Nassauische
Allgemeine Zeitung.
130» Sonntag den S Juni L8LS
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumet rationSpreis ist in Wiesbaden S ft., für den Umfang des Herzogthums Nagau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaf- Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn-und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. 40 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Was ist mit unserer Ständeversammlung anzufangen?
Der preußische Reichs-Derfassungsentwurf verglichen mit dem Entwurf des Parlaments.
Deutschland. Frankfurt (Oesterreichische Truppen. Der übersiedelnde
Theil der Nationalversammlung). — Darmstadt (Die Maßregeln zur Abwehr der badischen Anarchie. Der Freischaareneinfall in den Odenwald. Bestätigung des Rückzugs der Insurgenten). — Heppenheim (Details über den Kampf). — Mannheim (Die badischen Befehlshaber am Unterrhein). — Wien (Die Festungswerke von Ofen geschleift).
Italien. Mestre (Die Beschießung von Malghera).
Nachschrift.
Was ist mit unserer Ständeversammlung anzusangen?*)
Seyn oder Nichtseyn! das ist jetzt die Frage Hamlet'S.
^ Von der Lahn. Es dürfte wohl der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Nassauer seyn, daß wir unsere theure Ständeversammlung sobald als möglich los werden. Denn die Nahrungslosigkeit im ganzen Lande nimmt furchtbar zu und die große Kammer unsres kleinen LändchenS, anstatt Mittel und Wege gegen den allgemeinen Bankrott aufzufinden, beschäftigt sich mit der hohen Politik, beschließt eine unerhörte, Geld und Arbeitskräfte raubende Volksbewaffnung, schaut auS der Vogelperspektive auf unser armes Land hernieder, verzehrt Diäten und scheint große Lust zu haben, noch Jahrelang dieselben zu verzehren. Geht das noch ein halbes Jahr so fort, so können wir einer Mediatisirung Nafsau's oder einem Kriege der Nichtshabenden gegen die Wenighabenden entgegensehen, denn von Wohlhabenden würde dann in unserm Lande wenig mehr zu spüren seyn, besonders wenn der unglückselige Bürgerkrieg von Baden her sich unsern Gränzen nähern sollte. Die Frage ist also die: „Wie werden wir unsere dermalige Kammer los?"
Soll man wie in Preußen die Kammer auflösen und eine andre nach einem oktroyirten Wahl- und Landesgesetze berufen? Der Weg ist der kürzeste und wohlfeilste, aber er widerstrebt gänzlich unserm Rechtsgefühle. Soll die Kammer einfach vertagt werden? Das ist weder gehauen noch gestochen. Sollein Theil der Kammer austreten? Das ist daS allerschlechteste Manöver. Da nun in letzter Instanz doch immer das ge- sammte Volk den Ausschlag zu geben hat, wenn man keine Revolution, die allertheuerste Regierungsart, will, so schlagen wir deßwegen vor, daß die Regierung die Kammer auf vier
*) Die im obigen Aufsatze gemachten Vorschläge find nach unserer Ansicht ebenso originell als — unpraktisch und unausführbar. Wir theilen sie aber dennoch mit als eine beachtungSwerthe Stimme aus dem Lande, welche den felbstgenügfamcn Herren in der Kammer zeigen mag, bis zu welchen phantastischen AuSkunftSmitteln man hinaufsteigt, um doch endlich einmal den endlos sich abhaspelnden Bandwurm unserer Kammerverhandlungen abzuschneiden! Die Red.
Wochen vertagt und auf einen Tag in der Zwischenzeit alle Urwähler in den Urwählerversammlungen mit Ja oder Nein darüber abstimmen läßt, ob sie die jetzige Kammer beibehalten oder ob sie den von der Regierung bereits vorgelegten und in jeder Gemeinde zu publizirenden und vor der Abstimmung nochmals vorzulesenden Verfassungsentwurf mit Vorbehalt der Revision annehmen wollen. Will das Volk die jetzige Kammer beibehalten, so hat die Regierung ihre Schuldigkeit gethan und das souveräne Volk sich alle Folgen zuzuschreiben; stimmt eS für die Regierung, so ist die Kammer fort und ging blos ein Arbeitstag für daS Land verloren, wenn man nicht vorzieht, die höchste Angelegenheit des Volkes an einem Sonntage feierlich vorzunehmen. Ueber den Rechtspunkt kann hierbei kein Streit seyn. Kein Jurist in der Welt wird beweisen können, daß eine verfassunggebende Ständeversammlung nicht vertagt werden könne; auch kann eine Kammer, die sich selbst vertagen darf, ihre Nichtvertagung von Seiten der Regierung in keiner Weise rechtlich ansprechen (oder eristirt in Nassau ein solches Gesetz?) Bliebe also noch ein Beschluß des Parlaments vom 26. April d. J., welcher aber die Vertagung oder Auflösung der Kammern blos in den die Reichsverfassung nicht anerkannt habenden Staaten zu unterlassen empfiehlt. Kein vernünftiger Mensch kann außerdem zugeben, daß eine unver, antwortliche Ständeversammlung bis in alle Ewigkeit sitzt, den sauern Schweiß des Volkes verzehrt, sich die ausübende Staatsgewalt, welche blos dem Staatsoberhaupte und seinen verantwortlichen Ministern zusteht, anmaßt oder durch Zeit und Geld kostende Interpellationen dieselbe lähmt. Darum frisch an's Werk. Videant consules, ne respublica detri- mentum capiat. Das Vaterland ist in Gefahr.
Der preußische Reichs-Versaffungsentwurf verglichen mit dem Entwurf des Parlaments.
Unt den Unterschied des preußischen VersassungsentwurfS von dem in zweiter Lesung zu Frankfurt beschlossenen anschaulich zu machen, stellen wir nachfolgend die wesentlich sich unterscheidenven Paragraphen beider Entwürfe untereinander.
Beim Abschnitt vom Reiche weichen folgende Paragraphen von einander ab, wobei wir bemerken, daß wir immer zuerst die Paragraphen der Reichsverfassung, dann die deS Berliner Entwurfes setzen.
§. 1. DaS deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes. Die Festsetzung der Verhältnisse deS HerzogthumS Schleswig bleibt vorbehalten. —
8. 1. DaS deutsche Reich besteht auS dem Gebiete derjenigen Staaten des bisherigen deutschen Bundes, welche die Reichsverfassung anerkennen. Die Festsetzung deS Verhältnisses Oesterreichs zu dem deutschen Reiche bleibt gegenseitiger Verständigung vorbehalten.