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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

J£ 132. Mittwoch den 6. Juni 1849.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme deS Sonntags. Der vierteljährige Pränume, rationspreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des Herzogtums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Durchführung der Reichsverfassung.

Der preußische Reichs-Derfassungsentwurf verglichen mit dem Entwurf des Parlaments.

Deutschland. Wiesbaden (Die Ankunft des Herzogs erwartet). Dillenburg (Volksversammlung). Frankfurt (Vizepräsident Ltwe nach Stuttgart. Freischaarenzüge. Günstige Aernte-AuSsichten). Darmstadt (Lügenberichte). Von der Bergstraße (Umstimmung des badischen Militärs). Kassel (Die Ruhe im Waldeck'schen herge­stellt). Berlin (Die Bedingungen des Kopenhagener Kabinets. Die Unterhaltungskosten der Armee. Die preußischen Mitglieder des BundeS- fchiedsgerichtes. Braunschweig stellt seine Truppen in Schleswig unter den Oberbefehl des Königs von Preußen). Wien (Weiden legt den Oberbefehl nieder).

Italien. Ancona (Blokade).

Nachschrift.

* Die Durchführung der Reichsverfassung.

Es gibt viele Leute, welche die Durchführung der Reichs, Verfassung in der Art verstehen, daß man, obgleich rechts und links sich Thüren öffnen, doch gerade aus mit dem Kopf durch die Wand rennen müsse. Sie bedenken freilich nicht, daß dabei schließlich nur der eigene Kopf Schaden nehmen wird, nicht aber die Wand.

In diesem Sinne meinten Manche, zur Durchführung der Reichsverfassung müßten wir Preußen den Krieg erklären. An­dere waren so naiv und glaubten ein Bündniß mit Baden werde helfen. Es ist wahr, nirgends nimmt man jetzt den Mund so voll von der Retchsverfafsung, als in Baden, aber nirgends werden auch die einzelnen Bestimmungen derselben schmählicher mit Füßen getreten.

Eine Reichsverfassung ist nicht denkbar ohne das Reich. Ehe wir also über einzelne Bestimmungen der Verfassung strei­ten , müssen wir vor allen Dingen ein Reich zu finden suchen. Die 28 zustimmenden Länder und Ländchen in ihrer zerbröckel- ten geographischen Lage werden aber niemals ein Reich aus­machen. So lange also das Reich nicht eristirt, welches in der Verfassung als vorhanden vorausgesetzt ist, so lange steht eben die Verfassung blos auf dem Papier, nicht in der Wirk- lichkeit. Es ist daher auch, beiläufig gesagt, widersinnig, einen Eid auf eine Verfassung zu schwören, so lange die Hauptbe- dingung ihrer Verwirklichung nicht erfüllt ist.

' DaS erste Streben muß also dahin gerichtet seyn, aus einer Lage herauszukommen, wo immer ein Theil Deutschlands dem andern vorwerfen wird: Ihr seyd der Svnderbund. Wer die Reichsverfassun^ ernstlich durchführen will, der helfe zuerst das Reich gewinnen. Und wenn man auch einzelne Bestimmungen der Verfassung darüber aufgeben müßte: gegen den Gewinn der Einheit erscheint dies verschwindend klein.

Nun ist uns aber Gelegenheit gegeben zu dieser Einigung Mh zwar durch den preußischen Entwurf. Man kann

nicht sagen, daß in diesem Entwurf eine neue, der Reichsver- fassung entgegenstehende Verfassung oktroyirt worden sey. Im Wesentlichen liegt das Werk der Nationalversammlung zu Grunde. Eine Revision ist vorbehalten. Als man dem Könige von Preußen die deutsche Kaiserwürde anbot, war es voraus­zusehen, baß er nicht unbedingt Ja oder Nein sagen würde. Er hat seine Bedingungen gestellt in dem preußischen Entwurf. Wenn man über die geringfügigste Dienstleistung emen Vertrag abschließt, dann vereinbaren sich beide Theile über die Bedin­gungen. Warum soll bei einem Vertrag über eine Kaiserkrone allein nur Eine Seite Bedingungen stellen?

Bavern scheint dem preußischen Entwurf geneigt zu wer­den. Die kleineren norddeutschen Länder werden ohne Zweifel nicht lange säumen, demselben beizutreten. Wer bildet dann das Reich? Etwa, die kleinen südwestdeutschen Länder, welche über dem Festhalten an dem Wortlaute der in Frankfurt beschlossenen Verfassung die Sache verlieren, nämlich die Eini­gung Deutschlands? Man ist in Berlin sehr glimpflich ver­fahren, man hat nicht oktroyirt, man hat nur einen Ent­wurf gebracht, man hat die Arbeit der deutschen ReichSver- sammlung in Ehren gehalten.

Dadurch ist ein Wendepunkt in der deu tschen Politik entstanden. Es heißt jetzt nicht mehr: Sollen wir annehmen, was man in Berlin uns diktirt? Sondern: Auf welchem Wege läßt sich die Reichsverfassung verwirklichen? Auf dem Wege einer freien Verständigung mit dem'mächtigen Preußen? Oder auf dem Wege starrköpfiger und hoffnungs­loser Jsolirung?

Für ein Land wie Nassau sind nur noch zwei Wege offen: Entweder im Anschlusse an ,Baden eine Republik vermuth­lich auf acht Tage oh ine die Reichsverfassung, oder die Durchführung der Reichsverfassung in Derstän- d i g u n g mit Preußen.

Darum mag es seine Richtigkeit haben, daß und ein Mi- nisterwechsel bevorstehl. Nicht wegen des thörigten Ge­schreies der Demokraten gegen das Ministerium Hergenhahn, sondern weil das Ministerium keinen der beiden oben bezeich­neten Wege einschlagen kann.

Entweder wird also das neue Ministerium eine Verstän­digung mit Preußen zu vermitteln suchen müssen, oder es wird Nassau für das Eintagsleben einer südwestdeutschen Republik zurecht richten.

Der preußische Reichs-Versafsungsentwurf verglichen mit dem Cntwnrf des

Parlaments

(Schluß.) O r .

Bei dem Abschnitt von der Gewähr der Verfchs- sung finden sich folgende wesentliche Abweichungen:

R.-Verf.: §. 190. Bei jedem Regierungswechsel tritt der

Reichstag, falls er nicht schon versammelt ist, ohne Berufung