Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgcmcinc Zeitung.

^N ISS

Dienstag den 3« Juli

18LS

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einm al täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rationSpreis ist in Wiesbaden, fi)r den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großberzogtbumâ und Kurfürstentbums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen­der g'scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung.

Deutschland. Aus dem Amte S.chwal ba ch'(Politische Theilnahm- lofigkcit). Mainz (Hitz und Bamberger)'.' Frankfurt (Der Prinz von Preußen. Die Septambergefangenen. Die gefangenen Freischärler. Der Reichsverweser). Freiburg (Noch ein ReichSkommrffâr); Stuttgart (Republikanische Verschwörung). Sinsheim (Ueber- schwängliche Loyalität). Berlin (Majestätsbeleidigung). Ham- 6 »rg (Vorrücken der Reichstruppen). Wien (Vom ungarischen'Kriegs- schauplatze).

Frankreich. Straßburg (Flüchtlinge).

Schweiz. Basel (Die sogenannte ReichSregentschast. Die Zustände des badischen Oberlandes).

Amerika. Aus Amerika (Sin Brief Heckers).

Nachschrift.

** Die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung.

Vom Westerwalde. Bei der nunmehr inS Leben tretenden Trennung der Verwaltung von der Justiz ist wohl ein Wort über diese wichtige Veränderung in unserm Staatsmechanismus an seiner Zeit.

Das Gesetz vom 4. April d. I. ist ohne Zweifel in Bezug der höheren Belange unseres StaatSlebens in seinen Folgen daS wichtigste, welches uns die Neuzeit gebracht hat zu­gleich ist es aber auch seinem organischen Zusammenhänge und Geiste nach das Beste, denn es ist nicht allein im Wesentlichen klar abgefaßt und ohne inS Kleinliche zu verfallen, mit Scharf- sinn und Sachkenntniß gegliedert, sondern es weht auch ein Geist höherer Erkenntniß des Gemeinwohles unter gründlicher Berücksichtigung unserer näheren Bedürfnisse darin, daß man bei richtiger Handhabung desselben auf die besten Erfolge, welche sich aus der Anwendung desselben ergeben werden, mit Zuversicht rechnen kann.

Bei bet, Wahl der Kreisamts-Dirigenten scheint die Re­gierung, wofür man ihr Dank wissen muß, ebenfalls das rich­tige Prinzip verfolgt und damit dem Gesetze jene belebende Kraft verliehen zu haben, ohne welche die beste Einrichtung «in todter Buchstabe bleibt.

Es ist nun an dem nassauischen Volke, in den Wahlen zu den KreiSbez irkSräthen darzulhun, daß es ihm um gesunde Vertretung seiner nächsten Interessen ernstlich zu thun lst, denn in dieser muß das Gesetz seinen Schwerpunkt, die Verwaltung ihre Stütze und belebendes Prinzip und das Volk feme redlichen, kräftigen und mit seinen Bedürfnissen genau bekannten Vertreter finden.

L Man kann deßhalb wohl mit Recht erwarten, daß bei den Kreisbezirksrathswahlen die politischen Parteiintereffen keinen Einfluß gewinnen werden, und der gesunde Sinn der über­großen Mehrheit des Volkes sich geltend zu machen wissen wird, indem nicht nach politischen Meinungen, sondern nach

redlicher Gesinnung für das Gemeinwohl fragt, und danach seine Vertreter ernennt.

In manchen Orten wird zwar ein politisches, das sog. demokratische Element, bei den Urwahlen besonders, sein Par­tei-Interesse vor Allem zu wahren suchen, dieses werden aber nur vereinzelte und größtentheils erfolglose Versuche seyn, nach kaum eintretender Beruhigung des Landes auf's Neue wieder die Fackel der Parteiwuth zu schwingen. Es ist nämlich aller Grund vorhanden, zu vermuthen, daß namentlich unser gesund­sinniges Landvolk bei den Bezirksraths - Wahlen auf bekannte­rem Boden stehen wird, als bei den Wahlen für den Landtag und daß es den volksbeglückenden Demokraten dabei nicht gelingt, das Landvolk ^u bethören oder vielmehr für ihren Kan­didaten zu gewinnen. Es ist nämlich ein großes Gebrechen unseres Wahlgesetzes, daß jede auch noch so kleine Gemeinde einen Urwahlbezirk bildet, wodurch den Wahlmännern vom Lande fast jede Gelegenheit abgeschnitten ist, sich mit ihren Ge­sinnungsgenossen vor der Hauptwahl zu berathen und auf einen Kandidaten zu einigen. So kommen sie ganz unvorbe­reitet zum Wahlorte und werden dann leicht eine Beute der größeren Urwahlbezirke, die ihnen zunächst liegen und ihren Kandidaten schon fertig haben, den sie als ganz gesichert aus­geben, worauf die Landleute, um kein erfolgloses Wahlgeschäft herbeizuführen, und das Unnütze einer Opposition von ihrer zersplitterten Seite einschend, der angeblichen Mehrheit arglos bcifallen.

Fallen die Bezirksraths - Wahlen, wiewohl mit einiger Sicherheit vermuthet werden kann, im Sinne der wahren In­teressen des Volkes aus, so können wir mit Zuversicht von der Einführung und weitern Entwickelung des neuen Verwaltungs­Gesetzes die edelsten Früchte und eine mächtige Stärkung deS Gemeingeisteö erwarten.

Deutschland.

§ Aus dem Amte Langenschwalbach , 1. Juli. In hie, siger Gegend herrscht, wie dermalen wohl überall im Nassaui­schen, die tiefste Ruhe. Bei dem Bauersmann, namentlich auf den abgelegenere Dörfern, droht eine völlige politische Theil- nahmlosigkeit einzuziehen. So betrachtet der Bauer bereits leider fast überall die Theilnahme an den Wahlen nicht als ein kostbares Recht, sondern als eine lästige Pflicht, daS Wahlzelle! - Schreiben wird in die allgemeine Kategorie der Schreiberei" geworfen, der man bekanntlich auf dem Lande nicht hold ist. Die Urwahlen für die BezirkSräthe scheinen in den Dörfern durchschnittlich auf dieselben Männer zu fallen, welche man im vergangenen Jahre zu Wahlmänncrn für die Dcputirtcnwahl erkor. Wir hörten mehrfach von Landleuten die Anfrage, ob es nicht erlaubt sey, diese Männer ein- für allemal als Wahlmänner für Alles, was noch gewählt werden solle, zu bezeichnen, um so der Last der immer wiederkehrenden Urwahlen überhoben zu seyn!

Mainz, 29. Juni. (Darmst. 3 ) Die Ehrenmänner Zitz und Bamberger, die Unzertrennlichen in Schlechtigkeit und