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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

JK* L8L. Montag -en « August 18^9»

Dritte Ausgabe.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

Deutschland. Wiesbaden (Die Hofvenslonen). Karlsruhe (Die

Verhafteten). Düsseldorf (Die nassauische Artillerie). Leipzig

(Die Reichstags-Makulatur). Wien (Vom ungarischen Kriegsschau­plätze).

Ungarn. Pesth (Rückkehr des magyarischen Landtages zum monarchischen

System).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).?

Großbritannien. London (Gèheimerathssitzung. Neue Münze).

Amtlicher Theil.

Dem Pfarrer König in Nastätten ist die Schulinspektion über die Schulen zu Nastätten und Buch übertragen worden.

Nichtamtlicher Theil.

D e u t s ch l a n S.

Wiesbaden, 3. August. Unsere Abgeordnetenkammer hat in ihrer letzten öffentlichen Sitzung hinsichtlich der Hofpen­sionen einen Beschluß gefaßt, gegen den wir weiter nichts ein­zuwenden haben, als die Kleinigkeit, daß er gerade um ein ganzes Jahr zu spät kommt, und deßhalb keine andere Wirkung haben wird, als der vorigjährige in derselben Ange­legenheit, daß nämlich Keiner der Betroffenen sich hierdurch beirren läßt, die Abschlagszahlung annimmt, seine höhere An­sprüche im Rechtswege verfolgt und damit obsiegt!

Während cs nicht dem leisesten Zweifel unterlag, daß, wenn die Kammer einen auf so billige Grundsätze basirten Be­schluß wie den letzten, im verflossenen Jahre gefaßt, wenn sie damals den Hofpensionären die Zusicherung ertheilt hätte, daß ihre Ansprüche ganz nach dem für die übrigen Staatsdie­ner ergehenden Pensionsgesetze geregelt werden sollen, sämmt­liche Berechtigte, ohne Ausnahme, gern in einen Verzicht auf ihre Mehransprüche gewilligt hätten; beschloß die Kammer damals, in Folge heftigen Andrängens der Linken und man­gelhafter Organisationen der Besonnenen, im Vollgefühle ihrer souveränen Machtvollkommenheit, kraft welcher sie aus Schwarz Weiß und aus Unrecht Recht machen zu können sich einbildete, daß keinem dieser Hvfpensionâre mehr als 500 fl. jährlich be# Zahlt werden solle, wobei verschiedene Schwachköpfe sich noch mit der Hoffnung trösteten, die Pensionsberechtigten würden sich wohl dabei beruhigen, oder doch die Gerichte nicht zu ihren Gunsten erkennen.

Was leicht vorauszusehen war, geschah: sämmtliche Be- theiligte betraten zur Verfolgung ihrer Ansprüche sofort den

Rechtsweg, der höchste Gerichtshof hat bereits in einem Vor­dekrete die rechtliche Begründetheit derselben anerkannt, und da die thatsächliche Begründung nicht zweifelhaft ist, so ist es auch nicht der Ausgang der erhobenen Prozesse!

Jetzt haben denn nun auch sämmtliche Mitglieder der Linken, welche durch den von ihnen veranlaßten vorigjährigen Beschluß unsre Finanzzustände gerettet zu haben wähnten/ in der letzten Sitzung ihre gnädige Zustimmung ertheilt, daß die Pensionen bis auf den Betrag von 2000 fl. jährlich ausge, zahlt werden sollen.

Daß sich aber durch diesen nunmehrigen Beschluß bei der dermaligen Sachlage keiner der Betheiligten veranlaßt finden wird, den begonnenen Prozeß aufzugeben, liegt auf flacher Hand.

So haben wir es denn diesen Volksbeglückern zu verdan­ken, daß der Staatskasse durch die gerichtlichen Erkenntnisse eine jährliche Mehrausgabe von zirka 21,000 fl. um soviel übersteigen nämlich die dekretmäßigen Ansprüche der Hofpensio, näre den Gesammtbetrag der ihnen nach Maßgabe des Staats, tzienerpensionsgesetzes nunmehr zugestandenen Pensionen aus, gebürdet werden wird, wozu noch ansehnliche Beträge für die vom vorigen Jahre an rückständigen Pensionen, Verzügszinsen und Prozeßkosten und obendrein die Schmach für die Äbgeord- netenkammer kommt, ihre Beschlüsse durch die Gerichte für rechtsverletzend und wirkungslos erklärt zu sehen.

Dem Abg. Raht muß man die Gerechtigkeit wiederfah­ren lassen, daß er diese Sache von jeher von diesem unbestreit­bar richtigen Gesichtspunkte aufgefaßt, und in diesem Sinne auch in der letzten Kammersitzung sich ausgesprochen hat.

Diese richtige Erkenntniß der Sachlage führt aber den Hrn. Raht nicht aus das einfache Zugestänvniß der Unbestreit­barkeit jener Ansprüche, sondern vermöge seiner nachmärzlichen Geistesbeschaffenheit auf ein diesen vollkommen entsprechen­des Auskunftsmittel, er schlägt nämlich vor, die Kammer möge die von der Kommission beantragte Moderation der Pensionen zum Gesetze erheben! Dieser Antrag übertrifft an Absolu, tismus und rechlsmörderischer Tendenz weit die despotifchen Institutionen byzantinischer Imperatoren, durch welche in die Quellen des römischen Rechts der demselben sonst völlig fremde' Satz eingeschwärzt wurde, daß den Gesetzen auch rückwirkende Kraft beigelegt werden könne, indem auch dieser höchst verab- scheuungswerthe Grundsatz sich doch nur auf eigentliche Ge­setze oder allgemeine Regeln bezieht. Hr. Raht dagegen stimmt für eine Maßregel, von der er selbst voraussieht, daß sie von den Gerichten als eine Ungerechtigkeit werde aufgehoben werden, will aber die Gerichte an diesem AuS- spruche, also von der Anwendung des geltenden Rechtes auf den einzelnen Fall durch einen Machtspruch, eine Gewalt­maßregel hindern, nämlich dadurch, daß er der von der Ständckammer, also noch dazu einseitig erfolgten Entschei­dung dieses einzelnen Falles den unangreifbaren Cha, rakter eines Gesetzes beigelegt wissen will!

Fürwahr ein Vorschlag, der dem Justizminister eines Kai serS von Marokko alle Ehre machen würde!

Dieses vorgeschlageneAusnahmsgesetz" fand natürlich den obligaten Beifall des Abg. Snell, was Niemand befremden