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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^L 186.

Mittwoch den 8. August

184».

Die Nass. Akg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rationSpreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogtbumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfurstenthums Hessen, der Lantgrasschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tariâschen Verwaltungsgebietes 3 fl. W kr- Inserate werden die dreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 ko. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen, berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Berichtigung.

Nichtamtlicher Theil.

Die Ansicht des Abgeordneten Snell über den badischen Auf­stand und die parlamentarische Redefreiheit.

Deutschland. Wiesbaden (Die konstitutionelle Partei). Frank­furt (Dahlmann). Stuttgart (Sie Wahlen). Halle (Die Cholera). Köthe » (Demokratischer Kongreß). Prag (Die Festung Theresienstadt). Wien (Der Dichter Zedlitz. Die Akamie. Boni un­garischen Kriegsschauplätze).

Italien. (Varribaldi).

Großbritannien. London (Die diesjährigen Parlamentsarbeiten. Je­suitenkirche).

Nachschrift.

Amtlicher Theil.

Berichtigung.

In der gestern abgedruckten Mittheilung der Regierung an die landesherrlichen Kommissarien bei der Ständeversamm- lung die Landesverfassungöarbeiten der Stândeversammluug betreff., haben sich auf der ersten Spalte im letzten Absatz von unten einige sinnentstellende Druckfehler emgeschlichen, weßhalb wir den ganzen Satz noch einmal korrekt hierher setzen:

Ein Bedürfniß der dermaligen Revision der Landesverfas­sung und entsprechenden Ertheilung einer neuen Verfassung besteht wohl um deßwillen nicht, weil das Land ein anerkann­tes und in thatsächlicher Wirksamkeit stehendes Staatörecht hat, dessen lebendiger Zeuge die Ständeversammlung, die seitherige Behandlung aller Gesetzgebungsfragen mit Einschluß der Fi- nanzaufgabcn, sowie die Formen der ganzen Gesetzesvollziehung sind.

Nichtamtlicher Theil.

*** Die Ansicht des Abgeordneten Snell über den badischen Ausstand und die par­lamentarische Redefreiheit.

Ducitur vulgus perpetuo quasi captivo- rum specie; et nihil lere quam vulgus in toto orte versatur! Machv.

In der in den Annalen der nassauischen Geschichte denk­würdigen Sitzung unserer Abgeordnetenversammlung am 21. Juli, in derselbigen Sitzung, in welcher der Versuch gemacht

wurde, die Mittel zur Durchführung des bereits genehmigten Staatsbudgets zu versagen, bemerkte der Abg. Schmidt u. A., daß er um deßwillen ein Zutrauen zu dem neuen Ministerium gefaßt, weil uns dasselbe durch sein Auftreten vor einem ähn­lichen Unglücke, wie das, welches das badische Land betroffen, bewahrt habe.

Im Verlaufe der Debatten kam nun auch Snell zum Worte. Er hub damit an, daß er erklärte, er und seine Freunde verweigerten alle Steuern, nicht um die Staatsmaschine stille zu stellen, sondern das jetzige Ministerium zu stürzen.

Nachdem er in dieser Beziehung seine staatsrechtlichen Kenntnisse nach seiner Manier entwickelt hatte, fuhr er so fort:

Wenn der Abgeordnete Schmidt, wie das seine Sitte zu seyn scheint, wieder auf die badischen Zustände hinweist, und auf das Unglück, unter dem dies Land jetzt seufzt, so ist eS allerdings wahr, daß ein Unglück über Baden gekommen ist, welches das Mitgefühl des ganzen deutschen Volkes erregen muß. Aber trotzdem muß man auch andererseits sagen: Ba­den allein hat die Ehre des deutschen Volkes ge­rettet! Das wird dereinst auch die Weltgeschichte von Ba­den erzählen."

In einer vorzüglichen Rede hat der Abg. Dr. Großmann, nachdem er Die Rechtlichkeit und Zweckmäßigkeit der intentirlen Steuerverweigerung schlagend widerlegt hatte, dem Abgeordne- ten Snell folgender Maßen geantwortet:

Was dann noch von dem Abg. Snell bemerkt worden ist, so glaube ich allerdings, daß, wenn er die Weltge, schichte zu sch reib e n h â tt e, er hinein schriebe, daß die Ehre der deutschen Ration blos durch den Aufstand in Baden gerettet worden wäre."

Wir sind mit Leib und Seele dem wahren und aufrichti­gen Konstitutionalismus zugcthan. Unsere Zuneigung zu dem­selben beruht auf der schon seit vielen Jahren unveränderten und innigsten Ueberzeugung, daß für Deutschland nur die kon­stitutionelle Monarchie diejenige Staatsform ist, welche auf feinem Boden gedeihen, und die wahre Freiheit und das wahre geistige und materielle Wohl seines Volkes fördern kann. Wir sind deßhalb auch ein eifriger Vertheidiger nicht nur aller der­jenigen Normen und Formen, welche der Konstitutionalismus schon positiv gegeben hat, sondern auch derer, welche auS dessen Natur fließen, und in gesunder Pflege und Fortpflan­zung desselben auch noch positiv zur Einführung kommen müssen. Dem Geiste des Konstitutionalismus getreu gestehen wir gerne ein, daß der Volksabgeordnete wegen seinen Aeußerungen in der Kammer Niemand anders, als seinem Gotte und seinem Gewissen verantwortlich ist. AuS diesem Geiste folgt aber auch, daß der Volksabgeordnete von demjenigen, den er reprâ- sentirt, dem Volke, in der freien Presse ob seiner Reden in der Kammer vor den Richterstuhl der öffentlichen Meinung gezo­gen werden kann.

Der Abgeordnete und evangelische Pfarrer Snell hat in jener Sitzung der Abgeordneten-Versammlung, in welcher er wiederholte Proben seiner staatsrechtlichen Kenntnisse und seiner gesunden Politik abgelegt hat, den badischen Aufstand als einen erhebenden Moment in der deutschen Geschichte bezeichnet und Diejenigen als dem Urtheile der Geschichte für anheimgefallen