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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

JS 131

Dienstag -en S. Juni

1849»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume» rationöpreis ist in Wiesbaden 8 fL, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS unv Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn-und Tarisschen VerwaltungSgebieteS 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile »der deren Raum mit 3 fr» berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen­der g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienftnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Der neueste Sieg des Ministeriums Römer in der würtem- bergischen Kammer.

Der preußische Reichs-Dersassungsentwurs verglichen mit dem Entwurf des Parlaments.

Deutschland. Von dem Elbbache (Die Besoldung der Medizinal- bcamten). Frankfurt (Die Jnspizirung der Mainzer Festungswerke durch den Reichsverweser). Darmstadt (Vom badischen Kriegsschau­plätze). Von der Bergstraße (Trefflicher Geist unter den Reichs­truppen). Mannheim (Politische Inquisition). Karlsruhe (Vergütung an Struve für seine Gefangenschaft. Hülferuf an die Fran­zosen. Die Soldaten. Die Grundrechte auf der Kanzel). Baden- Baden (Militärische Exzesse). Berlin (Politischer Prozeß). Prag (Oesterreichische Truppen nach dem Rhein). Wien (Venedig.

Vom ungarischen Kriegsschauplätze).

Großbritannien. London (Graf Montemolin verzichtet auf die Thron­folge in Spanien).

Nachschrift.

Amtlicher Theil.

Der Lehrvikar Schwarz zu Homberg ist zum Lehrer in Stein, Amts Marienberg, ernannt und dem Schulkandidat Kray von Reh die Lehrvikarstelle in Homberg in provisorischer Eigenschaft übertragen worden.

Eduard Anthes von Idstein ist nach erstandener Prü­fung unter die Kandidaten der evangelischen Theologie ausge­nommen worden.

Nichtamtlicher Theil.

Der neueste Sieg des Ministeriums Romer in der würtembergischen Kammer.

Da auch in Nassau immer noch gemunkelt wird von Sturmpetitionen im Sinne der Offenburger Beschlüsse und da ohne Zweifel unsere Linke die Regierung in der Kammer in« tcrpelliren wird wegen der Theilnahme nassauischer Truppen an den hessischen Kriegsoperationen, ja wohl gar beantragen wird, Nassau solle ein Schutz« und Trutzbünvniß mit Baden und der Rheinpfalz schließen! so dürfte eS nicht unwichtig seyn, die Erörterungen des Ministeriums Römer und der würtem, Logischen Kammer über diese Punkte in'S Auge zu fassen.

Der Antrag auf oben bezeichnetes Bündniß fiel am 31. Mai in Stuttgart mit 60 gegen 18 Stimmen durch. Dagegen wurde das Amendement Mack's in den Kommissionsantrag Nr. 1 ausgenommen und mit 45 gegen 33 Stimmen zum Be­schluß erhoben, daß die Regierung sämmtlichen Reichsländern mit Einschluß von Baden und Rheinbayern, im Fall eines Angriffs von Reichsfeinden, jede militärische Hülfe angedeihen lassen möge, so bald jene Reichsländer den durch Anerkennung der Reichsverfassung übernomme­nen Pflichten in allen Theilen nachkommen. Im Sinne dieses Beschlusses, bemerkt hierzu ein Korrespondent der O.-P.'A.-Ztg., in den darüber geführten Debatten und in den Erklärungen der Minister ist es gelegen, daß Baden und Rhein­bayern ihren Reichspflichten bis jetzt nicht nachgekommen sind, indem, wie Staatsrath Römer ausführte, z. B. in Baden die provisorische Regierung das bestehende Gesetz in einen radika­len Sinn abgeändert, die Reichsversassung verletzt, das befreundete Hessen (Worms) bewaffnet angegriffen hat und im Lande ein Zustand der Gesetzlosigkeit herrscht.

Wir fügen noch hinzu, daß auch an der Bergstraße die badischen Insurgenten angegriffen haben; das Gefecht bei Heppenheim war seitens der Reichstruppen ein reiner Akt der Selbstvertheidigung. Und wenn auch das Reichsheer in seinen nächsten Operationen angreifend verfahren sollte, dann ist doch von badischer Seite der Krieg faktisch erklärt worden. Einen vollständig auSgebrochenen Krieg aber kann man nicht mehr in rein defensiver Weise zu Ende führen, wenn man nicht dem Feinde von vornherein alle Vortheile in die Hände geben will. Unsere Truppen sind zum Schutz gegen die Ueberfluthung der Anarchie und Gesetzlosigkeit an der badischen Gränze aufgestellt, nicht um gegen die Freiheit und die Reichsverfassung zn fechten..

Hieran knüpfen wir einen weitern Auszug aus den denk­würdigen würtembergischen Kammer-Verhandlungen vom 31. Mai.

Der Antrag, die Regierung möge Truppen von Staaten, welche die Reichsversassung nicht angenommen haben, den Ein­und Durchmarsch durch das Land nicht gestatten, wurde von der Mehrheit angenommen, dagegen wurde der Kommissions­antrag, denselben den Eintritt in die Reichsfestung Ulm nicht zu gestatten, mit 58 gegen 14 Stimmen abge­lehnt und Schweickckrdt's Amendement genehmigt, daß der Eintritt in die Reichsfestung Ulm von solchen Truppen in einem größern als dem durch die Verträge bestimmten Maße nicht geschehen soll. Die übrigen von der Kommission gestell­ten Anträge 3, 4, 5, 6 konnten ohne weitere Bemerkung an­genommen werden, indem sie meist frühere Bitten an die Re­gierung wiederholen, zu deren Realisirung die Regierung Einleitungen getroffen hat. Ueber das Gesuch der Reutlinger Versammlung, unverzüglich eine verfassunggebende Landesver- sammlung (ohne Zensus gewählt) einzuberufen, wurde zur Tagesyrdnung übergegangen, und sämmtliche Beschlüsse den Petenten mitzutheilen beschlossen.

Wie wenig die Reutlinger Versammlung Anklang gefun- ; den hat, ging auch aus der Abstimmung des sonst immer radikalen Reutlinger Abg. Bantlin hervor, welcher bemerkte,