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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

Ji 1SL Donnerstag den 2. August 18419»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzvgthumS Nassau, des Grvßherzvgthumâ und KurfürstenthümS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebe

Amtl icher Theil.

Die Resultate der Verwaltung der Landesbank.

Nichtamtlicher Theil.

Palmerston über Reformen auf dem Kontinent.

Zusammenstellung der dermalen im Herzogthum Rassau be­stehenden Verfassung.

r s i ch t.

Deutschland. AuS dem Amte Runkel (Die Wirksamkeit der Landes­bank). Frankfurt (Die Truppenzusammenziehungen. DaS Reichs­ministerium im Konflikt mit Preußen). Berlin (Hamburgs Anschluß, Der VerwallungSrath des Bundesstaates). AuS Schleswig-Hol­stein (Preußische Depeschen).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Amtlicher Theil.

Dre Resultate der Verwaltung der Landesbank am Schluffe des ersten Semesters 1849 betreffend.

Ueber den Stand der Landesbank am 30. Juni 1849 veröffentlichen wir die nachstehende

Nachweise

Activa.

1. Activcapitalien ............ 7,499,005 fl. 46 kr.

2. Vorschüsse an Private und Gewerbtreibende in laufender Rechnung........ 201,295 27

3. Grundeigenthum ........... 778 47

4. Guthaben bei Bankhäusern....... 538,800

5. Guthaben an der Herzog!. Staatscaffendirection 1,603,803 43

9,843,683 43

und fügen folgende Bemerkungen hinzu:

1) Die Landesbank hat mit dem 1. April d. I. ihre Wirk, samkeit begonnen und auf alle in dem Bankgesetze bezeichnete Geschäfte ausgedehnt, mit Ausschluß der Darlehen durch An­nuitäten rückzahlbar, welche erst dann wieder eintreten können, wenn ein weiterer stehender Betriebsfonds wird geschaffen wor­den seyn, was unter den bisherigen Verhältnissen nicht mög­lich war. Mit Kreditverwilligungen an Handel- und Gewer­betreibende und insbesondere auch an Weinprovuzenten ist bis­her fortgefahren worden.

Diese Verwilligungen betrugen am Schlüsse des vorigen JahreS: Anzahl. Betrag.

97 244,406 fl. 49 fr. Die im 1. Semester erfolgten Rückzah,

Innren machen ....... 11 85,156

Die hiernach bleibenden .... 86 159,25049^7 wurden im 1. Semester durch neue Ver­

willigungen UM...... 84 49,481 20

vermehrt auf........ 170 208,732 9

woran das Guthaben verschiedener Handels­leute, welche Fonds in laufender Rech, nung bei der Landesbank niedergelegt haben, abgeht mit ....... 12,884 42

bleiben . .......... 195,847 27

und mit Einschluß der am 30. Juni fällig gewesenen Zinsen und Provision ad . . 5,448

beträgt mithin das Saldo aus dem Verkehr mit Gewerbtreibenden ...... 201,295 27

Passiva.

1. Anlehen burch Annuitäten rückzahlbar

a. gegen Schuldscheine auf Inhaber . . 2,778,200 fl. __ fr.

b. gegen Schuldscheine auf Namen . . . 4,371,610 32

2. Anlehen auf kurze Zeit....... 1,651,779 36

3. Sparcaffe - Capitalien ......... 73,175

4\ Depositen ............. 104,120 24

5. LandeScreditcaffenscheine einschließlich der noch einzulvscnden Scheine der ältern Ausgabe im Betrag von 8001 fl....... 757,977

6. Schuld aus angenommenen, erst am Jahresschluß zur Ausgleichung kommenden Zinsen, Pro­vision ic............. 48,614 3

7. Saldo als Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb . 58,207 8

9,843,683 43

2) Rücksichtlich der Zehntablösungökapitalien konnte die Kompiabilität der Landesbank bisher nicht definitiv regulirt werden, weil die in Folge des neuen Zehntablösungsgesetzes nothwendig gewordene anderweite Feststellung der früher errich, leten Ablösungskataster noch nicht vollendet ist.

In dem Stand dieser Angelegenheit, wie solcher in dem zuletzt unterm 8. Februar L I. veröffentlichten Berichte ange­geben war, ist nur insofern eine Aenderung eingetreten, als vorläufig die Erhebung der Hälfte einer Annuität als Ab­schlagszahlung auf die demnächst nach dem neuen Zehntablö- sungsgesetz sestzustcllende Schuldigkeit für 1848 angeordnet worden ist, deren Beitreibung aber bis jetzt nur unbefriedigende Resultate geliefert hat, indem Ende Juni b. I. an Annuitäten­rückständen aus 1848 und vorher noch die bedeutende Summe von 71,930 fl. 48 fr. bestanden hat.

3) Der Nettobetrag des zu Anfang dieses Jahres aufge- nommeuen StaatSanlehens von 1,200,000 fl. ist der Landes­bank zum Ersatz der den Landeskassen für den laufenden Dienst bis zum Schlüsse des Jahres 1848 geleisteten Vorschüsse über­wiesen worden.

Die von diesem Anlehen vertragsmäßig

am 31. Januar mit . . 296,000 fl.

am 31. März mit . . . 200,000 fl.

am 1. Mai mit . . . 100,000 fl.

596,000 fl.

fällig gewordenen Raten sind zur Erfüllung der von der LandeS- kreditkasse bei der Beschaffung der im vorigen Jahre den Lan» deskaffen geleisteten Vorschüsse eingegangenen Verbindlichkeiten verwendet worden, und eS sind für die Landesbank auS diesem