun. Von der Absicht dieser Handlungsweise wird, wie billig, als moralisch, abgesehen, aber die faktisch nothwendige Wirkung wird dagegen hervorgehoben, daß die zum Beitritt geneigten